Schweiz

Die Schweiz setzt ein Zeichen gegen Genitalverstümmelung

Aktualisiert am 07.06.2011 23 Kommentare

Die Verstümmelung der Genitalien von Frauen und Mädchen soll in der Schweiz verboten werden. Dies hat der Ständerat heute entschieden. Zudem hat er genauer definiert, was als Genitalverstümmelung gelten soll.

Sagt Ja: Der Ständerat hat dem Verbot von Genitalverstümmelung bei Frauen zugestimmt. (Archivbild)

Sagt Ja: Der Ständerat hat dem Verbot von Genitalverstümmelung bei Frauen zugestimmt. (Archivbild)
Bild: Keystone

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Das Parlament will Beschneidungen von Frauen und Mädchen in der Schweiz künftig ausdrücklich untersagen. Nach dem Nationalrat genehmigte heute auch die kleine Kammer die Vorlage einstimmig. Jedoch brachte der Ständerat kleinere Änderungen an. So wurde präzisiert, was als Verstümmelung gelten soll und was nicht.

Täter ist demnach, wer die Genitalien einer weiblichen Person verstümmelt, in ihrer natürlichen Funktion erheblich und dauerhaft beeinträchtigt oder in anderer Weise schädigt. Die Vorlage geht zur Differenzbereinigung zurück an den Nationalrat.

Freiheitsstrafe bis 10 Jahre

Mit speziellen Strafbestimmungen für die Verletzung der Genitalien von Frauen und Mädchen wollen die Räte vor allem ein Zeichen setzen: Täter können schon heute wegen Körperverletzung bestraft werden.

Neu soll es im Strafgesetzbuch den Tatbestand der Verstümmelung weiblicher Genitalien geben. Täterinnen und Tätern droht eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder eine Geldstrafe von nicht unter 180 Tagessätzen. Dies gilt auch dann, wenn die betroffene Person mit der Schädigung einverstanden ist. Kosmetische Eingriffe wie Piercings und Tätowierungen sollen straffrei bleiben.

Auch Taten im Ausland strafbar

Die Verstümmelung weiblicher Genitalien kann künftig auch dann geahndet werden, wenn in der Schweiz lebende Personen die Tat im Ausland begehen und diese dort nicht strafbar ist.

Die Verjährungsfrist für Genitalverstümmelungen beträgt 15 Jahre. Ist das Opfer zur Tatzeit noch nicht 16 Jahre alt, soll die Ahndung bis zum vollendeten 25. Altersjahr des Opfers möglich sein. Die Vorlage geht auf eine parlamentarische Initiative von Maria Roth-Bernasconi (SP, GE) zurück.

Millionen von Frauen betroffen

Weltweit haben 100 bis 140 Millionen Frauen und Mädchen verstümmelte Genitalien, wie Hilfswerke schätzen. Genitalverstümmelung wird häufig als Initiationsritual verstanden und vielfach unter hygienisch bedenklichen Bedingungen und ohne Narkose durchgeführt.

Das sehr schmerzhafte Ritual besteht aus der Beschneidung der Klitoris-Vorhaut, der Entfernung der Klitoris oder dem Beschneiden der Schamlippen. In der Schweiz sind nach Schätzungen des UNO-Kinderhilfswerks Unicef rund 6700 Frauen und Mädchen betroffen.

Im Jahr 2008 hatte sich erstmals ein Schweizer Gericht mit einem Fall von Mädchenbeschneidung zu befassen. Das Zürcher Obergericht verurteilte ein somalisches Elternpaar wegen schwerer Körperverletzung zu einer bedingten zweijährigen Freiheitsstrafe. Das Paar hatte 1996 in der Schweiz seine Tochter beschneiden lassen. (wid/sda)

Erstellt: 07.06.2011, 14:31 Uhr

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23 Kommentare

marc michel

07.06.2011, 14:42 Uhr
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Bravo, finde ich super, dass die Schweiz hier ein Zeichen setzt. Antworten


Jacqueline Lanz

07.06.2011, 15:52 Uhr
Melden 11 Empfehlung

Dass ich das noch erleben darf! Ein grosses Bravo in den Ständerat! Unrecht geschieht nicht nur durch die unmittelbaren Täter, sondern auch durch die, welche es zulassen. Wir sind in dieser Hinsicht nun ein grosses Stück weiter, wenn es um den Schutz der körperlichen Integrität von Mädchen und Frauen geht. Antworten



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Sonia Uhlmann ist keine typische Studentin. Dank Fernstudium hat sie den Master trotzdem geschafft.