Schweiz
Bundesamt für Metrologie wird selbstständig
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Das Bundesamt für Metrologie (Metas) soll auf 2013 eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechnung werden: Diesen Beschluss hat der Nationalrat heute als Zweitrat gefasst. Der Nationalrat hiess mit 134 zu 24 Stimmen ein Gesetz über das Messwesen gut, das vorwiegend technische Details regelt, und winkte mit 130 zu 9 Stimmen ein Gesetz über die Organisationsform des Metas durch.
Das Bundesamt für Metrologie realisiert und vermittelt international abgestimmte und anerkannte Masseinheiten in der erforderlichen Genauigkeit. Es beaufsichtigt die Verwendung von Messmitteln in den Bereichen Handel, Verkehr, öffentliche Sicherheit, Gesundheit und Umwelt. Es legt zum Beispiel fest, wie die Werte von Meter, Kilogramm, Sekunde und anderen Masseinheiten zu ermitteln sind. Mit seiner neuen Organisationsform soll das Metas im internationalen Wettbewerb flexibler und effizienter handeln können.
Pro und kontra Privatisierung
Für Bundesrätin Simonetta Sommaruga ist die Anpassung notwendig, um international mithalten zu können. Die Konkurrenz zwischen den nationalen Institutionen nehme zu, sagte sie. Auch die EU bewege sich in Richtung einer weiteren Liberalisierung, und die grenzüberschreitenden Messungen werden zunehmen. Die Schweiz müsse in diesem Umfeld auch künftig konkurrenzfähig bleiben. Messen sei zwar «keine spektakuläre Aufgabe», aber eine wichtige. Die meisten Parteien stellten sich vorbehaltlos hinter die neuen Gesetze.
Eine Minderheit aus den Reihen der Grünen hatte indes gar nicht erst auf die Vorlage eintreten wollen: Die Auslagerung sei ein rein «ideologisches Projekt», so die grüne Nationalrätin Katharina Prelicz-Huber. Der Staat werde formell kleingemacht, obwohl das Metas vorwiegend staatliche Aufgaben wahrnehme und vom Staat finanziert werde. Zu befürchten sei, dass die Löhne der Mitarbeiter im internationalen Umfeld sinken würden, während die Chef-Saläre stiegen.
Die Sorge um Personal und Löhne ist laut Sommaruga unbegründet. Das Metas-Personal werde auch weiterhin dem Bundespersonalgesetz unterstehen.
(ssc/sda)
Erstellt: 15.06.2011, 10:33 Uhr
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