Schweiz
Bundesgericht muss über Glücksspiel entscheiden
Der Streit über die Aufstellung von Tactilo-Geldspielautomaten ausserhalb von Spielcasinos kommt vor Bundesgericht. Die Eidgenössische Spielbankenkommission und der Schweizer Casino Verband pochen damit auf einheitliche Grundsätze für automatisierte Glücksspiele und wollen diese Automaten nur in Casinos zulassen.
Die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) und der Schweizer Casino Verband gaben am Montag bekannt, dass sie das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Sachen Tactilo-Geldspielautomaten mit einer Beschwerde beim Bundesgericht anfechten. Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Januar entschieden, dass diese Geldspielautomaten auch ausserhalb von Spielcasinos aufgestellt werden dürfen. Es hatte damit einen Rekurs von Loterie Romande, Swisslos und der Kantone gegen einen anderslautenden Entscheid der ESBK gutgeheissen.
Casino-Verband: Unkontrolliertes Spiel
Die ESBK will, dass die Tactilo-Geräte dem Spielbankengesetz unterstellt und deren Betrieb ausserhalb von Spielbanken verboten wird. Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, Spielgeschwindigkeit und Erscheinungsbild der Tactilo-Geldspielautomaten seien absolut vergleichbar mit den Automaten, die die dem Spielbankengesetz unterstellt seien, heisst es zur Begründung.
Laut dem Casino Verband betreibt die Loterie Romande in der Westschweiz rund 700 Tactilo-Geldspielautomaten, und zwar unkontrolliert und frei zugänglich in Restaurants und Bars. Pro Jahr verlieren die Spieler an diesen Automaten über 100 Millionen Franken, ohne dass Massnahmen gegen Spielsucht und für den Jugendschutz bestehen.
In Casinos gesperrte Spieler können problemlos an Tactilo-Geldspielautomaten weiterspielen, was aus Sicht des Sozialschutzes höchst bedenklich ist, wie der Verband weiter festhält. Mit der unkontrollierten Zulassung dieser Automaten ohne vergleichbare Auflagen wie in Casinos - also Eintrittskontrollen, Spielsperren, Sozialkonzepte und Kameraüberwachung - herrscht eine ungleiche Wettbewerbssituation zu Ungunsten der Casinos.
Einheitliche Grundsätze gefordert
Die ESBK und der Casino Verband wollen mit ihrer Beschwerde beim Bundesgericht erreichen, dass für die automatisierten Glücksspiele in der Schweiz einheitliche Grundsätze und kohärente gesetzliche Regelungen gelten. Die ESBK erinnerte in ihrer Mitteilung zudem daran, dass mit dem im Jahr 2000 in Kraft getretenen Spielbankengesetz die in den 1990-er Jahren verbreiteten «Geschicklichkeitsautomaten», die in Wirklichkeit Glücksspielautomaten waren, aus den Restaurants und Bars verbannt werden sollten.
Mit dem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts könnte nicht ausgeschlossen werden, dass künftig im ganzen Land ähnliche Geräte erneut in vielen Gaststätten Einzug hielten. Damit würde laut ESBK ein wesentliches Ziel des Spielbankengesetzes vereitelt. (vin/ddp/)
Erstellt: 01.03.2010, 13:53 Uhr



