Schweiz
Datenschützer warnt vor Facebook und E-Health
Aktualisiert am 29.06.2009 13 Kommentare
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Wenig genutzt werden die Möglichkeiten, die das Öffentlichkeitsgesetz eröffnet. Heute spiele sich ein beträchtlicher Teil des Lebens im Internet ab, schreibt Thür in seinem am Montag veröffentlichten Jahresbericht. Das Internet sei ein weltweit zugängliches Medium, das kein Vergessen kenne.
Gefahren des Facebooks
Facebook und andere Soziale Netzwerke würden immer beliebter, schreibt Thür. Vor allem die junge Generation finde es «cool», auf diesem Wege «Freunde» zu gewinnen, sich über gemeinsame Interessen auszutauschen und dabei auch sehr Persönliches preiszugeben.
Inzwischen sei klar geworden, dass sehr viele Akteure - vom Arbeitgeber bis zu den Geheimdiensten - diese immer üppiger sprudelnde Informationsquelle für ihre Zwecke nutzten, stellt Thür fest. Die Verbreitung dieser Netzwerke sei nicht aufzuhalten.
Für den Datenschutz gehe es darum, Fehlentwicklungen rechtzeitig zu erkennen und zu handeln, schreibt Thür. Vorerst propagiert er deshalb auf seiner Webseite Verhaltensanweisungen, die einen gefahrlosen Umgang mit diesen neuen Möglichkeiten der Kommunikation fördern.
Patientendossiers
Ein weiteres Problem sehen Thür und seine Mitarbeitenden bei den E-Health-Projekten. Es sei nur noch eine Frage der Zeit, bis das elektronische Patientendossier Realität sein werde. Auf diesem Wege seien noch zahlreiche Probleme mit dem Datenschutz zu lösen.
Der Datenschutzbeauftragte will diese Projekte eng begleiten. Auf die Bürgerinnen und Bürger kämen grosse Gefahren zu, wenn der Schutz der Privatsphäre nicht gebührend berücksichtigt werde. Das elektronische Patientendossier müsse ein Verbesserung des Schutzes der Krankenakte im Vergleich zum heutigen Papierdossier bringen.
Öffentlichkeitsprinzip
Thür ist auch zuständig für die Umsetzung des seit drei Jahren in Kraft stehenden Öffentlichkeitsprinzips. Dieses gibt jeder Person das Recht, Einsicht in amtliche Dokumente der Bundesbehörden zu nehmen. Die Nachfrage sei mit 565 Gesuchen in den ersten 30 Monaten «bescheiden» geblieben, schreibt Thür.
Bemerkenswert sei, dass der Zugang bei 44 Prozent aller registrierten Gesuche von der Verwaltung ganz oder teilweise verweigert wurde. Nur 28 Prozent der abgewiesenen Gesuchsteller gelangten mit einem Schlichtungsbegehren an den Öffentlichkeitsbeauftragten.
Thür hat eine externe Evaluation des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip in der Verwaltung (BGÖ) in Auftrag gegeben. Das Evaluationsteam attestiert den Behörden eine hohe Qualität bei der Bearbeitung der Schlichtungsgesuche. Es bemängelt zu lange Verfahren. Das neue Gesetz sei zudem noch zu wenig bekannt. (sam/sda/)
Erstellt: 29.06.2009, 10:18 Uhr
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13 Kommentare
@Lucius Zehmir 09:58 Uhr: Eine grosse Gefahr geht von den sogenannten Applications von Drittanbietern aus. Diese ermöglichen z.B. das Senden grafikgestützter Grüsse, Speichern von Geburtstagen usw. NUR: damit diese funktionieren, müssen Sie diesen Programmen meist vollen Zugriff auf Ihr Profil gewähren. Und schon hat der Hersteller dieser Applikation eine perfekte Möglichkeit der Datensammlung! Antworten
Was hier wirklich brennt, ist die Sache mit den Patientendossiers. Da ist damit zu rechnen, dass man in Bern einmal mehr das alles nicht so ernst nimmt. Und natürlich muss man, um sinnvollen Datenschutz zu betreiben, auch wissen, worauf es ankommt. Wissen ist die Stärke von Bundesrat und Parlament jedoch nicht. Datenschützer sollen nicht nur warnen, sondern auch was tun. Antworten
Das Problem bei Facebook ist, dass die Daten der Nutzer zum Zweck personalisierter Werbung weitergegeben werden, auch wenn die Nutzer ihre Daten als privat oder so ähnlich deklarieren. Und wirklich gelöscht werden Daten bei Facebook auch nie, selbst wenn ein Nutzer seine Daten gelöscht zu haben glaubt. Was die Datenweitergabe zu Werbezwecken betrifft, ist Datenschutz bei Facebook also inexistent. Antworten
Der eidg. Datenschützer müsste sich auch Einsicht in die Datenbanken der industiell arbeitenden Profi-Dienstleister der sogenannt "gemeinnützigen" Organisationen verschaffen. In diesen Datenbanken ist die halbe Schweiz als sogenannte "Gute" (gebende) und "Schlechte" (nichts gebende) registriert. Wenn man heute pro Woche 10 Bettelbiefe via solche Organisationen erhält, stimmt was nicht. Antworten
Der ganze Hype um Facebook ist absolut nicht nachvollziehbar. Da gibt's ja nicht mal eine vernünftige Such-Funktion. Einzig nach Namen von Personen kann gesucht werden. Im Gegensatz zu allen anderen grossen Communities (Yahoo Groups, FAP, Youtube, usw.) ist eine Suche nach Themen oder Stichwörtern bei Facebook nicht möglich. Schwach, sehr schwach, um nicht zu sagen : unbrauchbar ! Antworten
um einfacher zu sagen. surfen ist nicht anonym. auch wenn dies im moment der fall sein kann, dass sie nur als "anonymer" gelten, kann dies jederzeit ändern oder nachvollzogen werden. man kann also von einer "schein-anonymität" ausgehen. vorsicht ja, übertreiben nein. man soll mit seinen daten vorsichtig umgehen und eine etwas kritische einstellung haben. Antworten
Naja, es ist jeder Person selbst überlassen, was und wo sie ihre privaten Affären deponiert. Wer nun meint, dass Internetplattformen in irgendeiner Art und Weise sicher sind, ist selbst schuld. Als mündiger Mensch trifft man/frau Entscheide, welche zu Folgen führen. Diese Folgen gilt es zu tragen. FB-bashing bringt auch nichts, den FB ist primär ein «Spielzeug» wie vieles anderes in der IT-Welt. Antworten
Selbstverständlich haben Personen, welche Häuserwände fremder Personen versprayen, Leute zusammen schlagen, Autos während Demos umkehren und anzünden, Scheiben von Banken während Demos einschlagen etc. Angst mittels Vdeokameras erkannt zu werden. Mir ist es jedoch egal, ob man mich via Facebuch oder Videos erkennen kann, da ich nichts rechtswidriges tue und auch nichts zu verheimlichen habe. Antworten
@ leo schale: Danke für die Antwort Dann ist es folgerichtig, wenn man sich einen Pseudonym zulegt und "heisse" Daten schon gar nicht in FB postet. Ich glaube aber nicht dass CH-Arbeitgeber Institutionen dazwischenschalten, die durch einen Katalog von IP-Adressen eine Person und somit einen FB Account eruiieren können. Da müsste das ISP und FB Daten preisgeben. Antworten
Lucius Zehmir 09:58 Uhr: Ihr Unwissen kann folgendermassen beantwortet werden: mit der sogen. IP-Nr. sind Sie schon mal indentifiziert, etc.! Wenn Hacker den US-amerikanischen CIA-, Pentagoncode, etc.. knacken können, dann werden Geheimdienste und andere Institutionen demzufolge u. logischerweise auch sämtliche Zugänge v.Computernutzern erst recht und ganz leicht knacken können. Alles no problem! Antworten
Ich verstehe es immer noch nicht ganz. Wenn mein FB Account so eingestellt wird, dass NICHT-Freunde lediglich nur ein Abbild von mir sehen, sind meine Daten vor einen normalen User geschützt. Ausserdem bietet FB die Möglichkeit die meist bekannten SuchmaschinenBots fern zu halten, so dass mein FB-Name nicht indexiert wird. Also wo liegt das Problem, frage ich mich? Antworten
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phil barbier
@Lucius,Leo:Geld, Macht, Kontrolle und exzessives Geltungsbedürfnis sind die hauptsächlichen Antriebe für Hacking. Und welcher Informatik-Student hält aus ethischen Gründen für unangebracht, sensible Informationen zu beschaffen, wenn 'Justizia'/Anwaltskanzlei anklopft und bezahlt? Im Internet kann JEDER verdächtig sein - und ja, da wird gebogen! @Davide:da scheint bei Dir was durchgebrannt zu se Antworten