«Doppelbödig und scheinheilig»

Aktualisiert am 10.12.2009

Der Ständerat hat am Donnerstag den Entscheid über die Ausschaffungsinitiative der SVP verschoben und die Vorlage nochmals in die Kommission zurückgeschickt.

Unterlag im Ständerat: This Jenny von der SVP.

Unterlag im Ständerat: This Jenny von der SVP.
Bild: Keystone

Der Ständerat stimmte mit 30 zu sechs Stimmen einem Ordnungsantrag seiner Staatspolitischen Kommission zu, die Initiative vom Sessionsprogramm zu streichen. Die Kommission soll damit Gelegenheit erhalten, bis zur Frühjahrssession insbesondere die Gültigkeit der Initiative sowie einen allfälligen direkten Gegenvorschlag vertieft zu prüfen. Beides sind Fragen, die nach dem überraschenden Ja des Volks zur Minarett-Initiative aufgeworfen wurden.

Die Diskussion über die Gültigkeit sei in der Kommission möglicherweise etwas kurz ausgefallen, räumte Kommissionspräsident Hansheiri Inderkum (CVP/UR) im Ständerat ein. Dies weil kein Antrag vorgelegen habe, die Initiative für ungültig zu erklären. Die Frage eines direkten Gegenvorschlags - also eines Vorschlags auf Verfassungsstufe - diskutierte die Kommission laut Inderkum bisher gar nicht. Verschiedene Redner im Rat sprachen sich für einen direkten Gegenvorschlag aus, weil man dann dem Volk gleichzeitig mit der Initiative eine Variante vorlegen könnte, die im Einklang mit dem Völkerrecht und der Verfassung steht.

Bewusste Verzögerungstaktik

Gegen den Antrag hatten sich die Vertreter der SVP gestellt, die das Vorgehen der Kommission als Verzögerungsmanöver kritisierten. «Doppelbödig und scheinheilig» nannte es This Jenny (SVP/GL), und Maximilian Reimann (SVP/AG) warf der Kommission vor, die Abstimmung bis nach den Wahlen 2011 hinauszögern zu wollen, um bis dahin einen weiteren Erfolg der SVP an der Urne zu verhindern. Zusätzliche Abklärungen brauche es nicht, nachdem sich die Kommission damit bereits gründlich befasst habe. Wäre die Minarett-Initiative abgelehnt worden, hätte sich der Rat jetzt ohne Wenn und Aber mit der Ausschaffungsinitiative befasst, sagte Reimann.

Bei der Ausschaffungsinitiative ist umstritten, ob sie gegen zwingendes Völkerrecht verstösst und damit für ungültig erklärt werden müsste. Konkret geht es um das sogenannte Non-Refoulement-Prinzip, das es verbietet, Flüchtlinge in Länder zurückzuschicken, in denen ihr Leben oder ihre Freiheit gefährdet sein könnte. Im Ständerat - dem Erstrat in diesem Geschäft - wurde ein Antrag eingereicht, die Initiative für ungültig zu erklären.

Kollision mit Verfassung

Der Bundesrat hält die Initiative für gültig. Sie verstösst nach seiner Auffassung nicht gegen zwingendes Völkerrecht, sie kollidiert aber mit nicht zwingendem Völkerrecht und mit verschiedenen Grundsätzen in der Verfassung. Er hat deshalb einen indirekten Gegenvorschlag - also eine Gesetzesrevision - vorgelegt, die verschiedene Anliegen der Initianten aufnimmt.

Die im Februar 2008 mit über 210'000 Unterschriften eingereichte Initiative «für die Ausschaffung krimineller Ausländer» sieht vor, dass ausländische Täter bei Delikten wie vorsätzliche Tötung, Vergewaltigung, Raub, Menschen- oder Drogenhandel ihr Aufenthaltsrecht verlieren. Auch wenn sie missbräuchlich Leistungen der Sozialversicherungen oder der Sozialhilfe bezogen haben, sollen sie ausgeschafft werden.

Erstellt: 10.12.2009, 16:56 Uhr

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