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Darum konnte Stauffacher in Bern demonstrieren
Von Ralph Heiniger. Aktualisiert am 24.01.2012 22 Kommentare
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Ihr Gesicht ist in der linksextremen Szene bekannt: Mit Andrea Stauffacher war am Samstag die wohl prominenteste Exponentin des Revolutionären Aufbaus Schweiz an der Anti-WEF-Demo beteiligt. Im November 2011 wurde sie vom Bundesstrafgericht zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 17 Monaten verurteilt.
Das Bundesstrafgericht sprach die 61-Jährige wegen Gefährdung durch Sprengstoff beim Spanischen Generalkonsulat in Zürich und einem Gebäude der Zürcher Kantonspolizei schuldig. Dieses Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Deshalb konnte sie am Samstag an der Anti-WEF-Demo teilnehmen. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt bis dato nicht vor. Gemäss Bundesstrafgericht wird diese voraussichtlich im Februar an die Parteien verteilt. Danach kann Stauffacher innert 30 Tagen Beschwerde vor dem Bundesgericht einlegen.
Kurz nach dem Schuldspruch im November haben Unbekannte die Fassade der Bundeskriminalpolizei in Zürich mit roter Farbe verschmiert. Die Polizei vermutet, dass die Täter aus dem linksautonomen Umfeld stammen.
Nause: «Nicht entscheidend»
Für Berns Sicherheitsdirektor Reto Nause war aber Stauffachers Auftritt an der Anti-WEF-Demo nicht entscheidend für den Einsatz der Polizei. «Entscheidend waren die vielen Gewaltaufrufe im Internet und dass sich Demonstranten nie von diesen Aufrufen distanziert haben.» Auch die Kontaktaufnahme mit den Organisatoren via E-Mail – in anderen Fällen ein erfolgreiches Vorgehen – habe nicht geklappt. Die Anwesenheit von Stauffacher sei ein Beleg für die Militanz der Demonstranten, so der Sicherheitsdirektor. «Für diejenigen, welche die Polizei beim Bollwerk angehalten hat, standen nicht politische Motive im Vordergrund», sagt er und verweist auf ihr Equipment: Die Polizei hat Helme, Masken, Petarden und Pfeffersprays beschlagnahmt.
Ein Monat bis mehrere Jahre
Insgesamt hat die Polizei 153 Anzeigen wegen Landfriedensbruchs in Aussicht gestellt. Laut Gesetz macht sich jemand des Landfriedensbruchs strafbar, der an einer «öffentlichen Zusammenrottung teilnimmt, bei der mit vereinten Kräften gegen Menschen oder Sachen Gewalttätigkeiten begangen werden». Einige Demonstranten werden sich zudem wegen Gewalt und Drohung gegen Beamte, Verstosses gegen das Waffengesetz und Widerhandlungen gegen das Vermummungsverbot verantworten müssen. Wie Christof Scheurer, Sprecher der Berner Staatsanwaltschaft, sagt, muss jeder Fall einzeln behandelt werden. Einige werden innert einem Monat erledigt sein, andere dürften Jahre dauern. (Berner Zeitung)
Erstellt: 24.01.2012, 06:20 Uhr
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