Schweiz

«Das weise ich mit aller Vehemenz zurück»

Von Iwan Städler. Aktualisiert am 24.02.2011 7 Kommentare

Alt-Bundesrat Hans-Rudolf Merz wehrt sich gegen den Vorwurf, er habe beim Bankgeheimnis bewusst eine Risikostrategie gefahren. Niemand habe darüber informiert, dass die Amtshilfe nicht genüge.

«Es geht mir sehr gut»: Alt-Bundesrat Hans-Rudolf Merz hat jetzt viel Zeit fürs Wandern.

«Es geht mir sehr gut»: Alt-Bundesrat Hans-Rudolf Merz hat jetzt viel Zeit fürs Wandern.
Bild: Doris Fanconi

Amtshilfe

Schweiz unter Druck der OECD

Die Nachfolgerin von Hans-Rudolf Merz im Finanzdepartement, Eveline Widmer-Schlumpf, will die Bedingungen für Amtshilfe nochmals lockern. Ansonsten drohe der Schweiz, auf die schwarze Liste gesetzt zu werden, weil sie den OECD-Standard noch nicht erfülle.

Konkret sollen ausländische Behörden zur Identifikation von mutmasslichen Steuersündern nicht mehr zwingend einen Namen präsentieren müssen. Bisweilen soll auch eine Konto- oder Versicherungsnummer genügen. Und die betroffene Bank müsste nur noch dann namentlich genannt werden, wenn sie bekannt ist.

Umstritten ist, seit wann der Bund weiss, dass die OECD mit der bisherigen Schweizer Auslegung des Amtshilfestandards nicht zufrieden ist. Die entsprechenden Richtlinien wurden eigentlich bereits vor einem Jahr verabschiedet – mit expliziter Zustimmung der Schweizer Delegation. Die «Basler Zeitung» will aus dem Finanzdepartement erfahren haben, der damalige Finanzminister Hans-Rudolf Merz habe die Angelegenheit aufmerksam verfolgt. Er sei mit der engen Auslegung der Amtshilfe bewusst eine Risikostrategie gefahren und habe damit in Kauf genommen, dass die Schweiz wieder in Konflikt mit der OECD komme.(is./fri)

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Korrektur-Hinweis

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Herr Merz, Ihnen wird vorgeworfen, Sie hätten beim Bankgeheimnis eine Risikostrategie gefahren.
Das überrascht mich sehr. Wie kommen Sie darauf?

Man munkelt, Sie hätten schon lange gewusst, dass die Amtshilfe den OECD-Kriterien nicht genügt, aber bewusst einen allfälligen Konflikt in Kauf genommen.
Das weise ich mit aller Vehemenz zurück. Wir haben uns im März 2008 entschieden, den OECD-Standard zu übernehmen, um Ruhe zu bekommen. Damals wurde mir vorgeworfen, ich sei ein Verräter am Bankgeheimnis. Jetzt höre ich das Gegenteil, nämlich ich hätte eine Risikostrategie gefahren. Offenbar kann man es machen, wie man will, es ist nicht richtig.

Sie widersprechen also dem Vorwurf, den OECD-Standard zu grosszügig ausgelegt zu haben?
Ja. Es gibt ja ein Manual, das beschreibt, wie man den Standard anwenden soll. Und dieses Manual äussert sich expressis verbis nicht so, wie es nun die Peer-Review-Kommission auslegt. Es gab auch keinen Mustervertrag. Kommt hinzu, dass wir mit verschiedensten Staaten verhandelt haben.

Offenbar zu gut.
Natürlich haben wir gut verhandelt. Aber es war immer ein Partner da. Wir sprechen von völkerrechtlichen Verträgen, bei welchen meistens ein OECD-Staat auf der anderen Seite war. Und diese Verträge wurden beidseitig von Regierung und Parlament gutgeheissen. Da kann doch keine Rede davon sein, ich hätte einen Unterzug versucht.

Sie sind also überrascht, dass sich die OECD nun auf den Standpunkt stellt, für Amtshilfe brauche der ersuchende Staat den Namen eines Bankkunden nicht zu kennen?
Absolut. Wir waren ja mit einem Vertreter der Eidgenössischen Steuerverwaltung in diesem Peer-Review-Prozess dabei. Genau um das zu verhindern, was nun passiert.

Offenbar war in diesem Gremium bereits im März 2010 klar, dass die Schweizer Auslegung der Amtshilfe nicht zu halten ist.
Davon weiss ich nichts. Ich war damals Chef des Finanzdepartements und bin der Ansicht, dass sich die OECD bei mir hätte melden müssen, wenn sie zu einem solchen Ergebnis gekommen wäre. Auch meine Vertragspartner hätten informiert werden müssen.

Warum denn? Sie waren ja mit einem Mitarbeiter im Gremium vertreten. Hat er Ihnen nie gesagt: Passen Sie auf, da liegt etwas im Busch!
Nein.

Könnte es sein, dass Sie von Ihren Mitarbeitern zu wenig gut informiert wurden?
Das glaube ich nicht. Ich schliesse aber nicht aus, dass in diesem Gremium Vertreter einzelner Länder die Ansicht vertreten haben, die Schweizer Auslegung der Amtshilfe gehe zu wenig weit. Schliesslich wollen diese Länder den automatischen Informationsaustausch. Aber formaliter – in einem Schreiben, adressiert an den Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartements, Bundesrat Hans-Rudolf Merz – kam nie etwas. Nichts.

Wann haben denn Sie davon erfahren, dass die OECD mit der Schweizer Auslegung des Standards nicht einverstanden ist? Erst als Alt- Bundesrat?
Ja.

Dies war also bei der Amtsübergabe an Eveline Widmer-Schlumpf Ende Oktober 2010 kein Thema?
Nein. Eindeutig nicht. Es stellt sich auch die Frage, ob eine Peer-Review-Gruppe befugt ist, von sich aus die Auslegung des Standards zu ändern. Wir hatten ja schon früher Probleme mit der OECD, weil unklar war, wer wofür zuständig ist. Wenn die OECD etwas ändern will, soll sie ihr Manual anpassen und die Standards klar definieren, sodass die einzelnen Länder damit etwas anfangen können. Ich finde es fragwürdig, was die OECD jetzt macht.

Sie können also nicht nachvollziehen, weshalb die Schweiz die Doppelbesteuerungsabkommen jetzt plötzlich anpassen soll?
Ich befasse mich nicht mehr mit diesem Dossier. Und ich will Bundesrätin Widmer-Schlumpf keinen Vorwurf machen. Ich weiss ja, wie schwierig es ist.

Aber persönlich finden Sie es falsch, dass die Schweiz auch in Fällen Rechtshilfe leistet, in welchen kein Name vorliegt?
Es geht sicher weiter als das, was wir den Banken zugesichert haben.

Finden Sie es falsch?
Das möchte ich nicht beantworten. Ich habe Ende Oktober den Schlüssel des Departements abgegeben und seither nichts mehr gehört. Das muss auch so sein. Bundesrätin Widmer-Schlumpf hat nun die Verantwortung. Und ich werde mich nicht einmischen.

Wie geht es Ihnen als Alt-Bundesrat?
Super. Ich kann jetzt wandern, lesen und reisen. Im November war ich einen Monat lang in Argentinien. Es geht mir sehr gut. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 23.02.2011, 10:22 Uhr

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7 Kommentare

Paul Meyer

23.02.2011, 10:47 Uhr
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Die Aussagen von alt Bundesrat Merz bestätigen, dass die Schweiz unter keinen Umständen der OECD nachgeben darf. Schliesslich sind wir (noch) ein souveränder Staat, der seine Politik autonom festlegt. Eher ist der OECD beizubringen, dass sie sich in Schweizer Angelegenheiten nicht einzumischen hat . Allenfalls soll die Schweiz aus diesem Verein austreten. Vorauseilender Gehorsam bringt nichts. Antworten


Valentina Caldari

23.02.2011, 10:36 Uhr
Melden

Von wann ist dieses Foto? Er sieht alt aus darauf. Ich hoffe, er kann nun seinen Ruhestand geniessen. Antworten



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