Schweiz
«Genf hat die ‹Tribune› vorverurteilt»
Von Hubert Mooser. Aktualisiert am 17.03.2010
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Herr Ruetschi, der Kanton Genf anerkennt eine Mitverantwortung für die Veröffentlichung der Polizeifotos von Hannibal Ghadhafi. Allerdings betont die Regierung auch, Ihre Zeitung trage die Hauptverantwortung.
Ich bin über diese Erklärung erstaunt und schockiert. Wenn der Kanton eine Mitverantwortung für die Veröffentlichung der Fotos übernimmt, darf er das. Ich bin aber überrascht, dass der Genfer Staatsrat gleichzeitig sagt, dass die «Tribune de Geneve» die entscheidende Rolle gespielt hat und darum für die Veröffentlichung der Fotos die Hauptverantwortung trägt.
Wieso hat Sie das überrascht?
Weil der Kanton Genf die «Tribune de Genève» damit vorverurteilt hat. Die gerichtliche Untersuchung, die klären soll, ob wir das Recht hatten, diese Polizeifotos zu publizieren, ist noch im Gange. Von einem Entscheid sind wir noch weit entfernt. Trotzdem sagt die Genfer Regierung jetzt, die Zeitung habe sich mit der Publikation dieser Bilder strafbar gemacht. Das ist ein merkwürdiges Verständnis von Justiz.
Zeigt der Druck von Ghadhafi bei den Genfer Kantonsbehörden Wirkung?
Ghadhafi macht seit Beginn dieser Affäre Druck auf den Kanton Genf. So wurde der Staatsrat zuerst aufgefordert, er solle sich für die Verhaftung von Hannibal Ghadhafi entschuldigen. Das tat er jedoch nicht. Heute macht Libyen neuen Druck mit einer Zivilklage gegen den Kanton Genf, gegen die «Tribune de Genève» und einen Journalisten dieser Zeitung. Wie die Regierung mit diesem Druck umgeht, muss sie selber entscheiden. Unter keinen Umständen darf der Staat aber erklären, dass wir eine Verantwortung haben. Das müssen zuerst die Gerichte klären.
Gab es auch Druck gegen Ihre Zeitung?
Nein. Die Regierung hat auch nie mit uns das Gespräch gesucht. Darum hat uns die Erklärung des Genfer Staatsrats, die vom Nachrichtenmagazin «10 vor 10» publik gemacht wurde, überrascht und befremdet.
Wie weit ist die Untersuchung wegen der Polizeifotos?
Die Untersuchung steht noch ganz am Anfang. Die Parteien wurden eingeladen, ihre Sicht der Dinge in einer Art Memorandum einzureichen. Anhörungen haben jedoch noch keine stattgefunden. Es haben also noch keine konkreten Ermittlungshandlungen stattgefunden.
Haben Sie mit der Publikation der Polizeifotos einen Fehler gemacht?
Nein. Wir haben das Gesetz respektiert. Und im Rahmen der Berufsethik gehandelt. Wir haben uns nichts vorzuwerfen.
(baz.ch/Newsnet)
Erstellt: 17.03.2010, 16:29 Uhr
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