«Deutschland muss den Namen des Diebes preisgeben»

Von Philippe Müller. Aktualisiert am 05.02.2010

Die Schweiz müsse im Datenstreit mit Deutschland mit harten Bandagen kämpfen und das Bankgeheimnis schützen, sagt Urs Roth, CEO der Bankiervereinigung.

Fordert mehr Bestimmtheit in den Verhandlungen mit Deutschland: Urs P. Roth, seit Januar 2001 Vorsitzender der Geschäftsleitung der Schweizerischen Bankiervereinigung. Ende September tritt Roth altershalber ab.

Fordert mehr Bestimmtheit in den Verhandlungen mit Deutschland: Urs P. Roth, seit Januar 2001 Vorsitzender der Geschäftsleitung der Schweizerischen Bankiervereinigung. Ende September tritt Roth altershalber ab.
Bild: Keystone

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Deutschland will mit Fahndung rasch starten

Auf Landesebene wurde gestern in Deutschland grünes Licht für den Kauf der CD-ROM mit Schweizer Bankdaten gegeben. Deutschland macht vorwärts mit dem Kauf gestohlener Kundendaten: Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat gestern dafür grünes Licht gegeben. «Wir werden uns bemühen, in den Besitz der angebotenen Daten zu kommen», sagte Finanzminister Helmut Linssen. Sind die Daten erst einmal gekauft, dürften die deutschen Behörden sehr rasch mit der Fahndung nach Steuersündern beginnen.

Schäuble trifft Merz

Derweil bemühte sich der deutsche Finanzminister Wolfgang Schäuble in einem Interview mit der «Tagesschau» des Schweizer Fernsehens, die Wogen etwas zu glätten. Geplant sei ein Treffen mit Bundesrat Merz am übernächsten Wochenende. Ihm liege daran, die «gute Zusammenarbeit» mit der Schweiz «weiter fortzusetzen».

Die Aussenpolitische Kommission des Ständerats (APK) tritt bei den neuen Doppelbesteuerungsabkommen auf die Bremse. Sie ist zwar einverstanden damit, dass die Schweiz neue Abkommen aushandelt und dabei die Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug aufhebt. Doch das Verhältnis der Doppelbesteuerungsabkommen zum Schweizer Recht bedürfe der Abklärung. Zunächst müsse geregelt werden, in welchen Fällen Amtshilfe geleistet werde und in welchen nicht, sagte APK-Präsident Eugen David (CVP, SG) gestern Abend vor den Medien.

Bewegung bei Bürgerlichen

Unterdessen bröckeln wegen des Bankdatendiebstahls in der Schweiz auch im bürgerlichen Lager die einst ehernen Positionen zum Bankgeheimnis. Nach pointierten Äusserungen einiger Parteiexponenten bemühen sich die Mitteparteien jedoch, die eigenen Reihen geschlossen zu halten. Gegenüber der Sendung «Heute Morgen» von Radio DRS hatten sich die Zürcher CVP-Nationalratsmitglieder Urs Hany und Kathy Riklin für die Aufhebung der Unterscheidung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung ausgesprochen.

Mit ähnlichen Problemen kämpft die FDP, nachdem prominente Mitglieder wie der Berner Nationalrat und Industrielle Johann Schneider-Ammann das Ende des Bankgeheimnisses in seiner heutigen Form beschworen hatten. Selbst für den FDP-Finanzminister Hans-Rudolf Merz ist die Trennung von Steuerhinterziehung und Steuerbetrug kein Tabu mehr.

Calmy-Rey schert aus

Nicht geschlossen ist offenbar die Landesregierung. Finanzminister Hans-Rudolf Merz hatte am Mittwoch an der Medienkonferenz zur Steueraffäre erklärt, der Bundesrat lehne die Verwendung gestohlener Daten durch die deutsche Regierung ab. Nur wenige Stunden später sagte Aussenministerin Micheline Calmy-Rey an einer Podiumsdiskussion in Basel: «An der Stelle einer Finanzministerin, ja, ich würde darüber stark nachdenken. Jeder Finanzminister kämpft gegen Steuerflucht, das ist normal.» sda/ki

Die Bankiervereinigung verteidigt das Bankgeheimnis seit Jahren vehement. Ist es überhaupt noch zu retten?
Urs Roth: Ja. Da müssen wir auch alle Kraft darauf verwenden, dass das so bleibt. Der Schutz der Privatsphäre ist sehr wichtig. Das Bankgeheimnis wird überleben, weil es entwicklungsfähig ist, wie die Vergangenheit und die aktuell laufenden Diskussionen zeigen.

Immer lauter wird über den automatischen Informationsaustausch diskutiert. Schweizer Banken wären demnach gezwungen, die Daten ihrer ausländischen Kunden automatisch an deren Heimatstaat zu übermitteln. Wäre das der Todesstoss für das Schweizer Bankgeheimnis?
Da muss ich festhalten: Weder Deutschland noch die EU haben bisher von der Schweiz den automatischen Datenaustausch verlangt. Für uns kommt aber ein automatischer Datenaustausch ganz klar nicht in Frage, weil es einen massiven Eingriff in die Privatsphäre darstellt. Wir schlagen als alternativen Weg das Modell einer Abgeltungssteuer und die Neuverhandlung von Doppelbesteuerungsabkommen vor.

Bundesrat Hans-Rudolf Merz scheint die Gegenwehr gegen den automatischen Informationsaustausch etwas aufgegeben zu haben. Beunruhigt Sie seine Aussage vom Mittwoch, als er sagte, die Frage des Informationsaustausches sei eine Frage, die sich stelle?
Ich will nicht interpretieren, was Herr Merz gesagt hat. Ich wünsche mir aber schon, dass unsere Behörden eine klare Sprache reden und deutlich sagen, dass für sie der automatische Informationsaustausch nicht in Frage kommt, dass die Schweiz das nicht akzeptieren kann.

Diese klare Sprache pflegt der Bundesrat derzeit aber nicht.
Solche Aussagen sorgen für Unsicherheit, das stimmt.

Was könnte Bundesrat Merz gemeint haben, als er gesagt hat, er könne sich «Varianten» und «Abarten» des automatischen Datenaustausches vorstellen?
Ich weiss es nicht.

Empfinden Sie das Verhalten des Bundesrates als Schmusekurs, hätten Sie sich ein härteres Durchgreifen gewünscht?
Ich bin der Meinung, dass man Realpolitik betreiben muss, so weit stimme ich dem Bundesrat zu. Ich bin aber gleichzeitig der Meinung, dass man mit Deutschland Klartext reden muss.

Inwiefern?
Es kann nicht sein, dass wir auf der einen Seite mit Deutschland Vereinbarungen schliessen und wir auf der anderen Seite auf diese Art angegriffen werden, wie es im Moment wieder der Fall ist.

Ihrer Meinung nach wäre also ein etwas harscherer Umgangston mit Deutschland angezeigt.
Sehen Sie: Einmal mehr wurden die freundschaftlichen Beziehungen zu unserem Nachbarland betont. Fakt ist aber, dass diese freundschaftlichen Beziehungen immer einseitiger werden. Die Schweiz bleibt freundlich, während sich Deutschland aber nicht an die Spielregeln hält.

Hätte die Schweiz die Verhandlungen über ein neues Doppelbesteuerungsabkommen vorübergehend stoppen sollen?
Nein. Der neu verhandelte internationale Standard ist umzusetzen, dagegen ist nichts einzuwenden. Aber wie gesagt: Die Verhandlungen sollen in klarer Sprache geführt und die zwingenden Forderungen im Zusammenhang mit dem Datendiebstahl gestellt werden.

Die wären?
Eine der ganz zentralen Forderungen der Schweiz muss es sein, dass Deutschland den Namen des Datendiebs preisgibt, damit hier ein Strafverfahren gegen diese Person eingeleitet werden kann.

Was kann die Schweiz tun, falls sich Deutschland weigert?
Die Schweiz kann die Verhandlungen über das Doppelbesteuerungsabkommen problemlos zu Ende führen. Sie kann aber insofern Druck ausüben, als sie darauf beharrt, das Abkommen erst dann zu ratifizieren, wenn diese Angelegenheit erledigt ist. Da muss man sicher mit harten Bandagen kämpfen.

Was sagen Sie dazu, dass ein Rechtsstaat wie Deutschland bereit ist, für gestohlene Kundendaten Millionen hinzublättern?
Ich finde das eine Ungeheuerlichkeit. Dass ein Rechtsstaat Unrecht mit Unrecht vergilt, geht doch einfach nicht. Es ist klar, dass Steuerhinterziehung international geahndet werden muss, darüber müssen wir nicht diskutieren. Aber mit diesem Vorgehen spricht Deutschland eine Einladung an sämtliche potenziellen Datendiebe aus. Das ist ein gefährlicher Präzedenzfall.

Mehrere Länder stehen bereits Schlange und fordern Kopien der Daten-CD. Kommt der Bankenplatz Schweiz überhaupt noch zur Ruhe?
Das ist eine gute Frage. Wenn sich andere Staaten ebenfalls als Unrechtsstaaten profilieren wollen, dann haben wir wohl noch einiges zu gewärtigen. Dass Kriminelle ans Werk gehen und Daten stehlen, werden Banken auch unter Einhaltung der höchsten Sicherheitsbestimmungen leider nie ganz verhindern können.

Was sagen Sie zur Kritik, die Schweizerische Bankiervereinigung habe die neusten Entwicklungen zu spät erkannt und keine klare Strategie präsentiert?
Das kann ich so nicht unterschreiben. Man sieht halt nicht alles, was hinter den Kulissen passiert. Wir tragen nicht jede Diskussion in der Öffentlichkeit aus, deshalb kann dieser Eindruck entstehen. Seit zwei Jahren arbeiten wir an aussenpolitischen strategischen Lösungen. Resultat davon ist unter anderem unser Modell der Abgeltungssteuer.

Fakt ist: Falls sich die Schweiz der internationalen Kritik künftig entziehen will, muss sie ihre Praxis ändern. Reicht dazu das Modell der Abgeltungssteuer?
Mit diesem Modell wäre die Schweiz nur noch für versteuerte Gelder attraktiv. Und das wäre gut so. Weil Schweizer Banken dem jeweiligen Heimatstaat eines ausländischen Kunden den dort geltenden Steueranteil anonym vergüten würden, wäre allen gedient. Die Banken könnten die Privatsphäre des Kunden schützen, und die geschuldeten Steuern wären bezahlt. Meines Erachtens wäre dies ein sehr weit gehendes Angebot an die anderen Länder. So weit geht sonst niemand.

Ausser Liechtenstein.
Gemäss dem Abkommen, das Liechtenstein mit England abgeschlossen hat, muss ab 2015 jeder ausländische Kunde einen Beleg der heimischen Steuerverwaltung vorlegen, der beweist, dass alle geschuldeten Steuern in England bereits bezahlt sind.

Mit der Transparenz geht Liechtenstein einen Schritt weiter. Warum ist das kein gangbarer Weg für die Schweiz?
Die Erfahrung zeigt, dass der Kunde zu Recht sehr viel Wert auf den Schutz der Privatsphäre legt. Ob die Kunden akzeptieren, dass sie eine Bestätigung des heimischen Steueramts vorlegen müssen, das wage ich zu bezweifeln. (Berner Zeitung)

Erstellt: 05.02.2010, 08:55 Uhr

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