Schweiz

Der heikle Auftrag der fünf Richter

Von Thomas Hasler. Aktualisiert am 19.11.2009

Drei Juristen und zwei Laien müssen im Prozess um die sechs toten Soldaten Fragen nach dem Ablauf des Geschehens beantworten.

Fähnlein der fünf Aufrechten: Die Militärrichter (hinten) im Jungfrau-Prozess.

Fähnlein der fünf Aufrechten: Die Militärrichter (hinten) im Jungfrau-Prozess.

Die Angeklagten im Jungfrau-Prozess

Der 47-jährige Angeklagte im Jungfrau-Prozess führte 18 Jahre lang als Bergführer weltweit Touren durch, ohne dass er in dieser Zeit einen Unfall zu beklagen hatte. Der schlimmste Zwischenfall sei eine Rettungsaktion am Eiger gewesen, der Bergführer musste sich mit seiner Frau ausfliegen lassen. Der Bergführerverband habe deswegen aber keine Untersuchung angeregt, dies sei eine Erfindung einzelner Medien, wie auch die Behauptung, er sei wegen eines Fehlers am Berg vorbestraft. Er habe zwar eine Vorstrafe, aber wegen überhöhter Geschwindigkeit.

Der Angeklagte wechselte 2001 zum Gebirgskompetenz-Zentrum der Armee, wo er Rekruten zu Gebirgsspezialisten ausbildete. Daneben war er viele Jahre in der Bergrettung tätig, auch als Ausbildner. Der gelernte Automechaniker muss wegen einer Hüftarthrose als Bergsteiger kürzertreten, er arbeitet seit Anfang Jahr in einem nicht genannten Unternehmen.

Der 34-jährige Mitangeklagte im Jungfrau-Prozess ist hingegen weiterhin bei der Armee tätig. Der gelernte Schreiner hat seine Ausbildung zum Stabsadjutanten bestanden. Auch er ist als Experte in der Bergrettung engagiert und als Leiter von Lawinenkursen tätig. Seine Bergführerprüfung hat der Mitangeklagte 2006 bestanden. (SDA)

«Die Unabhängigkeit der Militärjustiz ist gewährleistet.» So heisst es im Artikel 1 des Militärstrafprozesses. Einen anderen Artikel sucht man vergeblich, nämlich: «Die Kompetenz der Militärjustiz ist gewährleistet.» Kein Wunder, denn die «Hauptvoraussetzungen», um Militärrichter zu werden, sind lediglich eine militärische Einteilung und die Bereitschaft, zwei bis vier zusätzliche, freiwillige Diensttage zu leisten.

«Eine juristische Ausbildung ist nicht notwendig, aber auch kein Hindernis», heisst es im Werbeprospekt. Immerhin ist dort aber von einer «anspruchs- und verantwortungsvollen Tätigkeit» die Rede, für «die Gerechtigkeitssinn, Sozialkompetenz sowie kommunikative Fähigkeiten» verlangt werden. Dieses Verfahren zur Auswahl von Richtern ist keineswegs eine Spezialität des Militärs. Auch viele zivile Gerichte sind mit Laien besetzt; nur der Gerichtsvorsitzende ist jeweils Jurist.

Nicht alles ist verboten

Bei der juristischen Aufarbeitung des Jungfrau-Dramas, um die sich das Militärgericht 7 seit Montag bemüht, geht es aber nicht um Gerechtigkeit oder Sozialkompetenz. Geklärt werden muss, ob der 34-jährige Berufsunteroffizier und der 47-jährige zivile Bergführer, die am 12. Juli 2007 zwölf Rekruten auf die Jungfrau führen wollten, bei ihren Entscheidungen die gebotene Sorgfaltspflicht verletzt haben. Und ob das anschliessende Unglück mit sechs toten Wehrmännern hauptsächlich auf diese Pflichtverletzung zurückzuführen ist, ob dieser Ausgang der Tour für die beiden Führer mindestens in groben Zügen auch so voraussehbar war.

Die Fragen klingen einfacher, als die Antworten sind. Und vor allem ist es damit allein nicht getan. Das Gericht muss auch entscheiden, ob die Bergführer die Gefahr nicht erkannt haben, obwohl sie sie aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung hätten erkennen müssen. Oder ob sie die Gefahr erkannten, sich aber in der Hoffnung darüber hinwegsetzten, es werde schon nichts passieren. Zu prüfen ist auch, ob die Angeklagten mit der Tour ein unerlaubtes Risiko eingegangen sind oder ob sie innerhalb des erlaubten Risikos gehandelt haben. Denn nicht alles, was gefährlich ist, ist auch von vorneherein verboten. Und schliesslich könnte sich die heikle Frage stellen, ob die Angeklagten entlastet sind, falls die Rekruten in Eigenverantwortung entschieden haben, das Risiko freiwillig einzugehen.

Präsident ist Wirtschaftsprofi

Eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung ist also an viele Voraussetzungen geknüpft. Fahrlässigkeitsdelikte zu beurteilen, ist juristisch sehr anspruchsvoll – im besonderen Masse in einem Fall wie dem Jungfrau-Drama. Welche juristische Fachkompetenz bringt das Militärgericht 7 mit?

Gerichtspräsident Felix Egli ist nicht nur Oberst, sondern auch Mitglied einer der grössten und renommiertesten Wirtschaftskanzleien der Schweiz. Seine Spezialität sind das Vertrags-, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Unternehmenstransaktionen. Der 49-Jährige schrieb 1989 seine Doktorarbeit zum Thema: «Der Nichtdiskriminierungsbegriff im Versicherungsabkommen Schweiz–EWG auf der Grundlage einer Methode zum Vergleichstatbestand». Was ihm an Erfahrung im Strafrecht abgeht, kompensiert Marc Siegwart. Der Oberstleutnant ist seit mehreren Jahren Richter am Strafgericht Zug. Grosse öffentliche Beachtung fand der 49-Jährige als souveräner Referent im Mammutprozess rund um die milliardenschwere Pleite des Fifa-Sportrechte-Vermarkters ISMM/ISL.

Lawine oder Mitreissunfall?

Dritter Richter ist Erich Hug. Der 45-jähriger Korporal kennt sich im Strafrecht aus. Er ist im zivilen Leben Gerichtsschreiber am Obergericht des Kantons Glarus. Die beiden weiteren Richter sind keine ausgebildeten Juristen. Hauptmann Beat Lüscher (40) ist Revierförster und Gewerbeschullehrer, Soldat David Bär (30) arbeitet als Zimmermann und Schneesportlehrer.

Nachdem die Befragung der Angeklagten und der überlebenden Soldaten am Mittwoch abgeschlossen wurde, tritt der Prozess gegen die beiden Bergführer heute mit dem Auftritt der Fachspezialisten in die entscheidende Phase. Gegenüber stehen sich der Gutachter des Gerichts und drei Spezialisten, die für die Verteidigungen ein Gutachten erstellt haben.

Unbekannte Absturzursache

Im Zentrum des Streits steht die Frage nach der Ursache des Absturzes der Wehrmänner: Wurden sie von einer Lawine mitgerissen, oder ist ein Rekrut aus unbekannten Gründen umgefallen und hat seine Kameraden mitgerissen? Die zweite, die Unfallthese, vertrat am Mittwochabend ein Rettungssanitäter. Er habe damals vor Ort ein ihm sehr bekanntes Spurenbild angetroffen. In all diesen Fällen habe es sich um einen Mitreissunfall gehandelt.

(Tages-Anzeiger)

Erstellt: 19.11.2009, 07:00 Uhr

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