Schweiz
Das Bankgeheimnis soll nicht in die Verfassung
Diskretion ja, Verfassungsrang nein: Schliessfächer in einer Schweizer Bank. (Bild: Keystone )
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Die grosse Kammer hat am Dienstag einer parlamentarischen Initiative der SVP-Fraktion keine Folge geleistet. Diese hatte sich davon einen besseren Schutz des Bankkundengeheimnis erhofft – und eine Stärkung der Schweizer Position gegenüber dem Ausland. Der Zürcher SVP-Vertreter Hans Fehr sprach von «Attacken gegen den Schweizer Finanzplatz – sogar mit illegalen Mitteln». Das Bankgeheimnis müsse aber nicht nur vor ausländischen Staaten und internationalen Organisationen geschützt werden, sondern auch «vor der eigenen schwachen Regierung». Dazu tauge der bestehende Schutz nicht, sagte Fehr.
Das sah eine Mehrheit im Rat anders. Das Bankgeheimnis sei als Teil des Persönlichkeitsschutzes bereits in der Verfassung verankert, gleich wie das Anwalts-, das Arzt- oder das Beichtgeheimnis, sagte Pirmin Bischof (CVP/SO). Der Kommissionssprecher wies auch auf Probleme hin, die sich mit Geldern ergäben, die heute nicht unter den Schutz des Bankgeheimnis fallen. Ein neuer Verfassungsartikel würde insgesamt «nicht zu einer Klärung, sondern zu einer Verunklärung» beitragen», sagte Bischof.
Unbestritten sei aber, so Bischof weiter, dass das Bankgeheimnis ein «Grundpfeiler der Schweizer Wirtschaftsordnung» und eine wichtige Ausprägung des Persönlichkeitsschutzes darstelle. Der Rat gab die parlamentarische Initiative schliesslich mit 102 zu 78 Stimmen keine Folge. Damit ist das letzte Wort in der Frage aber noch nicht gesprochen. Die Lega dei Ticinesi sammelt derzeit Unterschriften für eine Volksinitiative, die ebenfalls das Bankgeheimnis in der Verfassung verankern will. Die SVP unterstützt das Anliegen. Die Unterschriftensammlung läuft bis zum 1. Oktober 2010. (raa/sda)
Erstellt: 01.06.2010, 13:48 Uhr
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