Schweiz

Bern riskiert Millionenklage wegen Bärenpark

Von Tobias Habegger. Aktualisiert am 27.07.2010 34 Kommentare

Ist die Sicherheit beim Bärenpark gewährleistet? Nein, lautet die Antwort aus juristischer Sicht. Ein Experte empfiehlt Sicherungsmassnahmen beim Aareufer. Bei einem Unfall drohe sonst eine Schadenersatzklage.

Schön, aber gefährlich: Ein Haftpflichtexperte der Uni Bern empfiehlt Sicherungsmassnahmen bei der Ufertreppe des Bärenparks.

Schön, aber gefährlich: Ein Haftpflichtexperte der Uni Bern empfiehlt Sicherungsmassnahmen bei der Ufertreppe des Bärenparks.
Bild: Urs Baumann

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Zur Person

Manuel Jaun (42) ist Fürsprecher und Privatdozent an der Universität Bern mit Lehrauftrag für Haftpflichtrecht.

Am Telefon will sich Rechtsexperte Manuel Jaun nicht äussern. Doch bei einem Augenschein vor Ort spricht der Privatdozent der Universität Bern Klartext. Jaun steht beim Bärenpark am Ufer der Aare, dort, wo breite Treppenstufen direkt ins Wasser führen. «Der Fluss ist tief hier», sagt er. «Die Strömung ist stark.»

Manuel Jaun bückt sich, reisst einen Grasbüschel aus der Erde und lässt diesen in die Aare gleiten, damit er einen Eindruck von der Fliessgeschwindigkeit erhält. «Es reichen zwei Sekunden», sagt er. «Ein Stolperer, und schon ist das Kind im Wasser drin – und weg. Würden die Treppenstufen hier direkt zu einem fünf Meter hohen Abgrund führen, stünde zweifellos ein Geländer da», sagt Jaun, der die Bundesgerichtsurteile zum Thema Haftung des Werkeigentümers in- und auswendig kennt. «Hier neigt man dazu, die Gefahr zu unterschätzen, weil man ins Wasser fällt und nicht unmittelbar abstürzt.» Doch für Kinder und ungeübte Schwimmer sei dies vergleichbar mit einer Situation, in der man zu Tode stürze. «Ein Kind geht schnell unter.» Also müsste eine Aufsichtsperson sofort reagieren, sonst werde es heikel. «Das Wasser ist trüb und turbulent. Sobald der Kopf unter Wasser ist, sieht man das Opfer nicht mehr.»

Ein Urteil lässt aufhorchen

Bei einem Unfall droht der Berner Stadtverwaltung eine Schadenersatzklage in Millionenhöhe. So geschehen in der Gemeinde Adelboden, wo ein dreijähriges Mädchen unter Aufsicht des Grossvaters mit ihrem Bruder auf einem Spielplatz spielte. Das Mädchen begab sich auf das nahtlos an die Wiese hinter dem Spielplatz angrenzende Dach einer Tennisanlage. Es stürzte dort vier Meter in die Tiefe. Noch heute ist die 22-jährige Frau laut ihrem Anwalt schwerstbehindert. Der Unfall aus dem Jahr 1991 kostet die Gemeinde Adelboden 350'000 Franken Schadenersatz. Laut einem Urteil des Verwaltungsgerichts vom Juni dieses Jahres hätte die Gemeinde Adelboden dafür sorgen müssen, dass die Besitzerin der Tennisanlage das Flachdach unzugänglich macht.

Das Urteil lässt aufhorchen, auch in der Stadt Bern, wo die geländerlose Stelle beim Bärenpark in der Bevölkerung immer wieder diskutiert und als Gefahr für Besucher taxiert wird. Doch Berns Sicherheitsdirektor Reto Nause (CVP) hatte bisher stets betont, dass der Bärenpark gemäss den Normen des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA) konzipiert sei und somit den Sicherheitsanforderungen genüge.

Nause will über die Bücher

Rechtsexperte Manuel Jaun gibt demgegenüber zu bedenken, dass die SIA-Normen interpretationsbedürftig seien und ihre Befolgung jeweils nur ein Indiz für die Einhaltung der erforderlichen Sorgfalt darstelle. Die konkreten Verhältnisse können weiter gehende bauliche Massnahmen erfordern. «Gerade bei Publikumsanlagen wie dem Bärenpark gehen die Gerichte generell von einem hohen Sicherheitsstandard aus.»

Als Jurist würde er den Stadtbehörden empfehlen, Schutzmassnahmen zu ergreifen. «Hier gelten andere Grundsätze als auf einem normalen Aare-Uferweg», sagt Manuel Jaun. Der Bärenpark als Publikums- und Freizeitanlage ziehe Kinder in grosser Zahl an, Familien, Kindergärten, Schulklassen. «Kinder sind altersbedingt unvernünftig und unvorsichtig.» Zudem wirke das Wasser auf sie wie ein Magnet. «Und sie schätzen das Risiko falsch ein.»

Auch Reto Nause sagt mittlerweile: «Das Urteil Adelboden müssen wir genau anschauen.» Die Direktion für Sicherheit, Umwelt und Energie habe zwar die Sicherheit beim Bärenpark mehrmals abgeklärt. «Aber wir schauens nach den Sommerferien nochmals an.»

«Stadt steht in der Pflicht»

Laut Jaun könnte sich die Stadtverwaltung in einem Haftungsfall nur bedingt auf die Eigenverantwortung der Bärenpark-Besucher berufen. «Der Charakter des Bärenparks setzt die Eigenverantwortung herab», sagt Manuel Jaun. Die Besucher kämen, um die Tiere beobachten. «Ihr Fokus liegt bei den Bären, die Aufmerksamkeit, auch diejenige der Begleitpersonen von Kindern, ist abgelenkt.» Die Leute gingen davon aus, dass sie sich sicher und unbeschwert im Bärenpark bewegen könnten.

Kommt dazu, dass beim Bärenpark zeitweise grosse Publikumsströme zirkulieren. «Es kann so viele Leute haben, dass man auf die Treppenstufen beim Wasser ausweichen muss. Eine Begleitperson, die auf mehrere Kinder aufpassen muss, verliert da rasch einmal die Übersicht.» Zudem müsse man bei vielen Leuten immer auch mit Panikreaktionen rechnen.

Insgesamt bestehe eine erhebliche Gefahr. «Bereits eine kleine Unaufmerksamkeit kann zu einem schweren Unfall führen», sagt Rechtsexperte Manuel Jaun. «Deshalb steht die Stadt Bern als Werkeigentümerin stark in der Pflicht.» (Berner Zeitung)

Erstellt: 27.07.2010, 07:27 Uhr

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34 Kommentare

Werner Niederhäuser

27.07.2010, 08:30 Uhr
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Der Mann hat recht - wir sind am verblöden. Nächstens müssen die Troittoirrandsteine mit einem Geländer versehen werden, damit niemand hinunter fällt und gegen ein Fahrzeug prallt. Die Eigenverantwortung der Menschen in unserem Zeitalter sinkt gegen 0. Bei einer Skala von 1-10 liegt sie heute bei etwa 3. Antworten


Andreas Baumann

27.07.2010, 08:32 Uhr
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Und wann appelliert man wieder einmal an die Selbstverantwortung der Menschen und an die Aufsichtspflicht der Eltern, als die ganze Stadt Bern einzuzäunen und in Watte einzupacken? Antworten