Schweiz
Die SVP handelt stillos
Ein Kommentar von Claudia Blumer. Aktualisiert am 08.07.2011 229 Kommentare
baz.ch/Newsnet-Reporterin Claudia Blumer
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Das ist neu: Die Lancierung einer Volksinitiative zur Umsetzung einer anderen Volksinitiative. Geradezu absurd mutet die Ankündigung der SVP von heute Morgen an, weil zwischen dem Volks-Ja zur ersten Initiative und der Ankündigung der zweiten gerade mal ein halbes Jahr vergangen ist. Erklären lässt sich die Hektik mit dem Wahlkampf. Würde die SVP warten, bis der Bundesrat seine Stellungnahme zur Umsetzung der Ausschaffungsinitiative Ende Jahr publiziert, wären die Wahlen unter Umständen schon vorbei und die Ankündigung einer zweiten Initiative würde für die Neubestellung des Parlaments 2011 nichts mehr nützen.
Dass direktdemokratische Mittel zur Durchsetzung politischer Interessen herangezogen werden, ist legitim und auch gebräuchlich. Oft entfalten die Referenden und Volksinitiativen ihre Wirkung schon durch die blosse Androhung. Oder die Volksbegehren werden lanciert und später wieder zurückgezogen, weil in der Zwischenzeit Kompromisse erzielt wurden.
Dass die SVP, unter Druck des Wahlkampfs, aber nicht einmal eine Stellungnahme des Bundesrats zur Umsetzung der ersten Ausschaffungsinitiative abwartet, zeugt von schlechtem Stil. Noch beugt sich die Justizministerin Simonetta Sommaruga über die Vorschläge der Umsetzungs-Arbeitsgruppe, im Spätsommer macht sie dem Bundesrat einen Vorschlag. Anfang 2012 geht die Vorlage in die Vernehmlassung, 2013 oder auch später stimmen National- und Ständerat darüber ab.
Von der üblichen mehrjährigen Frist, welche der politische Prozess zur Umsetzung einer Volksinitiative verlangt, wartet die SVP gerade mal einen Bruchteil ab, bevor sie weiter Druck aufsetzt. Möglich ist, dass es beim Druckversuch bleibt. Denn der Beginn der Unterschriftensammlung ist erst für Ende Jahr geplant, bis dahin könnte sich der Bundesrat für den SVP-Vorschlag entscheiden oder einen Kompromiss austüfteln, den die Initianten akzeptieren.
Denn die zweite Initiative hätte einen weiteren Haken. Sie verlangt, den Umsetzungsvorschlag der SVP eins zu eins in die Verfassung zu schreiben, was den Rahmen der Bundesverfassung sprengen würde. Das wichtigste Regelwerk der Schweiz ist im Zuge der Initiativflut während der letzten Jahre laufend ausgebaut und um unsinnig detaillierte Angaben erweitert worden, für die es eigentlich nicht gedacht ist, wie zum Beispiel das Bauverbot für Minarette. Ein Deliktkatalog mit Ausschaffungskriterien und genaue Vorgaben über den Vollzug einer Ausschaffung gehören nicht in die Verfassung.
Erstellt: 08.07.2011, 16:40 Uhr
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229 Kommentare
Nein Frau Blumer, Sie liegen falsch! Stillos ist, dass Bundesrätin Sommaruga mit Heinrich Koller absichtlich einen Ihr getreuen Leiter der Arbeitsgruppe eingesetzt hat. Mit dem offensichtlichen Ziel der Verwässerung der Initiative... Die Antwort der SVP ist nur konsequent, denn Bern tritt den Volksentscheid mit Füssen! Antworten
In der Initiative steht geschrieben,man habe 5 Jahre Zeit für Gesetzes-Ausführung.Das willige Volk hat das in der Abstimmung zum Ausdruck gebracht und bejaht, jawoll,Initiative mit 5 Jahren Zeit.Sind denn jetzt 5 Jahre schon um?Jetzt mit neuer Initiative, aber die 5 Jahre sind doch gar noch nicht um oder? Mit anderen Worten: die $VP missachtet massiv auf absolut wiederliche Art den Volkswillen!!!! Antworten
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Sonia Uhlmann ist keine typische Studentin. Dank Fernstudium hat sie den Master trotzdem geschafft.


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