Schweiz
Beyeler-Abwahl: Die Sache ist noch lange nicht erledigt
Ein Kommentar von Monica Fahmy. Aktualisiert am 15.06.2011 53 Kommentare
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Wahl in der Herbstsession
Nach der Abwahl von Bundesanwalt Erwin Beyeler muss die Gerichtskommission der Eidgenössischen Räte einen neuen Kandidaten oder eine neue Kandidatin vorschlagen. Die Stelle soll in den nächsten Tagen ausgeschrieben werden.
Die Bewerbungsfrist laufe voraussichtlich bis am 29. Juli, hiess es bei der Gerichtskommission auf Anfrage. An ihrer nächsten ordentlichen Sitzung vom 24. August will die Kommission Kandidatinnen und Kandidaten anhören.
Anschliessend wird sie eine Empfehlung verabschieden. Beyeler hätte für die Amtsdauer von 2012 bis 2015 wiedergewählt werden sollen. Damit am 1. Januar 2012 ein Bundesanwalt sein Amt antreten kann, soll die Wahl in der Herbstsession stattfinden. (sda)
baz.ch/Newsnet-Chefreporterin Monica Fahmy
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Die Überraschung ist dem Parlament gelungen: Die Vereinigte Bundesversammlung hat heute, entgegen allen Prognosen und Erwartungen, Erwin Beyeler nicht als Bundesanwalt bestätigt. Obwohl die Gerichtskommission ihn zur Wiederwahl empfohlen und einzig die SVP sich für seine Abwahl ausgesprochen hatte, verpasste er das absolute Mehr von 114 Stimmen knapp um 5 Stimmen. Es waren die Stimmen der Vernunft.
Nicht nur SVP-Parlamentarier sind zum Schluss gekommen, dass Beyeler als Bundesanwalt nicht mehr tragbar ist. Zu fragwürdig war seine Rolle im Fall des Privatbankiers Oskar Holenweger, zu wenig effizient war seine Arbeit als Bundesanwalt generell. Beyeler hatte es verpasst, die Bundesanwaltschaft auszumisten und die Strafverfolgung des Bundes auf Vordermann zu bringen.
Seit Beyelers Vorgänger Valentin Roschacher war die Arbeit der Bundesanwaltschaft nicht mehr aus den Schlagzeilen gekommen. Ob es sich um Ermittlungen in organisierter Kriminalität, Wirtschaftskriminalität oder Terrorismus handelte, die Strafverfolger des Bundes zeichneten sich, nett gesagt, nicht durch Effizienz und eine annehmbare Erfolgsquote aus. Als unrühmlichstes Kapitel wird wohl der Fall des Privatbankiers Oskar Holenweger in Erinnerung bleiben.
Allzu lange versagte die Politik in ihrer Aufsichtsfunktion. Da es seit Jahren hauptsächlich SVP-Parlamentarier waren, welche die Arbeit des Bundesanwalts kritisierten, liessen sich Linke und Mitte-Politiker in Sachen Bundesanwaltschaft weniger von Sachpolitik als von einem Anti-SVP-Reflex leiten und politisierten damit an der Sache vorbei.
In Leserkommentaren in diversen Medien, unter anderem auf baz.ch/Newsnet, war immer wieder zum Ausdruck gekommen, dass die Missstände in der Strafverfolgung des Bundes nicht goutiert werden. Im Wahljahr wurden diese Stimmen nun erhört. Etliche Parlamentarier waren wohl auch selber zum Schluss gekommen, dass Beyeler nicht mehr tragbar ist, auch wenn sie diese Überlegung nicht laut äussern mochten, um kein Wasser auf die Mühlen der SVP zu giessen.
Was auch immer den Ausschlag für Beyelers Abwahl gab, damit ist die Sache nicht erledigt. Die Parlamentarier sind nun in der Pflicht, einen geeigneten Nachfolger oder eine geeignete Nachfolgerin zu finden. Es muss jemand sein, der sich nicht scheut, auszumisten und auch unliebsame Personalentscheide zu treffen. Jemand, der die Strafverfolgung des Bundes so konzipiert, dass sie die komplexen Kriminalfälle in der Schweiz effizient behandeln kann – und nicht jemand, der krampfhaft Fälle für eine überdimensionierte Behörde sucht. Es braucht jemanden, der sowohl ökonomisch wie juristisch denken kann und der sich dem Recht stärker verpflichtet fühlt als irgendwelchen politischen Ränkespielchen oder parteipolitischem Gezänk.
Einen fähigen Nachfolger oder eine fähige Nachfolgerin zu finden, wird keine leichte Aufgabe sein. Das Amt hat in den letzten Jahren stark an Prestige verloren. Ob sich die Besten bewerben werden, ist fraglich. Das Parlament darf es sich aber nicht so einfach machen, den erstbesten Kandidaten oder die erstbeste Kandidatin zu wählen, nur damit endlich Ruhe in die Bundesanwaltschaft einkehrt. Damit würde lediglich der Fehler wiederholt, der 2007 mit der Wahl Beyelers begangen wurde. Wer auch immer an der Spitze der Bundesanwaltschaft stehen wird, muss aufräumen können, mit Rückendeckung des Parlaments. Wie stark der politische Wille dazu nach dem Wahljahr noch sein wird, wird sich weisen.
Erstellt: 15.06.2011, 13:31 Uhr
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53 Kommentare
Interessant ist die Aussage von Frau Fahmy: *Da es seit Jahren SVP-Parlamentarier waren, welche die Arbeit des Bundesanwalts kritisierten, liessen sich Linke und Mitte-Politiker weniger von Sachpolitik als von einem Anti-SVP-Reflex leiten. Den gleichen Anti-SVP-Reflex findet man auch bei Themen wie Asylwesen/Ausländer, Missbrauch Sozialstaat, Personenfreizügigkeit, Kritik an der Nationalbank, .... Antworten


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