Schweiz

Ausschaffungsinitiative: Auch Maissen beantragt Ungültigerklärung

Aktualisiert am 09.12.2009

Der Ständerat hat die SVP-Ausschaffungsinitiative am Donnerstag als Erstrat traktandiert.

Antragsteller: Ständerat Theo Maissen.

Antragsteller: Ständerat Theo Maissen.
Bild: Keystone

Neben dem Ordnungsantrag der Staatspolitischen Kommission des Ständerats auf Zurückstellung des Geschäfts liegt ihm ein Antrag von Theo Maissen (CVP/GR) vor: Das SVP-Volksbegehren sei für ungültig zu erklären und Volk und Ständen nicht vorzulegen.

Maissen hatte den Antrag drei Tage nach der Anti-Minarett- Abstimmung eingereicht. Da der Ständerat am Donnerstag dem Antrag der Kommission folgen dürfte, würde Maissens Vorstoss hinfällig.

Indirekter Gegenvorschlag des Bundesrats

Letzten Juni hatte der Bundesrat einen indirekten Gegenvorschlag zur SVP-Ausschaffungsinitiative präsentiert, in dem er die bestehende Ausweisungspraxis verschärfte: Ausländer, denen wegen eines schweren Delikts mindestens ein Jahr Freiheitsentzug droht, sollen konsequent ausgewiesen werden.

Die im Februar 2008 eingereichte Ausschaffungsinitiative der SVP verlangt hingegen, dass alle Ausländer automatisch das Aufenthaltsrecht verlieren und ausgeschafft werden müssen, wenn sie wegen einer schweren Straftat verurteilt wurden oder missbräuchlich Leistungen der Sozialversicherungen oder der Sozialhilfe bezogen haben.

«Augenwischerei»

Mit dem indirekten Gegenvorschlag des Bundesrats hatte sich indes nur die CVP zufrieden erklärt. Die SVP sprach von «Augenwischerei». Auch die FDP und die SP zeigten sich nicht glücklich und verlangten, die Ausschaffungsgründe müssten klarer definiert werden.

Die SPK des Ständerats stellte sich ihrerseits am 13. November mit 7 zu 3 Stimmen hinter den bundesrätlichen Gegenvorschlag. Die SVP-Initiative verletze Bestimmungen der Bundesverfassung und wiederspreche dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit. Diese wurde von der SPK denn auch mit 10 zu 1 abgelehnt. (sam/sda)

Erstellt: 09.12.2009, 12:22 Uhr