Schweiz

Der kurdische Kläger gegen die Ausschaffungsinitiative ist vorbestraft

Von Maurice Thiriet . Aktualisiert am 13.02.2011 33 Kommentare

Der «SonntagsBlick» fiel auf einen notorischen Verkehrssünder und Kleinkriminellen herein.

Stichworte

Die Aufmachergeschichte auf Seite 12 der jüngsten Ausgabe des «SonntagsBlicks» zeigte einen kämpferischen «kurdischen Flüchtling», der es ganz allein mit der SVP und der Mehrheit der Schweizer Stimmbürger aufnimmt. Sein Ziel: Er will die Annahme der Ausschaffungsinitiative beim Bundesgericht in Lausanne und am Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg für ungültig erklären lassen. Mit einer achtseitigen von ihm selbst verfassten Beschwerdeschrift.

Ali T. begründete seine Einzelaktion im «SonntagsBlick» damit, dass die Ausländer von den Politikern nur noch als «kriminelle schwarze Schafe angesehen werden». Und dass die «SVP ständig auf dem Buckel der Ausländer populistische Politik macht», weshalb die schweizerische Demokratie «schrittweise in Rassismus und Fremdenfeindlichkeit umgewandelt» werde. Davon sei er «als Kurde direkt betroffen», und er fühle sich «als Privatperson diskriminiert».

Langes Sündenregister

Das Bild des gut integrierten Flüchtlings, der sich gekonnt rechtsstaatlicher Mittel bedient, um gegen die Ungleichbehandlung von Ausländern vorzugehen, trügt. Wie Recherchen des «Tages-Anzeigers» zeigen, ist Ali T. unter anderem wegen schwerer Verkehrsdelikte, Urkundenfälschung und Diebstahl vorbestraft. Seit 2002 finden sich in seinem Strafregister sieben Einträge aus den Kantonen Zürich und Freiburg. Die höchste Strafe betrug sechs Monate bedingter Freiheitsentzug, weil er wiederholt mit Alkohol am Steuer angehalten wurde. Zweimal wurde der 34-Jährige zur Leistung gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Die letzte Verurteilung T.s stammt aus dem Jahr 2010.

Und Ali T. hat bereits wieder Scherereien mit der Justiz. «Wir führen aktuell ein Verfahren gegen Ali T.», bestätigt der zuständige Zürcher Staatsanwalt Daniel Kloiber. Worum es diesmal geht, ist unklar, Ali T. hat die Vorladung nach eigenen Angaben noch nicht erhalten.

Kein Kommentar – vorerst

Der «SonntagsBlick»-Herausgeberin Ringier ist die Vorgeschichte T.s, und dass diese im «SonntagsBlick» unerwähnt blieb, offensichtlich unangenehm. «Im Moment wollen und können wir nichts dazu sagen», sagt Ringier-Sprecher Edi Estermann.

Dabei hätten einige Punkte stutzig machen müssen. T., der nach eigenen Angaben 1996 in der Schweiz Asyl beantragt hat, gibt sich bisweilen als Jurist aus, obwohl er über keine entsprechende Ausbildung verfügt. Auch gegenüber dem TA betonte er, er habe «Jus studiert». Seine «Asylum Rechtsberatung T.», die er im November 2004 gründete, musste er laut Handelsregistereintrag bereits vier Monate später wieder liquidieren. Erreichbar ist T. nur über E-Mail, an der Adresse, an der er gemeldet ist, wohnt er nicht, und das Handy bleibt tagelang ausgeschaltet.

«Vorstrafen irrelevant»

Mit den Recherchen des TA konfrontiert, sagt T.: «Das jemand mein gesamtes Vorstrafenregister herausgibt, ist eine grobe Amtsgeheimnisverletzung. Ich werde Anzeige erstatten müssen. Wegen der Beschwerde bin ich wohl ins Fadenkreuz eines SVP-Komplotts geraten.» Ansonsten bleibt er bei seiner Meinung, dass die Ausschaffungsinitiative ungerecht sei und er nur deswegen Beschwerde gegen das Abstimmungsresultat eingereicht habe. «Meine Delikte führten nicht und werden auch zu keiner Ausschaffung führen. Weder mit dem neuen noch dem alten Regime», sagt T. Deswegen habe sein Anliegen auch keinen eigennützigen Charakter. «Und ob man Vorstrafen hat oder nicht, ist bei der Eingabe von Beschwerden beim Bundesgericht oder dem Gerichtshof für Menschenrechte auch irrelevant», sagt T.

Gregor Rutz, Vertreter des Initiativkomitees in der Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Ausschaffungsinitiative, bestätigt, dass keines der von T. begangenen Delikte je zur Ausschaffung führen würde. Das sei ein anderes Problemfeld, das man ebenfalls anpacken müsse: «Es erübrigt sich in diesem Fall jeder Kommentar. Es zeigt sich klar, dass auch eine Häufung von mittelschweren Delikten grosse Probleme mit sich bringt.» (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 11.02.2011, 22:30 Uhr

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33 Kommentare

Heinz Gerber

14.02.2011, 12:53 Uhr
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Lieber Ali, Sie sind ein Paradebeispiel, genau wegen Leuten wie ihnen die eigene Moralvorstellungen (Urkundenfälschung, Diebstahl, ist ja nicht so schlimm, gäu?) haben, sind zahlreiche CH-Bürger bestimmten ausländischen Mitbewohnern negativ eingestellt. Die korrekt verhaltenden ausländischen Mitbürger danken es ihnen. Überdenken sie einmal ihr Verhalten mit ihren Ansprüchen an die CH. Antworten


Ursula Haass

13.02.2011, 09:33 Uhr
Melden 14 Empfehlung

Schade, schade! Da sind die Regeln der Ausschaffungsinitiative leider nicht streng genug gewesen! Nun hat die Schweiz das Nachsehen und muss sich mit einem notorischen Lügner, Betrüger und Vorbestraften herumschlagen! Antworten



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