Schweiz

Asylrichter im Visier der Bürgerlichen

Von Peter Meier. Aktualisiert am 23.02.2012 78 Kommentare

Die bürgerlichen Parteien erhöhen derzeit den Druck, um die Misere im Asylwesen zu beenden. Ihre immer neuen Rezepte zur Beschleunigung der Asylabläufe nehmen auch das Bundesverwaltungsgericht aufs Korn.

«Ein Rundumschlag, der nicht auf Fakten basiert»: Gerichtspräsident Markus Metz.

«Ein Rundumschlag, der nicht auf Fakten basiert»: Gerichtspräsident Markus Metz.
Bild: Susanne Keller

Artikel zum Thema

Stichworte

Blog

Korrektur-Hinweis

Melden Sie uns sachliche oder formale Fehler.

Über 630 Tage lang rührt das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) im Revisionsverfahren einer äthiopischen Asylbewerberin keinen Finger: Ihr Gesuch landet auf einem Stapel und bleibt dort liegen – andere Dossiers haben Vorrang. Das ist zu viel fürs Bundesgericht: «Eine inaktive Periode von 21 Monaten», rüffelt die Aufsichtsbehörde, sei trotz Pendenzenberg «grundsätzlich zu lange». Eine andere Rüge wegen Rechtsverzögerung kassieren die BVGer-Asylrichter 2011, weil sie im Verfahren einer Russin über ein Jahr vertrödelten, obwohl deren Beschwerde spruchreif war.

Genau wegen solcher Fälle steht das BVGer heute auch politisch stark unter Beschuss: Die Justizbehörde sei der eigentliche Hauptgrund für die überlangen Verfahren, monieren Asylhardliner wie Flüchtlingsorganisationen unisono. Denn unbestritten ist: Auch wer keine Chance hat oder trotz abgelehntem Asylgesuch die Schweiz nicht verlassen will, dem stehen viele Rechtsmittel offen, um den rechtskräftigen Entscheid hinauszuzögern: Beschwerde, Wiedererwägungs-, Mehrfach- und Revisionsgesuch.

SVP will Kompetenzen entziehen

Deshalb wollen die bürgerlichen Parteien jetzt den Hebel auch verstärkt bei diesen Rechtsmitteln und beim BVGer ansetzen, um das komplizierte Asylprozedere zu beschleunigen.

So fordert die FDP etwa vereinfachte Verfahren, eine andere Fallpriorisierung, verbindliche Behandlungsfristen und nötigenfalls eine Aufstockung der Gerichtsressourcen. Die CVP will für Wirtschaftsflüchtlinge Kurzverfahren ohne Rekursmöglichkeit einführen. Zudem soll auf Mehrfachgesuche nicht mehr eingetreten und die Kriterien für Wiedererwägungs- und Revisionsgesuche verschärft werden. Die SVP schliesslich verlangt unter anderem gar, dem BVGer die Kompetenz zu entziehen und eine neue Rekursinstanz zu schaffen, der die Politik verbindliche Vorgaben machen könnte.

Bis zu 38 Monate Rekurszeit

Die bürgerliche Kritik fusst im Wesentlichen auf einem Bericht des Justizdepartements (EJPD) vom März 2011, der die mitunter «sehr langen Behandlungsfristen» am BVGer, die Priorisierung der Fälle sowie die Schwerfälligkeit und den Formalismus der Verfahren beanstandet. Die konkreten Zahlen belegen den negativen Effekt. Fast ein Viertel der Rekurse, so eines der Ergebnisse, zieht sich im Schnitt über mehr als drei Jahre lang hin.

Errechnet hat dies das Bundesamt für Migration (BFM) aufgrund eigener Daten zu den zwischen 2008 und 2010 behandelten Rekursen. Detailliert listet das Amt dabei die durchschnittliche Verfahrensdauer nach der Art des angefochtenen Entscheids auf. Demnach brauchen die Richter für Beschwerden gegen ein vom BFM abgewiesenes Gesuch oder einen Nichteintretensentscheid durchschnittlich über 17 Monate, werden alle Rechtsmittel ausgeschöpft sogar bis zu 38 Monate, bestätigt BFM-Sprecher Joachim Gross die Amtsrechnung.

Andere Zahlen beim Gericht

Wer beim BVGer nach den Gründen für die enorme Zeitspanne fragt, stösst auf Unverständnis. Die Rechnung des BFM kann man dort überhaupt nicht nachvollziehen: «Die BFM-Zahlen», sagt Gerichtspräsident Markus Metz, «widersprechen unseren eigenen.» Diese sagen laut Kommunikationschef Rocco Maglio: Ende 2011 betrug die mittlere Dauer aller Gerichtsverfahren im Asylbereich «280 Tage».

Trotz der frappanten Differenz zum BFM: Einen Beleg oder eine Erläuterung zur Berechnung des Durchschnittswertes bleibt das BVGer auch auf Nachfrage schuldig. Maglio vertröstet stattdessen auf die kommende Jahresmedienkonferenz, an der «weitere statistische Angaben zur Verfahrensdauer» bekannt gegeben würden.

Der Pressesprecher liefert lieber Erfolgsmeldungen: «Die durchschnittliche Verfahrensdauer wurde im vergangenen Jahr um knapp 40 Prozent reduziert.» Das tönt in der gegenwärtigen Beschleunigungsdiskussion zwar gut – ist aber fragwürdig. Denn laut Daten, die Markus Metz 2011 öffentlich präsentierte, beträgt die Reduktion nur rund 7 Prozent – nicht einmal intern ist man sich am Gericht augenscheinlich einig, wie schnell man arbeitet.

Viermal schneller gearbeitet

Metz räumt ein, dass der Unterschied zwischen Gerichts- und Amtszahlen markant sei. Die verschiedenen Erhebungszeitpunkte, die er geltend macht, erklären die Diskrepanz indes nicht. Denn das hiesse, dass das BVGer 2011 mit dem gleichen Personal plötzlich viermal schneller gearbeitet hätte als in den drei Jahren zuvor. Zudem finden sich die Unterschiede auch beim Jahresvergleich 2010. «Die Zahlen des BFM waren nach unserer Beurteilung schon damals nicht korrekt», sagt Metz dazu nur.

Was stimmt, bleibt offen. BFM wie BVGer geben sich zugeknöpft und beschwichtigen. Offenkundig im Bemühen, die bestehenden Differenzen nicht öffentlich auszu tragen und die Stimmung in der politisch angespannten Situation nicht weiter anzuheizen.

«Das ist zu akzeptieren»

Wenig Verständnis hat Metz freilich für die gegen das Gericht erhobene Kritik: «Die in den Medien erschienenen Vorwürfe der Politik sind weitgehend ein Rundumschlag, der nicht auf Fakten basiert.» Die durchschnittliche Arbeitszeit eines Richters an einem einzelnen Fall sei angemessen, meint er. Und: «Wir überprüfen periodisch unsere Prioritäten und Verfahren, um Optimierungspotenzial zu erkennen.» 2012 werden etwa Dublin-Fälle vorrangig bearbeitet sowie Rekurse, die vor Januar 2011 eingingen. Offensichtlich begründete oder unbegründete Beschwerden hingegen haben zweitletzte Priorität.

Einen erhöhten Handlungsbedarf sieht Metz an seinem Gericht nicht. Das BVGer leiste seinen Beitrag zur Beschleunigung der Asylverfahren insbesondere dadurch, dass es die alten Fälle abbaue, die die Verfahrensdauer stark erhöhten: «2011 kamen 3800 Fälle rein – 4900 haben wir erledigt.» Er gibt zudem zu bedenken, dass es bei der Beschleunigung der Verfahren Grenzen gebe. Denn das BVGer erledige nicht einfach bloss Fälle. «Es ist verantwortlich für die Durchführung fairer, rechtsstaatlicher Verfahren», mahnt er. «Das braucht seine Zeit – das ist zu akzeptieren.»

Politik will nicht warten

Damit gibt sich die Politik jedoch nicht zufrieden – im Gegenteil. Das zeigt nicht nur der Aktivismus der bürgerlichen Parteien und deren Beschleunigungsrezepte. Auch die Staatspolitischen Kommission des Nationalrats ist inzwischen selbst aktiv geworden, weil es ihr zu lange dauert, bis die von Justizministerin Simonetta Sommaruga eingeleiteten Reformen greifen.

Eine Subkommission soll eine aktuelle Gesamtschau der Asylpolitik sowie Massnahmen erarbeiten, um die derzeitige Misere rasch zu beenden. Dabei wird sie auch die Frage der Verfahrensdauer am BVGer klären. Dann lässt sich eindeutig festmachen, wo auch bei der Justiz angesetzt werden muss – sei es durch ein vereinfachtes Verfahrensrecht oder aufgestockte Ressourcen. (Berner Zeitung)

Erstellt: 23.02.2012, 08:40 Uhr

78

Kommentar schreiben

Verbleibende Anzahl Zeichen:

No connection to facebook possible. Please try again. There was a problem while transmitting your comment. Please try again.

78 Kommentare

Markus Steinegger

23.02.2012, 09:05 Uhr
Melden 156 Empfehlung

Die Schweizer sind die Lachnummer der Welt, wenn man sieht, für was alles Asyl gewährt wird und wie einfach es ist, das Aufenthaltsrecht zu bekommen! Es gibt nirgends naivere und dümmere Behörden und Richter als bei uns! Antworten


Martin Lerch

23.02.2012, 09:12 Uhr
Melden 153 Empfehlung

Es gibt nur ein Rezept und das steht im Gesetz: Nur politisch verfolgte haben in der Schweiz ein Recht auf Asyl.Sie haben die politische Verfolgung zu beweisen. Können Sie das nicht, dann Adieu, danke für den Besuch, dort ist der Ausgang! Antworten