Schweiz

Bootsdrama auf dem Bielersee: Anklage erfolgt erst 2012

Aktualisiert am 14.12.2011 17 Kommentare

Die Berner Staatsanwaltschaft wird im Zusammenhang mit dem Bootsunglück auf dem Bielersee von 2010 erst nächstes Jahr Anklage erheben. Grund sind ausstehende Resultate eines Gutachtens.

1/12 Beim Boot des Unfallfahrers könnte es sich um ein Bösch-Boot gehandelt haben wie jenes auf dem Bild.

   

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Wegen eines ausstehenden Gutachtens wird im Fall des Bootsunglücks auf dem Bielersee erst im kommenden Jahr Anklage erhoben. Der Tat dringend verdächtigt wird ein 74-jähriger Mann aus der Region.

Im Laufe des Verfahrens wurden mehrere Gutachten in Auftrag gegeben, das letzte im vergangenen Frühling, wie die regionale Staatsanwaltschaft und die Berner Kantonspolizei heute mitteilten. Die Resultate wurden ursprünglich für diesen Herbst angekündigt.

Technisch aufwendige Untersuchung

Da die Untersuchungen technisch aber sehr aufwendig sind, dürften die Resultate erst im ersten Quartal 2012 vorliegen, wie es in der Mitteilung weiter heisst. Die Staatsanwaltschaft wird erst nach Vorliegen dieser Angaben und dem Einhalten weiterer Fristen Anklage erheben können. Damit ist nach Angaben der Behörden nicht vor dem zweiten Quartal 2012 zu rechnen.

Am 11. Juli 2010 hatte ein Boot im Bielersee eine 24-jährige Frau überfahren. Deren Beine wurden von der Motorschraube der Jacht zerfetzt. Während die Frau verblutete, fuhr der Motorbootfahrer weiter, ohne sich um das Opfer zu kümmern. Der mutmassliche Täter betonte stets, er habe bei der Bootsfahrt nichts Aussergewöhnliches bemerkt. (kpn/sda)

Erstellt: 14.12.2011, 09:20 Uhr

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17 Kommentare

Lucca Gaffuri

14.12.2011, 10:38 Uhr
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In einer Zeit, in der wir Menschen auf den Mond schiessen und mit Autos gegen 400 km/h fahren können soll ein derartiges Gutachten fast zwei Jahre dauern? Was ist faul im Kanton Bern?! Obwohl die Unschuldsvermutung gilt, sollte man diesen Fall schnellstmöglich aufklären, zumal eine heisse Spur nie wärmer, sondern nur kälter wird. Ebenso werden die Gefühle der Hinterbliebenen mit Füssen getreten! Antworten


Guido Graf

14.12.2011, 10:54 Uhr
Melden 45 Empfehlung

Was lange braucht, wird hoffentlich endlich gut! Wenn der Täter eindeutig feststeht, muss er ohne wenn und aber für seine schreckliche Tat schwer bestraft werden. Dies verlangen nicht nur die Hinterbliebenen des Opfers, sondern auch die Schweizer Bevölkerung! Antworten



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