Schweiz

Das System, das Banker ins Schwitzen bringt

Von Hubert Mooser. Aktualisiert am 04.02.2010

Die Einführung des automatischen Informationsaustausches wäre das definitive Ende des heutigen Bankgeheimnisses. Wie funktioniert das System, vor dem die Schweizer Finanzbranche zittert?

Informationsaustausch auf Anfrage: Das Fürstentum Liechtenstein.

Informationsaustausch auf Anfrage: Das Fürstentum Liechtenstein.
Bild: Keystone

Finanzminister Hans-Rudolf Merz sagte am Mittwoch, er könne sich vorstellen, auch über den automatischen Informationsaustausch zu diskutieren. Politiker wie SVP-Nationalrat Christoph Mörgeli sind alarmiert. Sie fürchten dieses System wie der Teufel das Weihwasser. Doch worum geht es genau bei diesem Instrument zum Austausch von Steuerdaten?

In seiner rigorosesten Form, so wie er beispielsweise von der parlamentarischen Linken aber auch von Nichregierungsorganisation (NGOs) gefordert wird, erlaubt der automatische Informationsaustausch den Steuerbehörden den direkten Zugriff auf inländische Konten. Das ist in den USA der Fall. Dort können die Steuerbehörden jederzeit auf die Konten der Steuerpflichtigen zugreifen. In der Schweiz dagegen kriegt das Steueramt nur eine Meldung über Lohneinkommen.

Austausch statt bloss Zinssteuer

Die EU hat 2005 mit ihrer Zinsrichtlinie den automatischen Informationsaustausch eingeführt. Dieser erfasst jedoch nur Zinsen auf Bankguthaben. Die EU-Länder Österreich und Luxemburg, aber auch die Schweiz sind davon ausgeschlossen. Sie erheben aber eine Art Verrechnungssteuer auf den Bankzinsen. Die Schweiz überweist drei Viertel davon an das Herkunftsland des Kontoinhabers. Die EU will längerfristig dieses System durch einen automatischen Informationsaustausch ersetzen, welcher den gesamten Steuerbereich abdeckt, also auch Vermögen und Einkommen.

Finanzminister Merz sprach am Mittwoch, von möglichen Unterarten und Varianten zum automatischen Informationsaustausch. Tatsächlich bietet die OECD wie bei den Doppelbesteuerungsverträgen auch hier Musterabkommen an. Diese sehen einen Informationsaustausch vor - aber «nur auf Anfrage». Um Informationen zu erhalten braucht es einen schweren Tatverdacht und ein erhebliches Vorwissen. Liechtenstein hat 2009 mit Deutschland ein solches Abkommen unterzeichnet. Eine sanfte Variante des automatischen Austausches. (baz.ch/Newsnet)

Erstellt: 04.02.2010, 21:22 Uhr

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