Forschung am Menschen: Grüne können sich nicht einigen

Aktualisiert am 16.01.2010

Die Abstimmung über den Verfassungsartikel zur Forschung am Menschen spaltet die Grünen. Die wollen keine engen Grenzen in der Forschung, andere sehen den Kern der grünen Politik gefährdet

Beschlossen Stimmfreigabe zur Forschung am Menschen: Die Grünen an der Delegiertenversammlung in Bern.

Beschlossen Stimmfreigabe zur Forschung am Menschen: Die Grünen an der Delegiertenversammlung in Bern.
Bild: Keystone

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Die Delegierten der Grünen Partei Schweiz können sich nicht auf eine gemeinsame Position zur Forschung am Menschen einigen. Sie beschlossen am Samstag in Bern mit 106 zu 66 Stimmfreigabe zur ethisch umstrittenen eidgenössischen Abstimmungsvorlage vom 7. März.

Uneinig waren sich die Delegierten über die Forschung an Personen, die selbst nicht urteilsfähig sind. «Es geht um eine Stellungnahme für die Schwächsten», warb Pia Hollenstein von den St. Galler Grünen für ein Nein zum Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen. Eine Nein-Parole stünde den Grünen daher gut an.

Keine engen Forschungsgrenzen

Gerade wegen den Behinderten sei ein Ja für die Forschung am Menschen wichtig, widersprach der Zürcher Martin Künzler. Der Forschung dürften keine zu engen Grenzen gesetzt werden, dass Chancen auf medizinische Verbesserungen verpasst würden, hiess es weiter aus dem Lager der Befürworter.

Erfolglos gegen eine Stimmfreigabe wehrten sich vor allem die Gegner der Forschung am Menschen. «Die Frage trifft den Kern der grünen Politik», sagte Philipp Koch der Grünen Alternative Zug. Wenn die Grünen keine Stellungnahme fänden, könnten künftig keine grüne Anliegen mehr vertreten werden, argumentierte er vergeblich. (tan/sda)

Erstellt: 16.01.2010, 14:44 Uhr

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