Schweiz

Gemeingefährlicher Kantönligeist

Von Monica Fahmy. Aktualisiert am 01.07.2011 28 Kommentare

Ein Fall Jean-Louis B. kann sich jederzeit wiederholen. Solange die Kantone die Ausgestaltung der Verwahrung unterschiedlich handhaben, sind Missverständnisse und Pannen programmiert.

1/10 Der flüchtige Mörder und Vergewaltiger Jean-Louis B. ist nach fünf Tagen auf der Flucht am 1. Juli 2011 gefasst worden.

   

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Verwahrter auf der Flucht: Augenzeugen berichten

Verwahrter auf der Flucht: Augenzeugen berichten
Seit zwei Tagen ist ein verwahrter Vergewaltiger und Mörder am Neuenburgersee auf der Flucht. Die Bevölkerung ist beunruhigt.

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Jean Louis B. ist gefasst. Der flüchtige Vergewaltiger und Mörder hat sich in Rasses, im Waadtländer Jura, in einer Beiz gestellt. Fünf Tage lange wusste niemand, wo er sich aufhält. Ebenso wenig, was er als Nächstes tun würde. Während etliche Menschen nicht nur in der näheren Umgebung seines Fluchtortes in Provence VD beunruhigt waren, wollte bei den zuständigen Behörden niemand die Verantwortung für das Debakel übernehmen. Auch wenn die Öffentlichkeit jetzt vor Jean-Louis B. wieder sicher ist, Entwarnung ist nicht angebracht. Denn ein ähnlicher Fall kann wieder passieren, jederzeit. Schuld daran ist unter anderem der Kantönligeist.

Von Gesetzes wegen wäre es Sache des Kantons Bern gewesen, den Fall der Fachkommission vorzulegen und von dieser prüfen zu lassen, ob Jean-Louis B. Ausgang gewährt werden kann, sagt Jonas Weber, Assistenzprofessor am Institut für Strafrecht und Kriminologie der Universität Bern. Da B. im Kanton Bern verurteilt worden war, ist Bern der einweisende Kanton und daher zuständig. Neuenburg, der Kanton, in dem die Verwahrung aktuell vollzogen wurde, wäre dann verantwortlich gewesen, die Empfehlung einzuhalten. «Meines Erachtens hat der Kanton Bern es versäumt, die Empfehlungen der Fachkommission einzuholen», so Weber.

Unterschiedliche Regeln für Verwahrte

Eigentlich wäre die Verantwortung klar geregelt. Auf Anfrage der SP-Nationalrätin Chantal Galladé hat der Bundesrat am 8. Februar 2009 festgehalten: «Für die Bewilligung von Vollzugslockerungen wie Ausgang und Urlaub sind die einweisenden Behörden und nicht die Anstalten verantwortlich.» Und: «Einem grossen Teil der verwahrten Personen werden keine derartigen Lockerungen gewährt.»

Nun liegt der Teufel offenbar in der Ausgestaltung des Strafvollzugs. Auf Bundesebene ist die Verwahrung im Strafgesetzbuch geregelt. Die Details der Ausgestaltung sind jedoch Sache der Kantone. Erschwerend kommt hinzu, dass die Anstalten auch noch Befugnisse haben, wie sie einzelne Aspekte des Vollzugs regeln. «Verwahrte werden alle paar Jahre in eine andere Anstalt überwiesen», sagt Jonas Weber. «Es darf nicht sein, dass sich unter Umständen mit jedem Wechsel die Auslegung der gesetzlichen Vollzugsbestimmungen ändert.»

Ausflug oder Ausgang?

Dass Jean-Louis B. die Anstalt verlassen durfte, wäre, so Weber, nicht problematisch, wenn Sicherheitsvorkehrungen eingehalten worden wären. «In diesem Fall wären zumindest Fussfesseln angebracht gewesen.» «Verheerend» sei aber der Kantönligeist, so Weber. Der Ausgang eines Verwahrten wäre eine Vollzugslockerung, also im Zuständigkeitsbereich des Kantons Bern. Ein Ausflug, so glaubte Bern offenbar, gehört aber zur Ausgestaltung des Vollzugs, die Sache der Anstalt ist. Als Jean-Louis B. am Montag die Flucht gelang, sprachen die Behörden von einer Flucht auf einem begleiteten Ausgang. «Plötzlich ist aber von Ausflug und nicht mehr von Ausgang die Rede», beobachtet Weber.

Der Streit zwischen den Kantonen um einen Begriff befremdet und führt im Endeffekt zu nichts. «In der Praxis der Fachkommission gelten auch begleitete Ausflüge aus humanitären Gründen als Vollzugsöffnungen», sagt Dominik Lehner, Präsident der für B. zuständigen Kommission zur Überprüfung der Gemeingefährlichkeit von Straftätern der Nordwest- und Innerschweiz, zum «Tages-Anzeiger». Die meisten Strafvollzugsexperten teilen diese Meinung.

Bund soll Details des Vollzugs regeln

Es brauche ein nationales Strafvollzugsgesetz, inklusive detaillierter Verordnung, fordert Jonas Weber. «Nicht die Kantone sollen die Details des Vollzugs regeln, dies muss auf Bundesebene geschehen, ausgearbeitet von Spezialisten des Bundes.» Weber fragt sich, warum sich die Kantone immer wieder dagegen wehren, die Regeln für den Vollzug auf Bundesebene zu vereinheitlichen. «Gerade kleine Kantone sind zum Teil damit überfordert, die Details des Strafvollzugs zu regeln.» Eine Frage der Zeit, bis der nächste Verwahrte auf der Flucht ist. (baz.ch/Newsnet)

Erstellt: 01.07.2011, 14:20 Uhr

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28 Kommentare

Peter Müller

01.07.2011, 15:44 Uhr
Melden 31 Empfehlung

Dummes Zeug! Mit Kantönligeist hat das nix zu tun, sondern mit unfähigen Mitarbeitenden in der Verwaltung. Ich bin in der Privatwirtschaft tätig, habe aber berufsbedingt oft mit der staatlichen Verwaltung zu tun. Grösstenteils wird dort gut gearbeitet, aber bei einzelnen Personen werden wiederholt enorme Fehlleistungen toleriert, die in der Privatwirtschaft längst zum Rausschmiss geführt hätten. Antworten


Friedrich Lorenz

01.07.2011, 14:56 Uhr
Melden 23 Empfehlung

Er hat sich ja gestellt und sonst nichts Dummes angestellt. Also irgendwie vernünftiger und weniger "schäumend" als gewisse Kommentatoren.
Man kann ihn nun getrost in Ketten und Eisen legen bis zum Alter 95. Dann bekommt er vielleicht einen Altersbonus.
So hat die liebe Schweizer Volksseele wieder ihre Ruh.
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