Schweiz
Brutale Gewalt am Bildschirm – bald nur noch für Erwachsene
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Nach dem Nationalrat hat am Donnerstag der Ständerat mit 27 zu 1 Stimme eine Motion von Nationalrat Norbert Hochreutener (CVP/BE) an den Bundesrat überwiesen. Die Forderung von Hochreutener sei vernünftig und angemessen, brachte Anne Seydoux (CVP/JU) die Haltung der kleinen Kammer auf den Punkt.
Kontroversen entstanden hingegen bei der Beratung der Motion von Nationalrätin Evi Allemann (SP/BE). Sie fordert ein Verbot der Herstellung, des Anpreisens, der Einfuhr, des Verkaufs und der Weitergabe von Computerspielen mit gewalttätigem Inhalt. Das sei ein exzessives Verbot, das alle Schweizer Spieler auf eine Liste setze, monierte Seydoux. Man müsse bedenken, dass das Durchschnittsalter der Spieler bei 30 Jahren liege. Diese Spieler würden die Grenze zwischen realer und virtueller Welt sehr gut kennen.
Das Internet als Problem
Auch für den Präsidenten der Rechtskommission, Hermann Bürgi (SVP/ TG), ist ein generelles Verbot unangebracht. «Abgesehen davon, dass es unter dem Gesichtspunkt der Umsetzbarkeit ein grosses Fragezeichen hinterlässt. Denken wir nur mal an das Internet.» Trotz dieser Vorbehalte plädierte Bürgi für die Überweisung der Motion. Der Bundesrat solle Lösungsvorschläge zum Thema für eine Diskussion unterbreiten, begründete er seine Haltung.
Vergeblich hielt Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf dagegen, dass eine Motion keine Diskussion fordere, sondern einen konkreten Auftrag gebe. Sie habe zwar Verständnis für die Stossrichtung der beiden Motionen, sagte sie. Eine Regelung nach der Forderung von Hochreutener etwa sei durchaus vorstellbar, auf Bundesebene «zumindest zum jetzigen Zeitpunkt» aber nicht anwendbar.
Ein Verkaufsverbot bedinge ein staatlich anerkanntes Rating der Spiele nach Zumutbarkeit, erklärte die Justizministerin. Hierzu bräuchte es eine nationale Regulierungsstelle auf Bundesebene, was wiederum eine Verfassungsänderung bedinge.
Klares Mehr für die Motion
Der Bundesrat zieht laut Widmer-Schlumpf eine pragmatische Lösung vor: Er möchte zunächst beobachten, was die Kantone in Zusammenarbeit mit der Computerspielbranche im Bereich des Jugendschutzes alles erreichten. «Wenn sich herausstellt, dass das nicht reicht, wird der Bundesrat selbstverständlich etwas vorschlagen.»
Der Ständerat schenkte ihrem Appell allerdings kein Gehör und überwies die Motion von Allemann mit 19 zu 12 Stimmen. Der Nationalrat hatte beide Motionen bereits im vergangenen Juni angenommen.
Auch in den Kantonsparlamenten sind die Killerspiele ein Thema. St. Gallen, Tessin und Bern fordern in Standesinitiativen ein Verbot der Spiele. Anfang März entschied auch Luzern, eine Standesinitiative auszuarbeiten. Gegen ein Verbot sprachen sich kürzlich die junge SVP, die Jungfreinnigen und die Juso aus. (raa/sda)
Erstellt: 18.03.2010, 21:00 Uhr
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