Datenschützer warnt vor Facebook und E-Health

Aktualisiert am 29.06.2009 13 Kommentare

Der eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte Hanspeter Thür muss sich zunehmend mit dem Persönlichkeitsschutz im Internet befassen.

Wenig genutzt werden die Möglichkeiten, die das Öffentlichkeitsgesetz eröffnet. Heute spiele sich ein beträchtlicher Teil des Lebens im Internet ab, schreibt Thür in seinem am Montag veröffentlichten Jahresbericht. Das Internet sei ein weltweit zugängliches Medium, das kein Vergessen kenne.

Gefahren des Facebooks

Facebook und andere Soziale Netzwerke würden immer beliebter, schreibt Thür. Vor allem die junge Generation finde es «cool», auf diesem Wege «Freunde» zu gewinnen, sich über gemeinsame Interessen auszutauschen und dabei auch sehr Persönliches preiszugeben.

Inzwischen sei klar geworden, dass sehr viele Akteure - vom Arbeitgeber bis zu den Geheimdiensten - diese immer üppiger sprudelnde Informationsquelle für ihre Zwecke nutzten, stellt Thür fest. Die Verbreitung dieser Netzwerke sei nicht aufzuhalten.

Für den Datenschutz gehe es darum, Fehlentwicklungen rechtzeitig zu erkennen und zu handeln, schreibt Thür. Vorerst propagiert er deshalb auf seiner Webseite Verhaltensanweisungen, die einen gefahrlosen Umgang mit diesen neuen Möglichkeiten der Kommunikation fördern.

Patientendossiers

Ein weiteres Problem sehen Thür und seine Mitarbeitenden bei den E-Health-Projekten. Es sei nur noch eine Frage der Zeit, bis das elektronische Patientendossier Realität sein werde. Auf diesem Wege seien noch zahlreiche Probleme mit dem Datenschutz zu lösen.

Der Datenschutzbeauftragte will diese Projekte eng begleiten. Auf die Bürgerinnen und Bürger kämen grosse Gefahren zu, wenn der Schutz der Privatsphäre nicht gebührend berücksichtigt werde. Das elektronische Patientendossier müsse ein Verbesserung des Schutzes der Krankenakte im Vergleich zum heutigen Papierdossier bringen.

Öffentlichkeitsprinzip

Thür ist auch zuständig für die Umsetzung des seit drei Jahren in Kraft stehenden Öffentlichkeitsprinzips. Dieses gibt jeder Person das Recht, Einsicht in amtliche Dokumente der Bundesbehörden zu nehmen. Die Nachfrage sei mit 565 Gesuchen in den ersten 30 Monaten «bescheiden» geblieben, schreibt Thür.

Bemerkenswert sei, dass der Zugang bei 44 Prozent aller registrierten Gesuche von der Verwaltung ganz oder teilweise verweigert wurde. Nur 28 Prozent der abgewiesenen Gesuchsteller gelangten mit einem Schlichtungsbegehren an den Öffentlichkeitsbeauftragten.

Thür hat eine externe Evaluation des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip in der Verwaltung (BGÖ) in Auftrag gegeben. Das Evaluationsteam attestiert den Behörden eine hohe Qualität bei der Bearbeitung der Schlichtungsgesuche. Es bemängelt zu lange Verfahren. Das neue Gesetz sei zudem noch zu wenig bekannt. (sam/sda)

Erstellt: 29.06.2009, 10:18 Uhr

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13 Kommentare

Lucius Zehmir

29.06.2009, 09:58 Uhr
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Ich verstehe es immer noch nicht ganz. Wenn mein FB Account so eingestellt wird, dass NICHT-Freunde lediglich nur ein Abbild von mir sehen, sind meine Daten vor einen normalen User geschützt. Ausserdem bietet FB die Möglichkeit die meist bekannten SuchmaschinenBots fern zu halten, so dass mein FB-Name nicht indexiert wird. Also wo liegt das Problem, frage ich mich? Antworten


Karl Heinen

29.06.2009, 15:07 Uhr
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Der eidg. Datenschützer müsste sich auch Einsicht in die Datenbanken der industiell arbeitenden Profi-Dienstleister der sogenannt "gemeinnützigen" Organisationen verschaffen. In diesen Datenbanken ist die halbe Schweiz als sogenannte "Gute" (gebende) und "Schlechte" (nichts gebende) registriert. Wenn man heute pro Woche 10 Bettelbiefe via solche Organisationen erhält, stimmt was nicht. Antworten



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