Schweiz
«Bruno Zuppiger muss selber entscheiden»
Von Claudia Blumer. Aktualisiert am 06.01.2012 17 Kommentare
Der Fall Zuppiger
Der 59-jährige Nationalrat Bruno Zuppiger (SVP, ZH) ist Ende November 2011 von seiner Fraktion zum Bundesratskandidaten nominiert worden. Wenige Tage später enthüllte die «Weltwoche» eine Erbschafts-Geschichte, bei der Zuppiger als Willensvollstrecker eingesetzt worden war und mutmasslich Gelder veruntreut hatte. Zuppiger zog seine Kandidatur zurück.
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Das war erwartet worden: Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich eröffnet ein Strafverfahren wegen Veruntreuung und ungetreuer Geschäftsbesorgung gegen den SVP-Nationalrat Bruno Zuppiger.
Was bedeutet dies für sein Amt im Parlament? Bisher hatte Zuppiger kampflos aufgegeben, hatte sowohl seine Bundesratskandidatur zurückgezogen als auch vorauseilend das Präsidium des schweizerischen Gewerbeverbands abgegeben. Um das Nationalratsamt wird Zuppiger wohl kämpfen: Er bereite sich auf ein Strafverfahren vor, sagte er der «SonntagsZeitung», er habe für diesen Fall einen Anwalt engagiert. Noch im Dezember schrieb er in einem Brief an alle Parlamentarier, er wolle während der laufenden Legislatur Nationalrat bleiben.
Unverständnis in der Basis
Davon sind manche seiner Fraktionskollegen nicht begeistert. Seit Bekanntwerden der Erbschaftsaffäre (siehe links) haben sich einige von ihnen kritisch geäussert, sprachen von einem Schaden für die Partei, unter anderem Alfred Heer, Nationalrat und Präsident der SVP des Kantons Zürich. Wenn die Staatsanwaltschaft ein Verfahren eröffnet, «müssen wir ernsthaft mit Bruno Zuppiger reden», sagte Heer Mitte Dezember zu baz.ch/Newsnet.
Zuppigers Verfehlungen stiessen bei der Basis auf Unverständnis, sagte Heer, und die SVP-Wählerschaft erwarte von der Parteileitung, dass sie handelt. Zuppiger muss jetzt wohl damit rechnen, von seiner Zürcher Kantonalpartei in die Zange genommen zu werden.
Es gilt weiterhin die Unschuldsvermutung
Entspannter sieht es der Fraktionspräsident Caspar Baader. «Ich bin der Meinung, dass Bruno Zuppiger selber entscheiden muss, ob er während der Strafuntersuchung im Amt bleibt. Anders sähe es aus, wenn er verurteilt würde.» Bis dahin gelte die Unschuldsvermutung, betont Baader: «Es kann auch sein, dass das Verfahren eingestellt wird oder dass er freigesprochen wird.»
In rechtlicher Hinsicht könnte Bruno Zuppiger selbst bei einer Verurteilung im Parlament bleiben. Beispiele dafür sind der CVP-Ständerat Jean-René Fournier oder Ricardo Lumengo, ehemaliges SP-Mitglied. Immunität in einem Strafverfahren würde Zuppiger hingegen nur dann geniessen, wenn seine fehlbaren Handlungen unmittelbar mit dem Nationalratsmandat zusammenhängen würden. (baz.ch/Newsnet)
Erstellt: 06.01.2012, 18:25 Uhr
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17 Kommentare
Hätte Zuppiger Anstand, würde er schon zurück getreten - beim Gewerbeverband tat er es ja auch. Doch hätte Zuppiger wirklich Anstand, wäre er nicht in der Situation, in der er heute ist...
Ob er im juristischen Sinne schuldig ist oder nicht, ist irrelevant. Unmoralisch war sein Handeln in jedem Fall. Und daran wird er als Politiker gemessen.
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