Schweiz

Die Schweiz in der Rechtskrise

Von Marc Badertscher, Walter Niederberger und Arthur Rutishauser. Aktualisiert am 23.01.2010

Das Bundesverwaltungsgericht stoppte gestern die Herausgabe von UBS-Daten an die USA. Was nun? Diskutiert werden drei Lösungen.

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Zum zweiten Mal innerhalb von 14 Tagen muss der Bundesrat eine herbe juristische Niederlage einstecken. Das Bundesverwaltungsgericht hat am Freitag in einem Pilotfall entschieden, dass die Auslieferung von UBS-Kundendaten an die amerikanische Justiz nicht zulässig ist. Im konkreten Fall hat es die betroffene Amerikanerin unterlassen, die Steuerbehörden über ein Millionenkonto in der Schweiz zu unterrichten. Laut Bundesverwaltungsgericht ist dies kein Grund, die Daten nach Amerika auszuliefern, denn es handle sich um einen einfachen Fall von Steuerhinterziehung und nicht um Steuerbetrug - selbst wenn es um sehr hohe Beträge geht.

Damit wird der im Sommer mit den USA in Sachen UBS (UBSN 11.15 -0.89%) geschlossene Vergleich infrage gestellt. Denn, so ist zu hören, der grösste Teil der 4450 Daten, die ausgeliefert werden sollten, wurde nach diesem Kriterium ausgewählt. Die amerikanische Steuerbehörde IRS beharrt gegenüber dem «Tages-Anzeiger» trotz dem Urteil auf der Erfüllung des Vertrags.

«Ich hatte Vertrauen in unsere Diplomaten»

Was nun? Diskutiert werden drei Lösungen. Unrealistisch ist, dass die USA mit sich reden lassen und einen günstigeren Deal akzeptieren. Unschön wäre, wenn der Bundesrat Notrecht anwenden müsste, denn Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf betonte immer, man werde sich an geltende Gesetze halten. Ein dritter Weg wäre, den Staatsvertrag rasch vom Parlament absegnen zu lassen. Dann wäre die Amtshilfe auch bei diesen Steuerhinterziehungsfällen rechtlich möglich. «Das wäre vorstellbar», sagt der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, Christoph Bandli. Der Nachteil hier: Es drohen ein Referendum und damit Zeitverzögerungen, welche die Amerikaner nicht akzeptieren.

Reichlich Kritik erntet der Bundesrat vom Parlament. Der grüne Nationalrat und Anwalt Daniel Vischer spricht von einer Rechtskrise und fordert einmal mehr eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK). Mit einer PUK einverstanden ist auch FDP-Nationalrat Philipp Müller, sofern es der Geschäftsprüfungskommission nicht gelingt, die Verantwortlichkeiten zu klären. SVP-Stratege Christoph Blocher freut sich über das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts und spricht von einem Versagen des Bundesrats.

Sein Kollege Hans Kaufmann meint: «Ich bin erfreut, dass ein weiteres Urteil zeigt, dass der Schutz der Privatsphäre in der Schweiz gilt. Das stärkt mein Vertrauen in die Gerichtsbarkeit.» Und selbst der CVP-Politiker Pirmin Bischof hat mittlerweile Zweifel am Krisenmanagement: «Ich hoffe, dass nicht alle Fälle so sind. Wenn die meisten Fälle betroffen sind, dann hat der Deal keinen Bestand. Das wäre überraschend, denn ich hatte Vertrauen in unsere Diplomaten.» (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 23.01.2010, 06:35 Uhr

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Sonia Uhlmann ist keine typische Studentin. Dank Fernstudium hat sie den Master trotzdem geschafft.