Schweiz

Auf dem Weg nach Washington

Aktualisiert am 28.01.2010

Bereits nächste Woche könnte eine Schweizer Delegation in die amerikanische Hauptstadt reisen, um in der UBS-Affäre zu verhandeln.

Nach der roten Karte des Bundesverwaltungsgerichts zur Herausgabe der UBS-Kundendaten will der Bundesrat rasch Gespräche mit den amerikanischen Behörden aufnehmen. Schon nächste Woche könnte nach Angaben der Schweizer Botschaft eine Schweizer Delegation in Washington eintreffen. Die dortigen Behörden seien bereits informiert, dass die Schweiz verhandeln wolle.

Thema ist die Übergabe von 4450 UBS-Kontendaten amerikanischer Steuerpflichtiger, die nach dem Entscheid des Gerichts vom Freitag in Frage steht. In Bern wird vermutet, dass sich viele dieser Kunden bereits selber bei den US-Behörden angezeigt haben. Der Bundesrat verlangt von den USA darum Auskunft über die Daten der rund 15'000 US-Steuerpflichtigen, die sich im Rahmen eines freiwilligen Programms selber wegen Steuersünden anzeigten.

Die Steuerbehörde will 10'000 Sünder fassen

Nach Einschätzung von Experten in den USA könnte sich die US-Steuerbehörde IRS tatsächlich gegenüber der Forderung der Schweiz offen zeigen. Der Steueranwalt Scott Michel von der Washingtoner Kanzlei Caplin & Drysdale sagte der Nachrichtenagentur SDA, es würde ihn nicht überraschen, wenn der IRS einlenke und die Schweizer wissen lasse, wieviele Fälle sie tatsächlich hätten.

Das Abkommen ziehe in Betracht, die «John Doe Summons» genannte Klage gegen die UBS zurückzuziehen, wenn der IRS 10'000 Steuersünder gefunden habe. Da scheine es logisch für die Schweiz zu fragen: «Wieviele haben wir beisammen?» so Michel. Er erwartet, dass beide Regierungen in bilateralen Gesprächen eine Lösung suchen. «Ich glaube, beide Seiten wollen nicht wieder vor dem Richter landen», sagte Michel der SDA.

Konflikt werde wohl aussergerichtlich beigelegt

Thomas Zehnle, ein Steuerexperte der Kanzlei Bryan Cave in Washington, dagegen vermutet, dass die Forderung nach Offenlegung der Daten der Selbstanzeiger von den amerikanischen Behörden als Versuch der Schweizer gewertet würde, den US-Forderungen nicht mehr nachkommen zu müssen. Das würde auf Widerstand stossen, sagte Zehnle auf Anfrage.

Auch er findet, der Streit werde am Besten aussergerichtlich beigelegt. Am Ende werden die US-Behörden aber nicht von den 4450 erwarteten Datensätzen ablassen, so der Anwalt. (oku/sda)

Erstellt: 28.01.2010, 20:13 Uhr