Schweiz

Das Gezerre um die Abzockerinitiative hat ein Ende

Aktualisiert am 31.05.2012

Vier lange Jahre wurde im Parlament um die Initiative von Thomas Minder gestritten. Nun kommt sie endlich – mit einem direkten Gegenvorschlag, der eine Bonussteuer beinhaltet – vors Volk.

Hat im Ständerat vergebens gegen Bonussteuer gestimmt: Thomas Minder in Bern.

Hat im Ständerat vergebens gegen Bonussteuer gestimmt: Thomas Minder in Bern.
Bild: Keystone

Umfrage

Wie werden Sie abstimmen, wenn Abzocker-Initiative und Gegenvorschlag vors Volk kommen?

Für die Abzocker-Initiative

 
79.8%

Für den direkten Gegenvorschlag

 
20.2%

1108 Stimmen


Artikel zum Thema

Viele Forderungen der Initiative erfüllt

Auf den indirekten Gegenvorschlag zur Abzockerinitiative hatten sich National- und Ständerat bereits in der Frühjahrssession geeinigt. Die Gesetzesrevision erfüllt die meisten Forderungen der Initiative, lässt den Aktionären aber mehr Spielraum. Die Gesetzesrevision, über welche die Räte vier Jahre lang gestritten hatten, stärkt die Rechte der Aktionäre. Das Parlament hat sich stark an der Abzocker-Initiative von Thomas Minder orientiert.

Zu den zentralen Forderungen der Initiative gehört, dass die Aktionäre börsenkotierter Unternehmen jährlich über die Gesamtsumme der Vergütungen des Verwaltungsrats, des Beirats und der Geschäftsleitung abstimmen sollen.

Dies sieht auch der indirekte Gegenvorschlag vor. Bei den Löhnen der Geschäftsleitung sollen die Aktionäre aber via Statuten selbst entscheiden können, ob die Abstimmung bindende oder konsultative Wirkung hat. Entscheiden sie sich für eine konsultative Abstimmung, können die Aktionäre mit einem Nein lediglich zum Ausdruck bringen, dass sie mit der Lohnpolitik des Unternehmens nicht einverstanden sind.

Auch bei der Wahl der Verwaltungsratsmitglieder lässt der Gegenvorschlag den Aktionären mehr Spielraum. Die Initiative fordert, dass die Verwaltungsratsmitglieder und der Verwaltungsratspräsident jährlich durch die Generalversammlung gewählt werden müssen. Gemäss dem Gegenvorschlag können die Aktionäre in den Statuten auch eine zwei- oder dreijährige Amtsdauer festlegen. Sie können ausserdem bestimmen, dass der Präsident vom Verwaltungsrat gewählt wird.

Was die Abgangsentschädigungen und Vorauszahlungen betrifft, geht die Gesetzesrevision weniger weit als die Initiative: Während die Initiative goldene Fallschirme vollständig verbieten will, erlaubt der Gegenvorschlag Ausnahmen.

Zahlungen dieser Art sind erlaubt, wenn die Aktionäre sie mit Zweidrittelsmehr gutheissen. Die Mehrheit im Parlament war der Auffassung, Unternehmen müssten unter Umständen ein Arbeitsverhältnis sofort auflösen können, was Abgangsentschädigungen unumgänglich mache.

Verzichtet hat das Parlament darauf, spezielle Strafbestimmungen zu formulieren. Die Mehrheit war der Ansicht, solche gehörten nicht ins Aktienrecht. Die Initiative verlangt für Verstösse gegen die neuen Bestimmungen Freiheits- und Geldstrafen.

Anders als die Initiative enthält der Gegenvorschlag ferner kein Verbot für Verwaltungsrat und Geschäftsleitung, einen Arbeitsvertrag mit einer anderen Gesellschaft der Gruppe abzuschliessen. Der Initiant will mit einem Verbot verhindern, dass zusätzliche Vergütungen fliessen.


Langes Hin und Her



National- und Ständerat hatten sich lange nicht darauf einigen können, ob ein direkter oder ein indirekter Gegenvorschlag vorzuziehen wäre und was dessen Inhalt sein sollte. Zur Diskussion stand etwa auch, die Bonussteuer in den indirekten Gegenvorschlag einzubauen. Dies lehnte aber der Nationalrat ab.

Zweimal mussten die Räte die Behandlungsfrist für die Initiative verlängern. Nachdem sie sich nun geeinigt haben, muss die Volksabstimmung innerhalb von 10 Monaten stattfinden.

Teilen und kommentieren

Stichworte

Blog

Korrektur-Hinweis

Melden Sie uns sachliche oder formale Fehler.

Werbung

Damit ist der «letzte Akt einer unendlichen Geschichte» vollzogen, wie es Pirmin Bischof (CVP/SO) am Donnerstag ausdrückte. Der Bundesrat kann nun den Abstimmungstermin festsetzen. National- und Ständerat empfehlen dem Stimmvolk, die Abzockerinitiative von Thomas Minder abzulehnen und den direkten Gegenvorschlag anzunehmen.

Die Initiative beinhaltet ausschliesslich aktienrechtliche Massnahmen: Ziel ist es, Lohn- und Bonusexzesse durch eine Stärkung der Aktionärsrechte einzudämmen. Die Räte haben die meisten Forderungen der Initiative aufgenommen und in eine Gesetzesrevision gegossen, die als indirekter Gegenvorschlag gilt.

Anreiz für Firmen

Daneben gibt es den direkten Gegenvorschlag, über den das Volk abstimmen kann. Nimmt das Volk diesen an, wird die Abzockerei zusätzlich mit steuerrechtlichen Mitteln bekämpft. Bekannt wurde die Idee unter dem Namen «Bonussteuer».

Vergütungen über drei Millionen Franken sollen nicht mehr zum geschäftsmässig begründeten Aufwand gehören. Damit könnten Unternehmen solch hohe Vergütungen nicht länger von den Steuern abziehen. Es würde also ein Anreiz für Firmen geschaffen, keine Löhne und Boni über drei Millionen Franken auszurichten.

Zwei Möglichkeiten

Entscheiden sich Volk und Stände für die Abzockerinitiative, wird die Abzockerei also ausschliesslich mit einer Stärkung der Aktionärsrechte bekämpft. Dies dafür in etwas schärferer Form als es die Gesetzesrevision vorsieht. Entscheiden sich Volk und Stände dagegen für die Bonussteuer, kommen sowohl aktien- als auch steuerrechtliche Massnahmen zum Zug, wobei die aktienrechtlichen Massnahmen etwas schwächer wären als die Initiative vorschlägt.

Der Ständerat sprach sich am Donnerstag mit 23 zu 15 Stimmen dafür aus, dem Volk die Bonussteuer als direkten Gegenvorschlag zur Initiative vorzulegen. Mit 21 zu 15 beschloss er, dem Volk den Gegenvorschlag zur Annahme und die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Die Vorlage ist damit bereit für die Schlussabstimmungen.

Gute Ergänzung

Die Mehrheit im Ständerat vertrat die Auffassung, dass die Bonussteuer eine gute Ergänzung zu den bereits beschlossenen aktienrechtlichen Massnahmen wäre. Mit der Bonussteuer könne die Initiative zudem besser bekämpft werden, sagte Pirmin Bischof (CVP/ SO). Er stellte in Abrede, dass es sich dabei um eine neue Steuer handle. Es würde lediglich eine Ungerechtigkeit im Steuerrecht beseitigt. Heute könnten Unternehmen mit überrissenen Boni die Gewinnsteuer umgehen.

Ferner machten die Befürworter geltend, von der Bonussteuer wären auch Löhne von Personen betroffen, welche die Initiative nicht tangiere. In der Initiative geht es ausschliesslich um Löhne von Verwaltungsräten und Geschäftsleitungsmitgliedern. Mit der Bonussteuer würden beispielsweise auch Investmentbanker erfasst, sagte Claude Janiak (SP/BL).

Sahnehäubchen auf dem Birchermüesli

Der Vater der Abzockerinitiative, der parteilose Thomas Minder (SH), stellte sich vergeblich gegen die Bonussteuer. Es sei das erste Mal, dass das Parlament einen indirekten und einen direkten Gegenvorschlag beschliesse. Dies sei unsinnig. «Die Zeit für taktische Spiele ist endgültig vorbei». Die Stimmbürger seien bei diesem Wirrwarr nicht in der Lage, zu entscheiden.

Mit der Bonussteuer setze das Parlament dem «Birchermüseli», das es angerichtet habe, noch ein Sahnehäubchen auf. «Kein einziges Topgehalt wird auch nur um einen einzigen Franken gesenkt.» Die Wirkung stellte auch This Jenny (SVP/GL) in Frage. Bei einem Lohn von vier Millionen Franken würde eine Million der Bonussteuer unterliegen. Das Unternehmen müsste also rund 160'000 Franken ausrichten. Dies werde Unternehmen nicht davon abhalten, hohe Boni zu bezahlen.

Klare Ausgangslage

Die Gegner der Bonussteuer machten auch geltend, die Einheit der Materie sei nicht gegeben. Dies stritt Justizministerin Simonetta Sommaruga ab: Bei der Initiative und dem direkten Gegenvorschlag handle es sich um unterschiedliche Mittel zur Verfolgung desselben Ziels. Auch bestehe kein Wirrwarr. Die Ausgangslage sei klar.

Initiant Minder wurde im Rat auch aufgefordert, sein Volksbegehren zurückzuziehen. Das sei üblich, wenn der indirekte Gegenvorschlag fast sämtliche Forderungen erfülle, stellte Konrad Graber (CVP/LU) fest. Für Minder kommt dies jedoch nicht in Frage.

Damit hat das Volk das letzte Wort. Entscheidet es sich für die Bonussteuer, startet die Referendumsfrist für die Aktienrechtsrevision, welche die Räte als indirekten Gegenvorschlag verabschiedet haben. Wird das Referendum nicht ergriffen, tritt diese in Kraft. Entscheidet sich das Volk für die Initiative, sind der indirekte Gegenvorschlag und die Bonussteuer vom Tisch. (wid/sda)

Erstellt: 31.05.2012, 10:04 Uhr

Schweiz

Populär auf Facebook Privatsphäre


Flugpreise vergleichen

Vergleichen Sie die Flugpreise von verschiedenen Reiseanbietern und finden Sie das beste Angebot.

Kino

Alle Kinofilme im Überlick