Schweiz

Gescheiterte Referenden: Auns geht vor Bundesgericht

Aktualisiert am 29.10.2012 47 Kommentare

Der Auns-Vorstand ist sich einig: Er will vor Bundesgericht erreichen, dass nachgereichte Unterschriften zu den Steuerabkommen-Referenden für gültig erklärt werden.

Nötig gewesen wären 50'000 pro Referendum: Auns-Präsident und SVP-Nationalrat Pirmin Schwander bei der Einreichung der Unterschriften in Bern. (27. September 2012)

Nötig gewesen wären 50'000 pro Referendum: Auns-Präsident und SVP-Nationalrat Pirmin Schwander bei der Einreichung der Unterschriften in Bern. (27. September 2012)
Bild: Keystone

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Die Auns geht vor das Bundesgericht - wenn die Bundeskanzlei (BK) die nachgereichten Unterschriften zu den Steuerabkommen-Referenden mit Deutschland und Grossbritannien nicht doch noch akzeptiert. Die Verantwortlichen der Referenden wollen einen Grundsatzentscheid.

«Die Frage wurde nicht kontrovers diskutiert, der Entscheid fiel rasch», sagte Geschäftsführer Werner Gartenmann gegenüber der Nachrichtenagentur sda. Der Vorstand sprach sich an einer Sitzung in Muri bei Bern einstimmig für den Beschwerdegang aus.

Das 18-köpfige Gremium wolle mit dem angekündigten Gang nach Lausanne keinen Druck auf die BK ausüben, sagte Gartenmann. Die Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (Auns) hoffe aber, dass durch die breite öffentliche Diskussion der Missstand auch von der Bundeskanzlei erkannt werde.

«Es kann nicht sein, dass durch Umstände, auf welche das Referendumskomitee keinen Einfluss nehmen kann, die direkte Demokratie ausgehebelt wird», sagte Gartenmann.

Die Auns macht unter anderem Verzögerungen in einigen Gemeinden für das Scheitern der Referenden verantwortlich. Beispielsweise erhielten die Komitees aus dem Kanton Genf ein Paket mit 1500 Unterschriften kurz nach Ablauf der Sammelfrist - Grund war ein nicht angebrachter «Priority»-Kleber auf der Postsendung.

Auns wartet definitive Verfügung ab

Diesen und weitere Zwischenfälle hat die Auns vergangene Woche in einer schriftlichen Stellungnahme zuhanden der BK dokumentiert. Die Auns pocht nun darauf, dass die BK in ihrer definitiven Verfügung zu den Referenden zu Deutschland und Grossbritannien die je rund 2800 nachgereichten Unterschriften mitzählt.

Als gescheitert angesehen wird das Referendum gegen den Vertrag mit Österreich. BK-Informationschefin Ursula Eggenberger sagte der sda, dass die Stellungnahme der Verantwortlichen der Referenden momentan geprüft würden. Sie könne aber keine Angaben machen, wann die definitive Verfügung im Bundesblatt publiziert werde.

«Wir müssen die Beschlüsse abwarten», sagte Gartenmann. Falls die BK die Referenden gegen Deutschland oder Grossbritannien dann weiterhin als gescheitert ansieht, sei der Gang vor Bundesgericht klar. «Wir wollen glaubwürdig bleiben.»

Auslöser der Beschwerde sind die laut Bundeskanzlei nicht zustande gekommenen Referenden gegen die Steuerabkommen mit Deutschland, Grossbritannien und Österreich. Den Referendumskomitees - federführend waren die Auns und die Jungsozialisten (Juso) – gelang es nicht, rechtzeitig je 50'000 Unterschriften einzureichen.

Gemeinden sollen Frist für Beglaubigungen erhalten

Die von den Gemeinden verspätet zurückgeschickten Unterschriften für die Referenden zu den Steuerabkommen haben auch die Staatspolitische Kommission des Nationalrats auf den Plan gerufen. Sie will, dass Gemeinden künftig Unterschriften in einer bestimmten Frist beglaubigen müssen.

Die Verantwortung für das rechtzeitige Beglaubigen der Unterschriften soll nicht mehr bei den Initiativ- oder Referendumskomitees liegen, sondern bei den Gemeinden. Konkret sollen für das Sammeln der Unterschriften und für das Beglaubigen separate Fristen gelten.

Heute müssen die Unterschriften beglaubigt vor Ablauf der Sammelfrist bei der Bundeskanzlei eintreffen. Ansonsten zählen sie nicht. Das sei mit einer grossen Unsicherheit verbunden, da sic (kpn/sda)

Erstellt: 29.10.2012, 12:37 Uhr

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47 Kommentare

Richard Hennig

29.10.2012, 13:32 Uhr
Melden 104 Empfehlung 12

Auch wenn für mich die AUNS eine "ewiggestrige" Partei ist, bin ich einverstanden. Das Bundesgericht muss entscheiden, ob "verschlampte" Unterschriften nachgereicht werden dürfen. ABER dann muss dieselbe AUNS dies dann auch bein "linken" Unterschriftensammlungen anerkennen, wenn das Bundesgericht für das nachreichen entscheidet. Gleiches Recht für alle. Antworten


Jonas Nüesch

29.10.2012, 13:12 Uhr
Melden 100 Empfehlung 31

Die Auns hat ausnahmsweise recht: Im Bereich der Volksrechte gibt es für die damit befassten Gemeinden nur einen Massstab: Nulltoleranz. Sonst ist das Ende der Volks-Demokratie absehbar. Und das wird möglicherweise auch das Ziel des Bundesgerichts sein, das sich gerne als Verfassungsgericht vom Volk noch unabhängiger machen würde. Antworten



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