Schweiz

«Sehr froh, wieder in der Schweiz zu sein»

Aktualisiert am 02.08.2012 193 Kommentare

Der Walliser Polizeikommandant Christian Varone erlebte, was kein Tourist erleben will. Nun ist er am frühen Abend in die Schweiz zurückgereist – müde, aber froh zu Hause zu sein.

Wieder in der Schweiz: Christian Varone und seine Frau bei der Ankunft in Kloten. (1. August 2012)

Wieder in der Schweiz: Christian Varone und seine Frau bei der Ankunft in Kloten. (1. August 2012)
Bild: Keystone

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Fünf Tage nach seiner Festnahme in der Türkei ist der Walliser Polizeikommandant Christian Varone gestern Abend in die Schweiz zurückgekehrt. Nach der Landung am Flughafen in Zürich zeigte er sich «sehr froh, wieder in der Schweiz zu sein».

Gegenüber der Türkei hege er keinen Groll, sagte Varone nach seiner Ankunft vor Journalisten. Er sei ein Optimist und habe immer geglaubt, bald wieder in Freiheit zu sein. Körperlich fühle er sich gut, obwohl er in den letzten Tagen nicht viel geschlafen habe. Varone dankte dem Aussendepartement EDA und der Schweizer Botschaft in der Türkei, die «sehr gute Arbeit» geleistet hätten.

Das aus dem südtürkischen Antalya kommende Flugzeug landete um 17.30 Uhr in Zürich. Varone befand sich in Begleitung seiner Frau und seines Bruders und wurde im Sicherheitsbereich der Gepäckausgabe von seinen Kindern empfangen. Als einer der letzten Passagiere seines Fluges verliess er gegen 18 Uhr zusammen mit seiner Familie die Gepäckzone, wo mehrere Journalisten warteten.

Stein des Anstosses

Varone war vor fünf Tagen am Flughafen des türkischen Ferienortes festgenommen worden, als er mit seiner Familie aus den Ferien heimkehren wollte. Zöllner fanden im Gepäck einen Stein einer archäologischen Stätte. Ein Mitglied seiner Familie hatte den Stein auf einem Spaziergang eingesteckt.

Varone wurde festgenommen, seine Frau und Kinder konnten in die Schweiz ausreisen. Am Dienstag wurde der Polizeikommandant auf freien Fuss gesetzt, er muss sich aber einer Anklage wegen Verdachts auf versuchten Diebstahl von türkischen Kulturgütern stellen.

Die Türkei hat sich 1983 ein Gesetz für den Schutz ihrer Kulturgüter gegeben – es ist auf der Website der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) publiziert. Wer versucht, Gegenstände historischen, kulturellen oder archäologischen Charakters auszuführen, muss demnach mit fünf bis zwölf Jahren Haft rechnen.

1. August-Auftritt abgesagt

Bis Varone schliesslich ausreisen konnte, musste er zahlreiche Formalitäten erledigen. Noch am Morgen musste sich Varone für administrative Belange ein letztes Mal auf dem Polizeikommissariat einfinden, wie sein Bruder der SDA erklärte.

Weitere Informationen hat der Walliser Polizeichef für die nächsten Tage in Aussicht gestellt. Abgesagt hat Varone seinen für den Abend geplanten Auftritt als Festredner zum 1. August in seiner Heimatgemeinde Savièse VS. (mrs/ses/sda)

Erstellt: 31.07.2012, 16:47 Uhr

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193 Kommentare

Peter Baur

31.07.2012, 13:08 Uhr
Melden 634 Empfehlung 0

Ein Grund mehr, nicht in dieses Land in die Ferien zu gehen und dort Geld auszugeben. Ich erinnere mich noch immer an die Unsportlichkeiten zur Qualifikation für die WM 2006... Antworten


Sam Gerber

31.07.2012, 13:25 Uhr
Melden 626 Empfehlung 0

Ob sich in der Türkei jetzt auch jemand an einen internationalen Gerichtshof wendet, wie das ein paar Schweizer tun würden, wenn ein türkischer Kriminelle hart angepackt würde? Bei uns wird zimperlich getan, ob jemand ausgeschafft werden darf. Vielleicht sollten wir mal ähnliche Standards anwenden? Antworten



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