Schweiz
Fall Lucie bringt das Strafrecht in die Kritik
Von Gaby Szöllösy. Aktualisiert am 16.03.2009
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Die Familie der getöteten Lucie erhebt schwere Vorwürfe an die Behörden und verlangt einen strikteren Umgang mit aus der Haft entlassenen, gefährlichen Tätern.
Eine Forderung, die im Nationalrat Verbündete findet. In der Fragestunde wollten Natalie Rickli und Christian Miesch (beide SVP) von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf wissen, ob der Opferschutz zu kurz komme. Widmer-Schlumpf antwortete, der Bundesrat sei bestürzt über den Tod von Lucie. «Solche furchtbaren Ereignissen können Anlass bieten, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu überprüfen.» Doch sei es noch zu früh, Schlüsse zu ziehen. Weitere Untersuchungen im Fall Lucie würden zeigen, «ob gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht».
Für die St. Galler Justizdirektorin Karin Keller-Sutter steht indes fest, dass das neue Strafgesetzbuch einer Revision bedarf. Seit Anfang 2007 in Kraft, sei es bereits veraltet, findet sie. Die St. Galler Regierungsrätin beanstandet vor allem eine konkrete Neuerung: Täter, die – wie der mutmassliche Mörder Lucies – auf Bewährung freikommen und später als Risiko eingestuft werden, können heute weniger schnell weggesperrt werden.
Komplizierter Umweg
Früher konnten die Justizvollzugsbehörden die Verurteilten in eigener Kompetenz wieder in eine geschlossene Anstalt rückversetzen. Heute müssen sie eine solche Rückversetzung beim Gericht beantragen – und das dauere oft Tage, wenn nicht Wochen, sagt Keller-Sutter. Zudem ist sie nur dann möglich, wenn der Täter Bewährungsauflagen nicht einhält und wenn ernsthaft zu erwarten ist, dass er neue Straftaten begeht. Gerade dies sei aber für die Vollzugsbehörden oftmals schwierig ausreichend zu begründen, sagt die St. Galler Justizdirektorin. «Hinzu kommt, dass wir keinen Handlungsspielraum haben, wenn ein bedingt Entlassener die Termine der Bewährungshilfe formell einhält und erreichbar bleibt.» Ihr Fazit: Der neue Weg über die Gerichte sei zeitaufwendiger, komplizierter und berge deshalb Risiken. Dem stimmen verschiedene Experten zu.
So kritisiert der Basler Strafrechtsprofessor Peter Aebersold, die Gerichte könnten in solchen Fällen nicht schnell genug entscheiden. Laut Niklaus Oberholzer, Richter am Kantonsgericht St. Gallen, hat das Parlament bei der Erarbeitung des neuen Strafrechts bewusst entschieden, den Schutz der Täter vor Willkür zu verbessern. Wenn man den Schutz potenzieller Opfer stärker gewichte, «so war das alte System vermutlich das sicherere. Wobei es auch unter dem alten Regime keine absolute Sicherheit gab.»
Karin Keller-Sutter will zurück zum alten Regime. «Oder man sollte den Justizvollzugsbehörden zumindest die Möglichkeit geben, vorsorglich zu handeln, bis das Gericht entschieden hat.»
Der Kanton Zürich kennt ein solches System: Gestützt auf eine Verordnung, können die Behörden einen Täter vorsorglich einsperren, gleichzeitig stellen sie Antrag ans Gericht. Justizdirektor Markus Notter glaubt, die nötige rechtliche Grundlage dafür zu haben. Gleichwohl findet auch Notter, es gebe beim neuen Strafgesetz Anpassungsbedarf. «Doch wir sollten die Sache nicht überstürzt angehen, sondern nachdem wir einige Erfahrung mit dem neuen Gesetz gesammelt haben.» Genauso sehen es auch der St. Galler Richter Niklaus Oberholzer und der Basler Strafrechtler Peter Aebersold.
Das Bundesamt für Justiz in Bern hat bereits eine Evaluation angeschoben. Diese werde aber drei bis vier Jahre in Anspruch nehmen, sagt Sprecher Folco Galli.
Bei dieser Überprüfung wird es wohl auch um die Frage gehen: Wer entscheidet, ob ein Gewalttäter bedingt freikommt? Wenn einer seine Strafe teilweise in einer offenen Anstalt verbüsste, wird er vor der Entlassung nicht unbedingt von einer Fachkommission begutachtet – wie der Fall von Daniel Hofmann zeigt.
Das Risiko besser abschätzen
Thomas Manhart, Leiter des Strafvollzugs im Kanton Zürich, ortet in diesem Bereich dringenden Handlungsbedarf: Es brauche eine noch professionellere Risikoeinschätzung. «Wir wollen die Risikoabschätzung systematisieren», ergänzt Regierungsrat Markus Notter. Zürich wird Kompetenzzentren dafür errichten. Künftig sollen alle Sexual- und Gewaltstraftäter vor ihrer Entlassung nochmals von Spezialisten auf ihre Gefährlichkeit überprüft werden. Gut möglich, dass ein solches Konzept dereinst Eingang findet bei der Revision des Strafgesetzbuches. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 16.03.2009, 22:36 Uhr
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Sonia Uhlmann ist keine typische Studentin. Dank Fernstudium hat sie den Master trotzdem geschafft.




