Schweiz
Bauern machen wenig für Artenvielfalt – trotz hoher Subventionen
Stichworte
Seit zehn Jahren leisten die Steuerzahler über Direktzahlungen einen erheblichen Beitrag an die Bauern, damit die Vielfalt der Tier- und Pflanzenarten auf Äcker und Wiesen nicht weiter zurückgeht. Glaubt man dem Bundesamt für Landwirtschaft, sind die ersten Beobachtungen ermutigend. «So konnte die seit Jahrzehnten anhaltend negative Bestandesentwicklung von Brutvogelarten auf Kulturland gestoppt werden, und bei gewissen Arten zeigt sich sogar eine Verbesserung», schreibt das Amt in seiner Bilanz über das neue Landwirtschaftsgesetz.
Simon Birrer von der Schweizerischen Vogelwarte Sempach muss lachen: «Dies ist eine arg geschönte Darstellung.» Es stimme zwar, dass die Zahl der Vögel insgesamt zunehme. Profitieren würden aber ohnehin häufige Arten wie Krähen oder Elstern, während gefährdete Arten wie Feldlerchen, Grauammern, Braunkehlchen oder Gartenrotschwänze immer seltener würden. Nicht besser sieht es bei anderen Tier- und Pflanzenarten aus, wie verschiedene Botaniker und Zoologen bestätigen. Der Feldhase etwa figuriert weiterhin auf der roten Liste der gefährdeten Arten. Und das Rebhuhn ist trotz grosser Anstrengungen fast ganz aus dem Kulturland verschwunden.
Unnütze Millionenzahlungen?
Während die Qualität des Waldes aus ökologischer Sicht in den letzten Jahren stetig verbessert werden konnte und die Renaturierung der Gewässer jetzt schweizweit ins Rollen kommt, bleibt das Landwirtschaftsgebiet in Sachen Artenschutz stark im Hintertreffen. Es stellt sich also die Frage, ob die jährlich fast 200 Millionen Franken, die den Bauern für den ökologischen Ausgleich bezahlt werden, sinnvoll investiert sind. Oder sind ökologische Ausgleichsflächen das falsche Mittel, um die Vielfalt an Tier- und Pflanzenarten auf Feldern und Wiesen zu fördern?
Agrarökologe Markus Jenny, Präsident des Vereins Vision Landwirtschaft, hat die Entwicklung dieser Flächen vor 20 Jahren mitinitiiert und ihre Auswirkungen auf die Artenvielfalt wissenschaftlich dokumentiert. «Entscheidend ist neben der Quantität vor allem die Qualität dieser Flächen. Und diese ist grossmehrheitlich ungenügend», sagt er.
Land gegen Geld
Um Ökobeiträge zu erhalten, muss jeder Bauernbetrieb mindestens sieben Prozent seiner Fläche ausscheiden. Meist wählen die Landwirte betriebswirtschaftlich wenig interessante Wiesen, die sie dann nicht mehr düngen und erst ab dem 15. Juni schneiden dürfen. Die Untersuchungen von Jenny haben ergeben, dass diese Wiesen im Flachland nur dann die gewünschte Wirkung zeigen, wenn sie mit seltenen Wiesenpflanzen neu angesäht werden.
Jeden Hochstammobstbaum können die Landwirte als eine Are Ökofläche umrechnen lassen. Wenn sie das Wiesland darunter aber intensiv nutzen oder beweiden lassen, so hat diese Fläche wenig Wert für seltene Tiere und Pflanzen. Diesbezüglich sehr wertvoll wären dagegen Steinhaufen, nicht gemähte Böschungen, dornige Hecken und bunte Brachflächen im Acker.
Mehr Feldhasen
Wissenschaftliche Untersuchungen im schaffhausischen Klettgau zeigen, dass in Gebieten mit hohem Anteil an qualitativ hochwertigen Ausgleichsflächen die Zahl der Feldhasen um das Doppelte ansteigt. Die Zahl der Feldlerchen, Goldammern und Neuntöter stieg um 25 bis 50 Prozent.
Viele Landwirte sehen die Ausgleichsflächen aber ungern. Die Produktion von Nahrungsmitteln ist ihnen wichtiger. Das bestätigt auch Urs Schneider vom Bauernverband. Es gebe jedoch eine wachsende Zahl von Bauern, denen der Artenschutz «ein echtes Anliegen» sei. Auch Simon Birrer von der Vogelwarte stellt Bei den Bio- und den IP-Suisse-Bauern – immerhin fast ein Drittel der Landwirte – ein Umdenken fest. Etwa ein Drittel aller IP-Suisse-Bauern lasse bei der Getreidesaat unterdessen freiwillig kleine Flecken frei zur Förderung der selten gewordenen Feldlerchen.
Umbau der Direktzahlungen
Damit die Ausgleichsflächen künftig mehr Sinn machen, sollen die Bedingungen für Direktzahlungen angepasst werden. Sagt auch der Nationalrat im März Ja, wird das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) neue Richtlinien erarbeiten, die – unter Vorbehalt der Zustimmung von Bundesrat und Parlament – 2014 in Kraft treten könnten. BLW-Vizedirektor Christian Hofer ist überzeugt, dass eine Mehrheit dafür stimmen wird, «dass die Ausgleichsflächen künftig an ihrem Resultat gemessen werden». Qualität solle künftig gezielter entlöhnt werden. Christian von Burg, Bern
(Tages-Anzeiger)
Erstellt: 11.01.2010, 04:00 Uhr





