Schweiz

Doppel-Rüge aus Strassburg an die Schweiz

Aktualisiert am 11.10.2011 248 Kommentare

Die Schweiz hat sich mit dem Landesverweis eines Türken eine Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingehandelt. Es ist bereits die zweite. Bern muss Genugtuung leisten.

verurteilt die Schweiz: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg.

verurteilt die Schweiz: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg.

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Der heute 31-jährige Türke war 1986 mit seinen Eltern in die Schweiz gekommen, wo sich die Familie im Kanton Neuenburg niederliess.

Ab 1994 kam er regelmässig mit dem Gesetz in Konflikt. Bis 2002 folgten mehrere Verurteilungen wegen Körperverletzung, Raub, Vermögens-, Strassenverkehrs- und anderen Delikten.

In Deutschland verheiratet

Dafür wurde er zu insgesamt dreizehneinhalb Monaten Gefängnis verurteilt. Nach seiner bedingten Entlassung im April 2003 ordneten die Neuenburger Ausländerbehörden seine unbefristete Wegweisung aus der Schweiz an, was vom Bundesgericht 2004 bestätigt wurde.

2008 kam der EGMR auf eine erste Beschwerde des Mannes zum Schluss, dass die Schweiz damit sein Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt habe. Die Schweiz wurde verurteilt, ihm 3000 Euro Genugtuung und 4650 Euro für die Auslagen zu zahlen.

In der Folge kam das Bundesgericht auf sein erstes Urteil zurück und wandelte die unbefristete Wegweisung in einen 10-jährigen Landesverweis um, gültig ab 2003. Der EGMR hat dem mittlerweile in Deutschland lebenden Türken nun ein weiteres Mal Recht gegeben.

Jugendsünden

Für die erneute Verletzung des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens muss die Schweiz weitere 5000 Euro Genugtuung zahlen. Laut den Richtern in Strassburg erscheint im konkreten Fall auch ein Landesverweis von zehn Jahren als unverhältnismässig.

Dabei sei zu berücksichtigen, dass es sich bei der Delinquenz des Betroffenen um Jugendsünden gehandelt habe und er offenbar Einsicht zeige. Seither habe er sich als verantwortungsvoll handelnde Person erwiesen, die im Rahmen ihrer Möglichkeiten einer regelmässigen Arbeit nachgehe und eine eigene Familie gegründet habe.

Unnötige Auflösung

Eine weitere Verurteilung durch den EGMR hat die Schweiz hinzunehmen im Zusammenhang mit der 2006 von den Genfer Behörden beschlossenen Auflösung des Hausbesetzervereins Rhino. Laut Gericht hat die Schweiz damit die Vereinigungsfreiheit verletzt und muss knapp über 100'000 Franken Schaden- und Auslagenersatz zahlen.

Nach Ansicht der Strassburger Richter ist nicht erwiesen, dass die Auflösung das mildeste Mittel gewesen wäre, um der illegalen Besetzung zweier Liegenschaften in Genf ein Ende zu setzen. Die 1988 besetzten Gebäude waren schliesslich 2007 geräumt worden.

Kissenbezug über den Kopf

Keine Menschenrechtsverletzung kann der Schweiz dagegen im Zusammenhang mit der Verhaftung eines Schwerverbrechers angelastet werden. Der notorische Bankräuber war 1999 aus der Bündner Strafanstalt Realta ausgebrochen, konnte aber kurz darauf wieder verhaftet werden, nachdem er weitere Banküberfälle verübt hatte.

Bei seiner Einvernahme durch die Polizei von Appenzell- Ausserrhoden wurde ihm aus Sicherheitsgründen während zirka zwei Stunden ein Kissenbezug über den Kopf gestülpt, bei gleichzeitiger Fesselung seiner Hände und Füsse. Laut EGMR wurde damit das Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung nicht verletzt.

Zu beachten sei, dass es sich um einen besonders gefährlichen Straftäter handle. Zweck des übergestülpten Kissenanzugs sei es denn auch nicht gewesen, den Mann zu erniedrigen, sondern die Anonymität der bei der Einvernahme anwesenden Polizeibeamten zu wahren. (bru/sda)

Erstellt: 11.10.2011, 13:46 Uhr

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248 Kommentare

Heiner Zuppiger

11.10.2011, 14:10 Uhr
Melden 247 Empfehlung

Das Recht kriminell zu sein ist wiedereinmal höher bewertet worden als das Recht der Bevölkerung vor Straftätern geschützt zu werden.
Und Hausbesetzungen fallen nun unter die Versammlungsfreiheit, wie witzig.
Wäre wohl mal Zeit die EMRK zu künden und was eigenes aufzugleisen, die Urteile aus Strassburg, nicht nur die Schweiz betreffend, sind an Lächerlichkeit oftmals nicht zu überbieten.
Antworten


Alain Michel

11.10.2011, 14:00 Uhr
Melden 236 Empfehlung

Die Argumente der Linken und der sog. Experten in dieser Sache dürften klar sein: Völkerrecht, Menschenrechte, internationale Abkommen... - Aber können wir es zulassen dass Richter in Strassburg die Entscheidung eines souveränen, demokratischen Landes in Frage stellen? Damit werden deren Werte, deren Moral, deren Gerechtigkeitssinn und deren Rechtsverständnis über unsere eigenen gestellt! Antworten



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Sonia Uhlmann ist keine typische Studentin. Dank Fernstudium hat sie den Master trotzdem geschafft.