Ausschaffungshäftling gestorben: Bund stoppt alle «Sonderflüge»

Aktualisiert am 18.03.2010

Ein Ausschaffungshäftling ist gestern am Flughafen Zürich gestorben. Weil sich der Mann gegen die Ausschaffung wehrte, sollte er mit einem Sonderflug transportiert werden. Diese Transporte sind jetzt sistiert.

Das Ausschaffungsgefängnis am Flughafen Kloten.

Das Ausschaffungsgefängnis am Flughafen Kloten. (Bild: Keystone)

Der 29-jährige Nigerianer war vor einigen Tagen in den Hungerstreik getreten und hatte sich heftig gegen die Ausschaffung gewehrt. Laut einer Mitteilung der Kantonspolizei Zürich konnte er nur mit Gewalt gefesselt werden. Man habe ihm an Händen und Füssen Manschetten angelegt, wie das auf solchen Sonderflügen aus Sicherheitsgründen üblich sei, sagt Marcel Strebel, Chef der Informationsabteilung der Kantonspolizei Zürich.

Das zweiköpfige Begleiterteam habe dann bemerkt, dass der Mann plötzlich kaum mehr ansprechbar gewesen sei und sich sein Gesundheitszustand rapide verschlechterte, sagt Strebel weiter. Darauf wurden die Fesseln gelöst. Das Begleiterteam und die sofort beigezogene Sanität leiteten Reanimationsmassnahmen ein. Trotzdem verstarb der Mann wenig später auf dem Flughafengelände. Für die Abklärung der Todesursache wurde das Institut für Rechtsmedizin beigezogen, wie die Kantonspolizei Zürich heute Donnerstag mitteilt.

Andere Ausschaffungshäftlinge in Kantone zurückgeführt

Das Bundesamt für Migration bedauert den Vorfall, wie es in einer Mitteilung schreibt. Wegen des Todesfalls wurde auf die Durchführung des Sonderflugs verzichtet und die anderen Ausschaffungshäftlinge in die einzelnen Kantone zurückgeführt. Inzwischen hat sich das Bundesamt für Migration entschieden, solche Sonderflüge bis auf Weiteres zu stoppen. Mit Sonderflügen werden Personen zurückgeflogen, die sich früheren Rückführungen widersetzt haben.

Der Nigerianer, der polizeilich wegen Drogenhandels verzeichnet war, sollte am Mittwochabend zusammen mit weiteren 15 Ausschaffungshäftlingen mit einem Sonderflug nach Nigeria gebracht werden. Das Bundesamt für Migration war auf sein Asylgesuch nicht eingetreten. (fsc/sda)

Erstellt: 18.03.2010, 13:57 Uhr

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