Schweiz
Der «Wachhund der Menschenrechte» ist geweckt
Aktualisiert am 30.11.2010 90 Kommentare
Dossiers
Artikel zum Thema
- «Die Schweizer haben es wieder getan»
- Warum SP und SVP nicht auf stur schalten können
- «Ganze Dörfer waren mit Schäfchen tapeziert»
Stichworte
Internationale Organisationen äusserten sich am Montag besorgt über den Volksentscheid. Nur die EU-Institutionen in Brüssel hielten sich mit offiziellen Kommentaren zurück.
Man beobachte, wie die Initiative in nationales Recht umgesetzt werde, sagte eine Sprecherin der EU-Aussenbeauftragten Catherine Ashton. «Wir bleiben zuversichtlich, dass die Schweizer Regierung ihre internationalen Verpflichtungen respektiert.» Im gleichen Sinn hatte sich schon EU-Botschafter Michael Reiterer zum Volksentscheid geäussert.
«Rechtliche Unsicherheit»
Zu keiner Diskussion führte die Initiative am Montag bei den Experten der 27 EU-Mitgliedstaaten, die sich in der so genannten EFTA-Gruppe mit der Schweiz befassen. In einem Positionspapier zu EWR- und EFTA-Ländern halten die EU-Diplomaten jedoch fest, dass das «komplexe System» der bilateralen Abkommen zu «rechtlicher Unsicherheit» führe.
Zudem werden im Positionspapier zur Schweiz «Begleitmassnahmen und gewisse Praktiken» kritisiert, welche im Widerspruch zur Vereinbarung stünden. Justizministerin Simonetta Sommaruga wird sich dazu voraussichtlich am Donnerstag im Rahmen des Gemischten Schengenausschusses in Brüssel erklären müssen.
Weniger zurückhaltend als die EU-Vertreter äusserte sich Mevlüt Cavusoglu, Präsident der Parlamentarischen Versammlung des Europarats. Er befürchtet eine Verletzung der EMRK, wenn die Ausschaffung automatisch und ohne Beschwerdemöglichkeit vollzogen wird.
Verbot von Folter sollte akzeptiert werden
Jede Ausschaffung müsse das Verbot von Folter, aber auch das Recht auf Familienleben und das Recht auf eine Beschwerdemöglichkeit respektieren, heisst es in einer Stellungnahme der Präsidentschaft. Als «Wachhund der Menschenrechte» werde der Europarat keine Verletzung der in der EMRK festgeschriebenen Rechte tolerieren.
Auch die UNO-Hochkommissariate für Flüchtlinge (UNHCR) und für Menschenrechte zeigten sich beunruhigt. Der Verfassungstext stehe im Widerspruch zum Völkerrecht, teilte das UNHCR mit. Insbesondere verletze sie das Verbot des Non-Refoulement, sagte UNHCR-Vertreter Constantin Hruschka gegenüber der SDA in Genf.
Das Hochkommissariat für Menschenrechte sorge sich vor allem um Flüchtlinge, die in ihren Heimatländern gefoltert oder getötet werden könnten, sagte ein Sprecher am Montag in Genf. Diesen Menschen drohe eine «doppelte Verurteilung».
Noch schärfer fiel das Urteil der ausländischen Presse aus. Die Schweizer glaubten, sich «leichten Herzens über Abkommen mit der EU und internationale Konventionen hinwegsetzen zu können», heisst es etwa im Kommentar der «Süddeutschen Zeitung». Die EU «sollte nicht hinnehmen, dass ein Land, dem sie eng verbunden ist, sich so mutwillig ausserhalb dieser Gemeinschaft stellt.»
Die Berliner «Tageszeitung» setzt auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR): «Bleibt zu hoffen, dass der Europäische Gerichtshof die praktische Anwendung der neuen Bestimmungen verhindert.»
Diktatoren und Mafiosi
Von einer «fraglichen Mentalität» und einer «gewissen Schizophrenie» ist in der Wiener Zeitung «Die Presse» die Rede. Auf der einen Seite sollten ausländische Mörder, Räuber und Dealer aus der Schweiz geworfen werden. Anderseits «wurden und werden» Diktatoren, Mafiosi und Geschäftemacher «mit einem «Grüezi» aufgenommen».
In Frankreich und Italien blieben heftige Reaktionen in den Medien aus. In der spanischen Presse wird vor allem über das Resultat der Abstimmung berichtet. In den USA haben die «New York Times» und die «Washington Post» in ihren Online-Ausgaben vor allem die Plakat-Kampagne der SVP kommentiert. (mrs/sda)
Erstellt: 29.11.2010, 23:33 Uhr
Kommentar schreiben
90 Kommentare
Ah, es gibt jetzt eine Diskussion darüber ob Herr Mevlüt Cavusoglu ein Türke oder Rumäne ist! Also im Klartext als Bürger jener Parteien hat er nicht das Recht die CH zu kritisieren. Das haben nur Schweizer, nicht wahr! Er könnte auch Schweizer sein, er spricht als Präsident der Parlamentarischen Versammlung des Europarats und nicht als Vertreter seines Landes. Kritik mag man hierzu Lande nicht! Antworten
Es gibt keine automatische Ausschaffung: Es braucht ein Gerichtsurteil, für jeden einzelnen Fall, und für Gerichtsurteile gilt immer noch, dass Berufung eingelegt werden kann. Die rechtstaatlichen Verfahren sind in jedem Fall garantiert. Die hohen Kritiker in Brüssel können sich abregen. Der Schweizer Rechtsstaat funktioniert. Antworten
Schweiz
Live @ Sunset
11. bis 22. Juli - Zürich Dolder u.a. mit B.B. King, Elton John und Alanis Morissette!
Familie, Beruf und Studium
Sonia Uhlmann ist keine typische Studentin. Dank Fernstudium hat sie den Master trotzdem geschafft.





