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Die Nationalbank unter der Lupe
Aktualisiert am 25.01.2012 5 Kommentare
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Der Bundesrat hat sich heute erneut mit der Affäre Hildebrand befasst. Er hat ein externes Gutachten zur Aufsicht über die Nationalbank in Auftrag gegeben. Ausserdem sollen die Verhaltensregeln zum Missbrauch von Insiderwissen in der Bundesverwaltung überprüft werden.
Das externe Gutachten erstellen wird Professor Paul Richli, Rektor der Universität Luzern. Der Experte soll darstellen, wie die Aufgaben und Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit der Aufsicht über die Schweizerische Nationalbank (SNB) heute im Gesetz geregelt sind.
Corporate Governance wird untersucht
Weiter soll er den verfassungsmässigen Handlungsspielraum für mögliche Anpassungen der geltenden Regeln aufzeigen, wie das Finanzdepartement (EFD) mitteilte. Das Gutachten soll laut Daniel Roth vom EFD bis Ende Februar vorliegen.
Der Bundesrat will ausserdem die Corporate Governance (Grundsätze der Unternehmensführung) innerhalb der Nationalbank unter die Lupe nehmen. Er hat das Bundesamt für Justiz beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Eidgenössischen Finanzverwaltung einen Vorschlag für ein entsprechendes Zusatzmandat vorzulegen.
Umgang mit Insiderwissen
Schliesslich lässt der Bundesart untersuchen, ob es in der Bundesverwaltung strengere Regeln für den Umgang mit Insiderwissen braucht: Eine interdepartementale Arbeitsgruppe unter Federführung des Eidgenössischen Personalamts soll die bestehenden Verhaltensregeln zum Missbrauch von Insiderwissen analysieren und gegebenenfalls Vorschläge für eine einheitliche Regelung erarbeiten.
Bundespräsidentin Eveline Widmer-Schlumpf hatte bereits vor zwei Wochen angekündigt, Der Bundesrat werde eine Expertise in Auftrag geben. Die Regierung setzte damals einen Ad-hoc-Ausschuss ein, dem neben der Bundespräsidentin Justizministerin Simonetta Sommaruga und Verteidigungsminister Ueli Maurer angehören. Sie haben das Mandat für die Expertise formuliert.
(kle/sda)
Erstellt: 25.01.2012, 18:41 Uhr
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5 Kommentare
Es brauchte die SVP, um diese Missstände aufzudecken! Wäre nichts an den Vorwürfen, bräuchte es keine Untersuchung. Der Bundesrat reagiert immer nur im Nachhinein. Die Rolle des Bundesrates wäre, vorauszuplanen und zu agieren, nicht ständig zu reagieren! Antworten
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