Schweiz

Bankgeheimnis für Inländer bröckelt

Von Thomas Lüthi. Aktualisiert am 08.06.2012 210 Kommentare

Die Basler Regierung setzt sich für eine automatische Datenweitergabe der Geldinstitute an die Steuerämter ein. Es zeichnet sich ein Streit ab.

Obligatorisch: Steuerämter sollen künftig automatisch die Bankunterlagen der Steuerzahler erhalten – direkt von den Banken. (Bild vom 30.08.2010)

Obligatorisch: Steuerämter sollen künftig automatisch die Bankunterlagen der Steuerzahler erhalten – direkt von den Banken. (Bild vom 30.08.2010)
Bild: Keystone

Artikel zum Thema

Teilen und kommentieren

Blog

Korrektur-Hinweis

Melden Sie uns sachliche oder formale Fehler.

Werbung

Der Basler FDP-Grossrat Baschi Dürr fürchtet den Obrigkeitsstaat, der dem Bürger grundsätzlich misstraut. Und er sieht ihn in Basel am Entstehen. Denn er findet es einen «dicken Hund», was die Regierung des Kantons biete: Sie will, dass künftig Banken und andere Geldinstitute die Vermögensdaten ihrer Schweizer Kunden direkt an die Steuerverwaltung liefern. Dieser automatische Informationsaustausch, von der SP schon lange gefordert, ist nun auch offizielle Politik der Regierung eines Kantons.

Steuerhinterziehung würde «massiv erschwert», sagte die Basler Finanzdirektorin Eva Herzog (SP) vor dem Grossen Rat (BaZ vom 7. Juni, Seite 31, Artikel nicht online). Die automatische Weiterleitung käme den ehrlichen Steuerzahlern zugute, weil ihre «Steuerbelastung entsprechend reduziert werden könnte», glaubt Herzog. In der schriftlichen Antwort der Regierung auf eine Interpellation von Dürr heisst es zudem, für den «ehrlichen Steuerzahler würde sich durch die automatische Weiterleitung der Bankauszüge an die Steuerverwaltung nichts ändern».

Auf Konfrontationskurs

Die mehrheitlich rot-grüne Regierung begibt sich mit ihrer Forderung nach automatischer Weitergabe von Bankdaten auf Konfrontationskurs zur Finanzdirektorenkonferenz (FDK). Diese ist gegen einen automatischen Informationsaustausch von Steuerdaten. Das sagte FDK-Präsident und Solothurner Finanzdirektor Christian Wanner (FDP) Ende Mai gegenüber dem Winterthurer «Landboten». Und zur «Aargauer Zeitung» meinte er: «Wir wollen den automatischen Informationsaustausch verhindern. Die Frage ist, ob uns das gelingen wird.» Wanner war gestern für eine Stellungnahme nicht erreichbar.

FDK-Vizepräsident und Zuger Finanzdirektor Peter Hegglin (CVP): «Zu automatischen Lieferungen von Vermögensdaten an die Steuerverwaltung hat sich die FDK bis jetzt nicht geäussert, es entspricht auch nicht meiner Haltung.»

Schweiz muss nicht nachziehen

Dürr empört sich, dass die Basler Regierung die obligatorische Weiterleitung von Kontoauszügen, Wertschriftenverzeichnissen und anderen vertraulichen Informationen an die Steuerbehörden von sich aus einführen will. Also bevor die OECD für die ihr angeschlossenen Länder den automatischen Datenaustausch einführt. Aber auch wenn dieser käme, wäre das für Dürr noch kein Grund, ihn auch für inländische Steuerzahler zu fordern. «Dass wir im Inland nachziehen müssen, sehe ich gar nicht», sagt Dürr. «Denn das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.»

Die Schweizer Steuerämter sollen die gleichen Informationen erhalten können, die den ausländischen Behörden aufgrund der internationalen Amtshilfe gewährt würden, sagt die Basler Regierung. Diese Gleichbehandlung fordere auch die FDK und deren Präsident. Das trifft zu: «Wir wollen in begründeten Verdachtsfällen die gleichen Informationen erhalten wie ausländische Behörden», sagte Wanner zum «Landboten». Einig sind sich Basler Regierung und FDK, dass künftig schwere Fälle von Steuerhinterziehung strafrechtlich verfolgt werden müssen. Das gilt derzeit nur für Steuerbetrug.

Auslöser für die Interpellation Dürrs war eine Arbeitsgruppe der Eidgenössischen Steuerverwaltung, in der auch ein Mitarbeiter des Finanzdepartements Basel-Stadt mitmachte – neben Vertretern anderer Kantone. Aus dieser Kooperation entstand ein Aussprachepapier zur Revision des Steuerstrafrechtes. Die Vorschläge sind brisant, da sie den Steuerbehörden ermöglichen, direkt auf Bankunterlagen der Steuerpflichtigen zuzugreifen. Das Bankgeheimnis würde damit empfindlich geschwächt. Das Papier ist jedoch nicht bis in den Bundesrat gekommen. Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf zog es vorher zurück. (Basler Zeitung)

Erstellt: 08.06.2012, 10:55 Uhr

210

Kommentar schreiben

Verbleibende Anzahl Zeichen:

No connection to facebook possible. Please try again. There was a problem while transmitting your comment. Please try again.

210 Kommentare

Hans Ernst

08.06.2012, 11:10 Uhr
Melden 260 Empfehlung 0

In der heutigen Zeit, wo alle Informationen immer mehr elektronisch vernetzt sind, ist es nicht wünschenswert, wenn die Behörden auch noch alle Bankinformationen erhalten. Letztlich kommt es so weit, dass der Staat jede Aktivität seiner Bürger genau nachvollziehen und steuern kann. Als nächstes kommt der Zugriff auf alle e-mails. Solch eine Staat ist kein Staat der Freiheit, sondern eine Diktatur. Antworten


Erich Meier

08.06.2012, 11:07 Uhr
Melden 241 Empfehlung 0

Es ist doch einfach der Hammer, wenn diplomatische Vertreter der Schweiz die Reste des Bankgeheimnisses zäh verteidigen und eine linke Kantonsregierung diesen in den Rücken fällt, indem sie in vorauseilendem Gehorsam gegenüber der EU das bewährte Modell der Verrechnungssteuer zerstören will. Antworten



Schweiz

Populär auf Facebook Privatsphäre


Kino

Alle Kinofilme im Überlick