Schweiz

Fall Holenweger: Jetzt muss sich etwas ändern

Von Monica Fahmy. Aktualisiert am 22.04.2011 177 Kommentare

Das Strafverfahren gegen den Ex-Bankier Oskar Holenweger ist ein Skandal. Die Verantwortlichen des Justizdebakels müssen zur Rechenschaft gezogen werden. Ein Kommentar.

1/7 Oskar Holenweger und Verteidiger Lorenz Erni unterwegs zur Urteilseröffnung am Bundesstrafgericht in Bellinzona. (21. April 2011)

   

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Monica Fahmy leitet das Ressort Reporter von Tagesanzeiger.ch/Newsnetz.

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Freispruch für Oskar Holenweger. Auf der ganzen Linie. Das Bundesstrafgericht hat heute, Gründonnerstag 2011, zu Gunsten des Angeklagten entschieden. «Es zeigt sich, dass der Fall Holenweger ein Justizskandal ist», kommentiert Daniel Ammann, der Journalist, der - erst für «Facts», dann für die «Weltwoche» - regelmässig enthüllte, mit welchem blinden Eifer die Bundesanwaltschaft gegen Oskar Holenweger vorging. Der Fall ist ein Justizskandal - dem ist nicht zu widersprechen.

Im Dezember 2003 stürmten Polizisten im Auftrag der Bundesanwaltschaft das Haus des Privatbankiers. Ein in den den USA zu zweimal Lebenslänglich verurteilter kolumbianischer Drogendealer, den der damalige Bundesanwalt Valentin Roschacher zur Zusammenarbeit in die Schweiz hatte einfliegen lassen, hatte behauptet, Holenweger wasche Geld für Drogenkartelle. Weshalb Roschacher und der verfahrensleitende Staatsanwalt Thomas Wyser dem notorischen Lügner Ramos so verzweifelt glauben wollten, dass sie darauf verzichteten, dessen Aussagen auch nur ansatzweise zu überprüfen, wird wohl deren Geheimnis bleiben. Weshalb die Strafverfolger so weit gingen, die Anklagekammer des Bundesgerichts zu täuschen, um die Erlaubnis für eine Telefonüberwachung zu bekommen, wird hoffentlich noch die Politik beschäftigen.

Ruf von Holenweger ruiniert

Jedenfalls setzte der blinde Übereifer der Bundesanwaltschaft eine für die Schweizer Justizgeschichte bisher einmalige Spirale in Gang. Holenweger verlor wegen der medienwirksam vorgetragenen und vor allem in der Boulevardpresse genüsslich ausgeschlachteten Anschuldigungen der Bundesanwaltschaft seinen Job und seinen Ruf. Der Banker, der in den höchsten Kreisen verkehrte, musste seine Bank verkaufen.

Die elementarsten Rechte eines Angeschuldigten wurden ihm zudem verwehrt. Wie die Bundesanwaltschaft darauf kam, ihn der Geldwäscherei für Drogenkartelle zu bezichtigen, blieb Holenweger lange verschlossen. Überprüfungen seiner Bank durch die Prüfgesellschaft KPMG hatte doch Ende 2003 ergeben, dass es keine Hinweise auf Geldwäscherei gab.

Im Juni 2006 enthüllte die «Weltwoche», dass der Anfangsverdacht auf Ramos Aussage beruhte. Der Anfangsverdacht gegen Holenweger hatte sich da schon in Luft aufgelöst. Doch die Strafverfolger hatten sich festgebissen. Der Banker, so die Ermittler, habe für den französischen Industriekonzern Alstom schwarze Kassen geäufnet und er habe sich der Geldwäscherei, der ungetreuen Geschäftsbesorgung und der Bestechung fremder Amtsträger schuldig gemacht.

Ohrfeigen für Bundesanwaltschaft

Die Beweise dafür habe die Bundesanwaltschaft nicht erbringen können, urteilte heute das Bundesstrafgericht. Das Richtergremium unter Leitung von Gerichtspräsident Peter Popp zerpflückte die Anklage der Bundesanwaltschaft und teilte regelrechte Ohrfeigen aus.

Der Einsatz von Ramos war laut Bundesstrafgericht rechtswidrig. Ebenso war es der Einsatz des verdeckten Ermittlers Markus Diemer. Stossend fanden die Richter auch, dass die Bundesanwaltschaft die Anklagekammer des Bundesgerichts täuschte, um die Telefonüberwachung Holenwegers bewilligt zu bekommen. Zudem hätten die Strafverfolger das Gericht bei der Wahrheitsfindung behindert.

Es war nicht falsch, einem Anfangsverdacht nachzugehen. Das ist die Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden. Hätten sie aber auch nur ansatzweise professionell gehandelt, hätte es nie einen Fall Holenweger geben dürfen. Dies betrifft Roschacher und Wyser, aber auch den heutigen Bundesanwalt Erwin Beyeler, der in den Einsatz von Ramos involviert war.

Der Fall Holenweger ist ein Justizskandal. Deshalb müssen jetzt auch diejenigen, die ihn durch ihren Dilettantismus und ihre Grobfahrlässigkeit ins Rollen gebracht und weitergeführt haben, zur Verantwortung gezogen werden. Die Politik ist gefordert: Einen Fall Holenweger darf es hierzulande nicht mehr geben. (baz.ch/Newsnet)

Erstellt: 21.04.2011, 17:50 Uhr

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177 Kommentare

Sam Gerber

21.04.2011, 14:40 Uhr
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Nun beklagen wir die Opfer der linken Hetzer. Millionen Steuergelder wurden vernichtet, Karrieren zerstört, bloss weil ein paar Profil geile Politiker und Beamten eine gute Story brauchten. Exemplarisch ist das linke Verschwörungs-Getue, wonach alles was rechts ist und Geld hat, per Prinzip schlecht sein muss. Nein - was schlecht ist, sind die Idealisten, die alles schlecht reden! Antworten


Urs Keller

21.04.2011, 14:53 Uhr
Melden 52 Empfehlung

Nun sollte mal die BA sowie die GPK unter die Lupe genommen werden. Anklagen ohne fundierte Beweise sind für uns Bürger unzumutbar, denn das selbe könnte dir und mir auch passieren. Was Meier Schatz und Ihre Kumpanen in GPK angerichtet haben grenzt an einen Staatsstreich und muss bestraft werden. Auch Staatsstellen haben ihre Aufgabe ernst zu nehmen. Die ganze Geschichte ist ein Desaster. Antworten



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