Schweiz
«Eine Schwäche des Milizparlaments»
Von Claudia Blumer. Aktualisiert am 26.01.2012 178 Kommentare
Umfrage
Befürworten Sie eine Buchpreisbindung?
Ja
Nein
1304 Stimmen
Dossiers
Artikel zum Thema
- «Das Potenzial von E-Books wird massiv unterschätzt»
- Die Buchpreise kommen jetzt vors Volk
- Jungparteien verlangen freie Buchpreise
- Ja zur Buchpreisbindung enttäuscht
- Rekurs gegen die Sexboxen
- «Eine Fehlinformation von Doris Leuthard»
Stichworte
Korrektur-Hinweis
Melden Sie uns sachliche oder formale Fehler.
Der Teufel liegt im Detail. «Dieses Gesetz regelt die Preise von Büchern, die gewerbsmässig in die Schweiz eingeführt werden», heisst es im Bundesgesetz über die Buchpreisbindung. Damit untersteht der Online-Kauf im Ausland für den privaten Gebrauch nicht dem Gesetz. Die Befürworter der Buchpreisbindung hätten dem so nie zugestimmt, wenn sie sich der Tragweite des Wortlauts bewusst gewesen wären.
War es Unachtsamkeit? Oder wurden die in der Regel juristisch nicht bewanderten Parlamentsmitglieder hintergangen? Nationalrat Dominique de Buman (CVP, FR), der damalige Sprecher der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK), unterstellt Bundesrat Johann Schneider-Ammann «Unehrlichkeit», wie er auf Anfrage von baz.ch/Newsnet sagt. «Das entspricht nicht dem Prinzip von Treu und Glauben. Johann Schneider-Ammann wusste und weiss, dass es der Wille des Parlaments war, den privaten Online-Bücherkauf im Ausland einzubeziehen.» Doch Politik funktioniert normalerweise nicht nach Treu und Glauben. Warum sind die Befürworter nicht auf Nummer sicher gegangen und haben darauf beharrt, den privaten Online-Kauf im Ausland explizit in der Vorlage zu erwähnen?
«Keine Note 6 für das Parlament»
«Man hat uns damals im Glauben gelassen, dass mit dieser Formulierung auch der Kauf von einzelnen Büchern erfasst sei», sagt Nationalrätin Hildegard Fässler (SP, SG). Johann Schneider-Ammann sei bei den Sitzungen in der Subkommission immer dabei gewesen, er habe den Willen der Mehrheit gekannt.
Nationalrätin Ursula Haller (BDP, BE), eine Befürworterin der Gesetzesvorlage, ist verunsichert. Als Nichtmitglied der WAK müsse sie sich darauf verlassen können, dass die Formulierungen im Gesetzestext ihre Begründung haben. «Ja, es ist vielleicht eine Schwäche des Milizparlaments, dass wir das nicht gemerkt haben. Es gäbe in diesem Fall für das Parlament wohl keine Note 6.» Doch die Milizpolitiker seien auch auf den Beistand aus der Verwaltung angewiesen, sagt Haller. «Der Bundesrat hat einen derart gut ausgebauten Mitarbeiterstab und absolute Fachspezialisten. Bei einem Text, der so missverstanden werden kann, hätten sie eingreifen und informieren müssen.» Auf die Frage, ob die Verwaltung absichtlich nicht eingegriffen habe, sagt Haller: «Das wäre schlimm.»
«Nicht unsere Aufgabe, die andern aufzuklären»
Lukas Reimann hält das Vorgehen der Befürworter schlicht für unprofessionell. Der St. Galler SVP-Nationalrat war in den Kommissionsdebatten nicht dabei, kämpft jetzt aber – wie fast alle bürgerlichen Politiker – im Referendumskomitee gegen das Gesetz. «Die Kritik an Johann Schneider-Ammann verstehe ich nicht. Er sagt einfach, was im Gesetz steht.» Dass die Befürworter dies nicht gemerkt hätten, sei nicht die Schuld des Bundesrats und der Verwaltung, und auch nicht der Gegner der Vorlage. «Es ist nicht unsere Aufgabe, die andern aufzuklären.» Er selber habe abgesehen davon darauf hingewiesen, dass die Vorlage wegen der Ausnahme für den Online-Kauf nutzlos sei, sagt Reimann.
Jahrelange juristische Streitereien darüber, was das Gesetz umfasst, sind damit vorprogrammiert. Die Auffassung von Dominique de Buman, wonach «gewerbsmässig» handle, wer ein Buch im Ausland bestellt, wird sich kaum halten lassen. Gewerbsmässig tätig ist der Händler, der das Buch liefert. Doch weil im Gesetzestext von Einfuhr statt von Ausfuhr die Rede ist, betrifft dies den ausländischen Händler nicht.
Vielmehr stellt sich die Frage, ob in den absehbaren Zivilprozessen der Wille des Gesetzgebers höher gewichtet wird als der Gesetzestext. Nach Ansicht von de Buman ist der Wille des Gesetzgebers ausschlaggebend, das hätten zahlreiche Präjudizfälle gezeigt. «Die Debatten kann man haargenau zurückverfolgen.» Reimann sieht es anders: «Der Wille des Gesetzgebers kommt erst an dritter Stelle, juristisch ist der Gesetzestext ausschlaggebend.» (baz.ch/Newsnet)
Erstellt: 26.01.2012, 13:04 Uhr
Kommentar schreiben
Verbleibende Anzahl Zeichen:
178 Kommentare
In dem Fall kann man sich für die Gesetzeslücke nur bedanken. Die überwältigende Mehrzahl der SchweizerInnen möchte nämlich bestimmt keine Buchpreisbindung - weder beim Kauf beim lokalen Buchhändler noch in ausländischen Online-Shops.
Strafzölle und unsinniger Protektionismus sind einfach nicht mehr zeitgemäss.
Antworten
Schweiz
Familie, Beruf und Studium
Sonia Uhlmann ist keine typische Studentin. Dank Fernstudium hat sie den Master trotzdem geschafft.


Bitte warten


