Schweiz

Die Pflegekosten werden neu verteilt

Von Andrea Fischer. Aktualisiert am 29.11.2010

Auf den 1. Januar 2011 tritt die neue Pflegefinanzierung in Kraft. Der Beitrag der Patienten ist künftig klar begrenzt, eine finanzielle Entlastung bringt das aber nicht in jedem Fall.


Bild: TA Grafiik

Flankierende Massnahmen

Ergänzungsleistungen statt Sozialhilfe

Das neue Pflegegesetz soll auch die soziale Situation der Pflegebedürftigen verbessern. Dazu werden die Ergänzungsleistungen (EL) ausgebaut . Wer im Heim lebt und auf EL angewiesen ist, soll möglichst alle anfallenden Kosten mit der EL decken können. Die Kantone haben dafür zu sorgen, dass Pflegebedürftige im Heim nicht mehr in der Sozialhilfe enden.

Doch nicht nur Heimbewohnerinnen profitieren vom Ausbau der EL. Die Vermögensfreibeträge, die für den Anspruch auf EL entscheidend sind, werden für alle erhöht:

Für Einzelpersonen beträgt er neu 37'500 Franken (bisher 25'000).

Für Ehepaare liegt er künftig bei 60'000 Franken (bisher 40'000). Eine merkliche Verbesserung gibt es neu für verheiratete Eigenheimbesitzer. Sie haben:

300'000 Franken Vermögensfreibetrag, sofern ein Ehegatte die Liegenschaft selber bewohnt und der andere im Heim lebt und

300'000 Franken Freibetrag für Bezüger einer Hilflosenentschädigung, die in der eigenen Liegenschaft oder in der ihres Ehegatten leben.

Die Erhöhung des Freibetrags zielt insbesondere auf jene Personen, die ausser dem Eigenheim kein Vermögen besitzen. Sie sollen das Haus nicht verkaufen müssen, weil sie pflegebedürftig sind. Müssen aber beide Liegenschaftsbesitzer ins Heim und lebt keiner mehr im eignen Heim, fällt der hohe Freibetrag für die EL-Berechnung weg.

Neu gibt es ab Januar auch für Altersrentner eine Entschädigung bei Hilflosigkeit leichten Grades, diese ist unabhängig vom Vermögen. Sie beträgt 232 Franken und wird direkt an die Empfänger ausbezahlt, die somit selber bestimmen, wofür sie sie einsetzen.(afi)

Die Pflege ist wird für einige Bedürftige teurer: Auch Spitex-Patienten müssen sich künftig an den Pflegekosten beteiligen. (Bild: Jan Van de Vel (Reporters, Laif))

Die Pflegefinanzierung ist ein unwürdiges Schwarz-Peter-Spiel, das auf dem Rücken der älteren Menschen ausgetragen wurde. Seit Jahren kommen Patientinnen und Patienten in Pflegeheimen für Krankheitskosten auf, die sie gar nicht hätten zahlen müssen, während sich Bund, Kantone und Krankenkassen gegenseitig die Verantwortung dafür zuschoben.

Mit diesem Missstand soll nun Schluss sein. Die neue Pflegefinanzierung, die auf den 1. Januar 2011 in Kraft tritt, verteilt die Krankenpflegekosten fix auf drei Parteien: Krankenkassen, Pflegebedürftige und die öffentliche Hand. Wer welchen Anteil zu übernehmen hat, ist im Gesetz vorgegeben. So zahlt die Kasse je nach Pflegebedarf einen bestimmten Beitrag, höchstens aber 108 Franken pro Tag. Patientinnen und Patienten müssen 20 Prozent des Kassenbeitrags berappen, maximal 21.60 Franken pro Tag, für einen allfälligen Rest haben Kantone und Gemeinden aufzukommen.

Kostenträger überall gleich

Heimbewohner kommen also auch künftig nicht ohne Beteiligung an den Krankenpflegekosten davon, doch zumindest ist ihr Anteil jetzt klar limitiert. Kommt hinzu, dass die neue Aufteilung auf die drei Kostenträger in der ganzen Schweiz gleichermassen gilt.

Neu werden ab dem kommenden Jahr auch Spitex-Patienten in die Pflicht genommen. Laut Gesetz müssen sie ebenfalls 20 Prozent des Kassenbeitrags selber tragen. Einzelne Kantone verzichten aber darauf, Bezüger von Spitex-Leistungen zur Kasse zu bitten, und der Kanton Zürich senkt deren Anteil auf maximal 8 Franken pro Tag. «Wir wollen damit die Pflegebedürftigen unterstützen, möglichst lange die ambulante Pflege in Anspruch zu nehmen», sagt Monique Arts, Leiterin des Projekts Pflegegesetz der Zürcher Gesundheitsdirektion.

Kein Gewinn erlaubt

Keine Änderung gibt es bei den Pensions- und Betreuungskosten: Sie gehen weiterhin voll zulasten der Patientinnen und Patienten. Doch müssen die Heime bei der Verrechnung offenlegen, «was zu welchem Bereich gehört, und sie dürfen keinen Gewinn machen zulasten der Patienten», präzisiert Monique Arts.

Allerdings lässt sich in der Praxis die Grenze zwischen Krankenpflege und Betreuung nicht immer so klar ziehen. Eine schweizweit einheitliche Lösung dafür gebe es nicht. Im Kanton Zürich habe sich die Grundregel durchgesetzt, wonach 80 Prozent der vom Pflegeheim erbrachten Leistungen auf die Pflege fallen, 20 Prozent auf die Betreuung, präzisiert Monique Arts. Eine genauere Aufteilung für jeden Einzelfall wäre theoretisch zwar möglich, administrativ aber kaum zu bewältigen und würde die Kosten zusätzlich in die Höhe treiben.

Kosten werden verschoben

Wenn die Patienten künftig nur noch einen klar limitierten Anteil an die Pflegekosten zu leisten haben, dann, so müsste man meinen, sollten sie auch günstiger wegkommen als heute. Tatsächlich werden einige finanziell von der Neuregelung profitieren. In andern Fällen wird es aber lediglich zu Verschiebungen der Kosten kommen, sodass einige Patienten am Ende gar mehr bezahlen als heute.

Wie ist das zu erklären? Da die Gemeinden künftig jenen Teil der Pflegekosten übernehmen müssen, der nicht durch die Beiträge von Krankenkassen und Patienten gedeckt ist, kürzen manche im Gegenzug die Subventionen für die Pflegeheime. Das hat zur Folge, dass die nicht mehr subventionierten Heime ihre Preise für Pension und Betreuung erhöhen müssen. Es ist den Heimen gestattet, kostendeckende Tarife zu verrechnen, einige tun dies heute schon, bei den andern Einrichtungen «führt dies unweigerlich zu Preissteigerungen», sagt Claudio Zogg vom Heimverband Curaviva Zürich. Dem TA ist selbst ein aktueller Fall aus dem Kanton Zürich bekannt, wonach sich die monatlichen Kosten einer Patientin für Pension und Betreuung von heute 4800 auf 5700 Franken per 1. Januar erhöhen.

Preisüberwacher beunruhigt

Auch ist die Gefahr, dass ungedeckte Pflegekosten wie schon heute hintenherum auf die Patientinnen und Patienten abgewälzt werden, nicht gebannt. So behalten sich nämlich einige Kantone das Recht vor, nicht die effektiv entstehenden Pflegekosten der Heime abzugelten, sondern einen Höchstwert festzulegen. Die Pflegeheime ihrerseits werden kaum auf den ungedeckten Kosten sitzen bleiben wollen und könnten deshalb versucht sein, sich wie bis anhin bei den Patienten schadlos zu halten, indem sie ihnen überhöhte Preise für Pension und Betreuung verrechnen. Preisüberwacher Stefan Meierhans hat bereits Anfang Jahr in einem Rundschreiben an die Kantone auf diese Problematik hingewiesen. Die Antwort der Gesundheitsdirektoren sei nicht beruhigend ausgefallen, sagt Meierhans heute, weshalb seine Befürchtungen bestehen blieben.

Nicht immer 20 Prozent

Unterschiede gibt es überdies bei der Beteiligung der Heimbewohner an den Pflegekosten. Das Gesetz sagt, dass diesen höchstens 20 Prozent des höchsten Kassenbeitrags, also maximal 21.60 Franken pro Tag, verrechnet werden dürften. Aus Sicht des zuständigen Bundesamtes für Gesundheit bedeutet dies, dass die Pflegebedürftigen effektiv nur 20 Prozent des jeweiligen Kassenbeitrags zu berappen hätten. Nun verlangen einzelne Kantone bereits auf einer tieferen Pflegestufe von den Patienten den maximalen Beitrag von 21.60 Franken – de facto also mehr als 20 Prozent –, wenn sich damit die Pflegekosten abdecken lassen.

Gewinner und Verlierer

Fazit: Die neue Pflegefinanzierung wird in den Kantonen zwar unterschiedlich umgesetzt, doch überall bringt sie eine klare Aufteilung der Kosten und somit mehr Transparenz, gerade auch für die Patientinnen und Patienten. Was die finanziellen Auswirkungen angeht, so werde es Gewinner und Verlierer geben, sagt Claudio Zogg von Curaviva. Genauere Aussagen sind zum jetzigen Zeitpunkt aber nicht möglich.

Die Zürcherinnen und Zürcher profitieren überdies von neuen Dienstleistungen der Gemeinden. Diese sind künftig auch für das Angebot zuständig. Konkret:

Versorgungsauftrag: Die Gemeinden müssen dafür sorgen, dass der Bedarf nach ambulanter wie stationärer Pflege für ihre Bewohner gedeckt ist. Sie können dies mit eigenen Einrichtungen tun oder indem sie Dritte damit beauftragen.

Ausweichangebote: Ist das gemeindeeigene Angebot ausgeschöpft und müssen die Bewohner auf ein anderes Angebot ausweichen, dann gehen allfällige Mehrkosten zulasten der Wohngemeinde. Bei Bedarf muss die Gemeinde auch innert nützlicher Frist einen Platz in einer Einrichtung vermitteln.

Information: Jede Gemeinde hat eine Informationsstelle einzurichten, auf welcher sich die Bewohner über das gemeindeeigene Pflegeangebot erkundigen können. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 28.11.2010, 21:18 Uhr

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Sonia Uhlmann ist keine typische Studentin. Dank Fernstudium hat sie den Master trotzdem geschafft.