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«Der Gegenvorschlag ist schlimm»
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Thomas Minder hätte seine Initiative lieber «nackt, ohne Gegenvorschlag» vors Volk gebracht, sagt Thomas Minder in der Fernsehsendung «Classe Politique». Mit dem direkten Gegenvorschlag habe der Nationalrat die Hintertüren «sperrangelweit» geöffnet.
So könne man über die Renten, Vorausszahlungen und Abgangsentschädigungen die bisherige Lohnpolitik weiter betreiben. Seine Initiative hätte mit dem indirekten Gegenvorschlag, den er mit alt-Bundesrat Blocher ausgearbeitet hat, gelöst werden müssen. Damit hätte es für die gesetzliche Umsetzung keine mühsamen zeitlichen Verzögerungen gegeben, so Minder weiter.
Abzocker-Initiative und Gegenvorschlag: Ein Vergleich
Die Initiative und der direkte Gegenvorschlag wollen beide die Aktionärsrechte stärken und so Lohn- und Bonus-Exzesse verhindern. Die Aktionäre börsenkotierter Unternehmen sollen jährlich über den Gesamtbetrag der Vergütungen an den Verwaltungsrat abstimmen. Die Initiative sieht vor, dass die Aktionäre auch über die Gesamtsumme der Management-Löhne abstimmen. Gemäss dem Gegenvorschlag, wie der Nationalrat ihn am Mittwoch beschlossen hat, sollen die Aktionäre selbst entscheiden können, ob sie dies wollen.
SP und Grüne wollten die Aktionäre auch über die höchste Einzelvergütung in Verwaltungsrat und Management abstimmen lassen. Dieser Vorschlag hatte aber im Nationalrat keine Chance.
Boni nur bei Erfolg
Hingegen setzte sich die SP im Schulterschluss mit der SVP bei den Boni-Regeln durch. Boni sollen laut dem Gegenvorschlag nur ausbezahlt werden dürfen, wenn jemandes Leistung «zum langfristigen Gedeihen des Unternehmens» beigetragen hat.
Dies verhindere, dass - wie bei der UBS - auf fiktiven Gewinnen Boni ausbezahlt würden, sagte Alfred Heer (SVP/ZH). Susanne Leutenegger Oberholzer (SP/BL) erinnerte an die Nachrichten vom Vortag, als die Boni der UBS-Manager für Schlagzeilen sorgten.
Rückgabe von Boni
Verwaltungsräte und Manager sollen gemäss dem Gegenvorschlag Leistungen zurückerstatten müssen, wenn sie ihre Arbeit schlecht machen. Bei einem «offensichtlichen Missverhältnis» zur erbrachten Gegenleistung können die Aktionäre eine Klage beschliessen.
In der Initiative ist dies nicht vorgesehen. Dafür enthält die Initiative - anders als der Gegenvorschlag - Strafbestimmungen. Die SVP wollte solche auch in den Gegenvorschlag integrieren, blitzte damit aber ab.
Goldene Fallschirme
Der Gegenvorschlag will weiter Abgangsentschädigungen und Zahlungen vor Stellenantritt «grundsätzlich» untersagen. Die Initiative will goldene Fallschirme strikt verbieten, so dass keine Ausnahmen zulässig wären.
Was die Transparenz betrifft, so schreibt der Gegenvorschlag vor, dass Firmen in einem Vergütungsbericht die Bezüge von Verwaltungsräten offenlegen müssen. Gemäss der Initiative müssen auch die Bezüge des Managements offengelegt werden.
Die vorberatende Kommission hätte in diesem Punkt über die Initiative hinausgehen und die Firmen auch zur Offenlegung der individuellen Bezüge von Managern und Verwaltungsräten verpflichten wollen. Die Bürgerlichen warnten aber davor, dass Lohntransparenz zu höheren statt tieferen Löhnen führen könnte. (jak/sda/)
Erstellt: 18.03.2010, 08:52 Uhr
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