Schweiz
Der Testlauf für Mindestlöhne ist den Gewerkschaften misslungen
Von Richard Diethelm. Aktualisiert am 16.05.2011 12 Kommentare
In der Tieflohnbranche: Coiffeuse.
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Mit der Waadt hat gestern ein erster Kanton darüber abgestimmt, ob Mindestlöhne gesetzlich verankert werden sollen. Das Resultat kann den Gewerkschaften nicht gefallen. Denn selbst die im schweizerischen Vergleich eher links positionierten Waadtländerinnen und Waadtländer verwarfen eine kantonale Volksinitiative, die mehrere Gewerkschaften und das Bündnis der Linksaussenparteien lanciert hatten.
Die Niederlage fiel allerdings knapp aus: Bei einer Stimmbeteiligung von 38,2 Prozent sagten 51,1 Prozent Nein zur Initiative. Lausanne und andere Städte wie Yverdon, Vevey und Nyon stimmten dem Begehren zu. Doch auf dem Land und in Hochburgen der Bürgerlichen wie dem Lausanner Vorort Pully war die Initiative chancenlos.Ihr zufolge hätte der Staat in allen Wirtschaftsbranchen Mindestlöhne festlegen und dabei «den Unterschieden zwischen den Regionen, den Wirtschaftssektoren und den in Gesamtarbeitsverträgen vereinbarten Löhnen Rechnung tragen» müssen. Im Unterschied zur nationalen Volksinitiative des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds (SGB), die einen Mindestlohn von monatlich 4000 Franken verlangt, nannte das Waadtländer Begehren keinen Betrag. Die Initianten strebten aber ein Nettosalär von 3500 Franken bei 13 Monatslöhnen an. Sie wollten damit den Verdienst von Hausangestellten, Verkäuferinnen, Coiffeusen, Putzfrauen und Angestellten in anderen Tieflohnbranchen, wo zum Teil kein Gesamtarbeitsvertrag besteht, heben.
Kein kantonaler Alleingang
Die bürgerlichen Parteien, die Regierung und die Unternehmerverbände hatten dagegen gewarnt, gesetzliche Mindestlöhne untergrüben die Sozialpartnerschaft. Und Arbeitgeber könnten sich in Branchen mit höheren Lohnniveaus an den gesetzlichen Minima orientieren. Zudem betonten sie, kantonale Mindestlöhne würden den Wettbewerb mit anderen Kantonen verzerren.
Nun freut sich Volkswirtschaftsdirektor Jean-Claude Mermoud (SVP), dass dem Kanton «grosse Schwierigkeiten bei der Anwendung» erspart bleiben. Die Gewerkschaften können derweil hoffen, dass das Nein vor allem auf dem Argument beruht, man dürfe Mindestlöhne nicht im kantonalen Alleingang einführen. Auf nationaler Ebene fällt dies weg. Beim Unterschriftensammeln kommt die Idee der Mindestlöhne jedenfalls gut an: Nach den ersten drei Monaten hat der Gewerkschaftsbund bereits 70'000 Unterschriften beisammen. «Vor allem Junge sind bereit, sofort zu unterschreiben. Auch bürgerlich gesinnte Leute finden die Forderung nach 4000 Franken Mindestlohn in Ordnung», fasst SGB-Sprecher Ewald Ackermann die Erfahrungen bei Standaktionen zusammen.
Doch noch eine Pioniertat
Die Waadtländer Wenigverdiener dürfen sich auch damit trösten, dass gestern 61 Prozent des Waadtländer Stimmvolks für Ergänzungsleistungen für arme Familien sowie eine kantonale Überbrückungsrente für ausgesteuerte Arbeitslose kurz vor der Pensionierung stimmten. Nach dem Tessin, Solothurn und Genf ist die Waadt der vierte Kanton, der Ergänzungsleistungen für Working Poor einführt. Sie kommen etwa 6000 Familien mit Kindern unter 16 Jahren zugute – hauptsächlich alleinerziehenden Müttern und kinderreichen Familien. Der durchschnittliche Zustupf pro Monat beträgt 700 Franken.
Der mit klassenkämpferischen Tönen geführte Abstimmungskampf um die Ergänzungsleistungen geriet zum Showdown zwischen SP-Staatsrat und Sozialdirektor Pierre-Yves Maillard und der wirtschaftsliberalen Rechten. Obschon das Mitte-rechts-Lager in Regierung und Parlament die Mehrheit hat, gelang es Maillard, den Staatsrat und den Grossen Rat für die Hilfe an arme Familien zu gewinnen. Die Handels- und Industriekammer sowie der Arbeitgeberverband ergriffen aber das Referendum. «Wir mussten diesen Kampf führen, weil wir höhere Lohnabzüge grundsätzlich ablehnen», sagt die Direktorin der Handelskammer und liberale Grossrätin Claudine Amstein nach der verlorenen Abstimmungsschlacht. Ein Drittel der auf 51 Millionen Franken geschätzten Kosten finanzieren Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Selbstständigerwerbende mit einem Lohnabzug von 0,06 Prozent. Bei einem Monatslohn von 5700 Franken entspricht das 3.40 Franken. Der Arbeitersohn Maillard, der sein ganzes Gewicht in den Abstimmungskampf gelegt hat, bezeichnet die Überbrückungsrente für Ausgesteuerte, die Frauen ab 62 und Männern ab 63 Jahren zusteht, als «erste konkrete Flexibilisierung des Rentenalters». Er hoffe, diese Waadtländer Premiere werde den Bund und andere Kantone inspirieren. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 15.05.2011, 22:52 Uhr
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12 Kommentare
Viele Reglementierungen schiessen schon am Ziel vorbei. Jene der Mindestlöhne wäre ein Schildbürgerstreich der Überklasse. Dann müssten die Arbeitgeber Löhne an gewisse Angestellte bezahlen, deren Leistung das Geld nicht wert ist bzw. unqualifizierte Leute werden nicht eingestellt. Konsequenz: Hängen am Sozialtropf. Übrigens: Fr. 4000.-- sind über 3000 Euro - ein Vorzugslohn in Euroland! Und USA! Antworten
Achja, die $VP scheint bei so Sachen total nicht für den Bund der Gewerkschaften und die Arbeiter zu sein. Und plötzlich scheint sie auch die Probleme bei der Umsetzung zu beachten. Solange der Normalbürger die $VP wählt ist es mir egal, dass er sich beklagt. Er hat schliesslich gewählt und soll auch mit den Konsequenzen leben. Am Schluss ist für die eh klar, wer denn an allem schuld sei. Antworten
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