Schweiz

«Das Risiko auf sich nehmen, die Botschaft zu verlassen»

Aktualisiert am 07.01.2010

Laut dem Anwalt der bulgarischen Krankenschwestern, die in Libyen zum Tod verurteilt und später begnadigt worden sind, verfolgen die Schweizer Geiseln in Libyen die falsche Strategie.

1/10 Rachid Hamdani konnte mit einem Auto der Schweizer Botschaft in Libyen nach Tunesien ausreisen.
Keystone

   

Die beiden Schweizer sollten nach Meinung von Stéphane Zerbib den Gang vor Gericht wagen. In dieser Angelegenheit könne es kein Ende geben ohne einen Entscheid der libyschen Justiz, sagte der Anwalt in einem Interview mit den Westschweizer Zeitungen «24 heures» und «Tribune de Genève» vom Donnerstag.

Es sei deshalb nötig, dass Max Göldi und Rachid Hamdani «das Risiko auf sich nehmen, die Botschaft zu verlassen und sich der Justiz zu stellen», sagte der französische Anwalt. Sonst könne «dieses kleine Spiel» erneut acht Jahre oder länger dauern.

Acht Jahre lang in libyscher Haft

Die fünf bulgarischen Krankenschwestern und der palästinensische Arzt hatten mehr als acht Jahre in einem libyschen Gefängnis gesessen. Die gegen sie verhängte Todesstrafe wurde zunächst in lebenslange Haft umgewandelt: im Juli 2007 wurden sie schliesslich freigelassen.

Die sechs Ausländer waren beschuldigt worden, hunderte libysche Kinder absichtlich mit HIV angesteckt zu haben. Experten hatten dies allerdings stark bezweifelt und die schlechte Hygiene in der Klinik in Benghazi als Grund für die Infektionen genannt.

Schweiz soll «Garantien aushandeln»

Um zu verhindern, dass auch die beiden Schweizer ins Gefängnis gesteckt würden, könne die Schweiz Garantien aushandeln, sagte Zerbib weiter, «zum Beispiel eine Rückkehr in die Botschaft unter Kaution». Als falsch beurteilte Zerbib die Einschätzung, die Schweiz sei im Vergleich zu Bulgarien, das damals die EU im Rücken hatte, auf sich allein gestellt.

Die Schweiz könne die Unterstützung anderer Staaten gewinnen, indem sie wirtschaftliche Argumente hervorhebe, so der Anwalt. Andere Länder, Investoren und Unternehmen seien wie die Schweiz daran interessiert, dass die Geiselnahmen und die andauernden Bedrohungen ein Ende nehmen.

Bislang nicht vor Gericht gewagt

Den beiden Schweizern wird in Libyen der Prozess gemacht, weil sie angeblich gegen Visabedingungen verstossen und illegale wirtschaftliche Tätigkeiten begangen haben sollen. Sie erschienen bislang zu keiner Anhörung persönlich, sondern blieben in der Schweizer Botschaft in Tripolis. Die nächsten Gerichtstermine sind für den 10. und 14. Januar angesetzt. (raa/sda)

Erstellt: 07.01.2010, 14:37 Uhr

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