Schweiz

Das nationale Rauchverbot kommt am 1. Mai

Aktualisiert am 28.10.2009

Das Rauchen wird in der ganzen Schweiz in den meisten Restaurants und Bars, aber auch in geschlossenen öffentlichen Räumen sowie in Arbeitsräumen verboten.

Im kommenden Jahr häufiger zu sehen: Restaurant mit Rauchverbot.

Im kommenden Jahr häufiger zu sehen: Restaurant mit Rauchverbot.
Bild: Keystone

Ab 1. Mai 2010 ist das Rauchen in der ganzen Schweiz in den meisten Restaurants und Bars, aber auch in geschlossenen öffentlichen Räumen sowie in Arbeitsräumen verboten. Der Bundesrat hat am Mittwoch das Gesetz zum Schutz vor dem Passivrauchen in Kraft gesetzt.

Ausnahmen sind aber möglich. Etwa können weniger als 80 Quadratmeter grosse Restaurationsbetriebe als Raucherlokale zugelassen werden. Grössere Lokale können Fumoirs für Raucher einrichten. Nicht mehr geraucht werden darf ab 1. Mai 2010 auch in Kinos, Einkaufszentren, Schulen und Sportanlagen.

Im Einzelbüro und im Freien erlaubt

Untersagt ist das Rauchen grundsätzlich auch in Arbeitsräumen. Wer aber in einem Einzelbüro oder im Freien arbeitet, darf ebenfalls rauchen. Betriebe können ihren Angestellten zudem Raucherräume zur Verfügung stellen. Diese müssen genügend belüftet sein.

In den meisten Kantonen werde die neue Regelung nichts ändern, sagte Gesundheitsminister Pascal Couchepin am Mittwoch in Bern vor den Medien. In 18 Kantonen gebe es bereits Gesetze zum Schutz vor dem Passivrauchen. In 15 dieser Kantone seien die Gesetze strenger als jene vom Bund; Raucherlokale seien dort verboten.

Interessenverbände hatten die Verordnung zum Gesetz in der Vernehmlassung heftig kritisiert. Drei Punkte seien geändert worden, sagte Thomas Zeltner, der Direktor des Bundesamtes für Gesundheit (BAG).

Zum einen wurde die Grösse der Fumoirs statt auf höchstens 80 Quadratmetern auf maximal ein Drittel der Gesamtfläche des Lokals festgesetzt. In den meisten Kantonen gelte diese Regelung, sagte Zeltner dazu.

Definition des geschlossenen Raumes offen

Offen lasse die Verordnung die Definition eines geschlossenen Raumes. Das sei eine Frage der Umsetzung, und dafür seien die Kantone zuständig, sagte Zeltner. Der Branchenverband GastroSuisse hatte in der Vernehmlassung das Verbot der im Gastgewerbe verbreiteten «Durchreichen» als «sachfremd» kritisiert.

Die Luft in Raucherräumen muss gemäss Verordnung gut und die Räume adäquat belüftet sein. Wie und wie weit dies zu geschehen hat, ist ebenfalls im Zuständigkeitsbereich der Kantone. Auch Kantone, die über keine eigenen Gesetze zum Schutz vor dem Passivrauchen verfügen, müssen das Bundesgesetz anwenden.

Mindeststandard

Das Gesetz auf Bundesebene setzt einen Mindeststandard fest. Die Kantone können eigene, strengere Regeln erlassen. Der Lungenliga geht die Regelung des Bundes zu wenig weit. Sie sammelt zurzeit Unterschriften für eine Volksinitiative, die ein Rauchverbot in sämtlichen öffentlich zugänglichen Räumen verlangt.

Couchepin zeigte sich überrascht über die Kritik der Lungenliga, aber auch von Gewerbekreisen. Es gehe nicht an, materielle Belange über die Prävention und den Schutz der Gesundheit zu stellen, sagte er. (vin/ap/sda)

Erstellt: 28.10.2009, 14:05 Uhr

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