Schweiz

Gewerkschaft: Versicherer zocken Renten ab

Aktualisiert am 18.10.2012 54 Kommentare

Lebensversicherungen schöpfen laut Travailsuisse zu viel Geld aus der 2. Säule ab. Dieses Geld fehle dann für die Finanzierung der Renten.

Laut Travailsuisse haben die Versicherer 2011 der 2. Säule rund 600 Millionen Franken entzogen: Eine Frau bei der Berechnung ihrer Versicherungskosten (hier eine Krankenkasse).

Laut Travailsuisse haben die Versicherer 2011 der 2. Säule rund 600 Millionen Franken entzogen: Eine Frau bei der Berechnung ihrer Versicherungskosten (hier eine Krankenkasse).
Bild: Keystone

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Der Arbeitnehmerdachverband Travailsuisse fordert den Bundesrat auf, die Gewinne von Lebensversicherern im Geschäft mit der Altersvorsorge zu begrenzen. Auch 2011 hätten die Lebensversicherer mehr als 600 Millionen Franken Gewinn der 2. Säule entzogen.

Travailsuisse errechnete in einer Analyse, dass die Lebensversicherer im Jahr 2011 der 2. Säule mehr als 600 Millionen Franken Gewinn entzogen haben. Die Lebensversicherer prellten damit nicht nur ihre Versicherten, sondern blockierten auch jegliche Reformen der 2. Säule.

«Solange es möglich ist, dass die Lebensversicherungen der 2. Säule jährlich mehrere Millionen Franken in Form von Gewinnen entnehmen, sind Leistungssenkungen oder höhere Beiträge inakzeptabel und nicht nachvollziehbar», sagte Martin Flügel, Präsident von Travailsuisse, gemäss Redetext. Der Bundesrat müsse nun handeln und die Gewinne der Lebensversicherungen massiv reduzieren, forderte er.

«Renten finanzieren statt Gewinne maximieren»

So seien beispielsweise die Risikoprämien zu senken. Diese sollten laut Travailsuisse-Präsident nicht mehr als 120 Prozent der ausgerichteten Leistungen betragen dürfen.

Zudem sei der Anteil des Ertrags, den die Versicherungsgesellschaften an die versicherten Arbeitnehmenden ausschütten müssen («legal quote»), von heute 90 Prozent auf mindestens 95 Prozent zu erhöhen. Diese Massnahmen seien nötig, «damit die 2. Säule wieder der Altersvorsorge dient und nicht der Gewinnmaximierung», sagte Flügel.

«Die Gewinne sind dreimal zu hoch»

Heute dürfen Versicherungen maximal 10 Prozent des Überschusses abschöpfen. Mindestens 90 Prozent gehen zugunsten der Versicherten. Der Mindestzinssatz wurde ab 2012 vom Bundesrat von 2 auf 1,5 Prozent gesenkt. Altersguthaben werden damit so tief verzinst wie noch nie zuvor.

Der Begriff «Überschuss» ist laut Travailsuisse im Gesetz nicht klar definiert. Das Parlament sei bei der Festlegung der «legal quote» davon ausgegangen, dass der Begriff «Ertrag minus Aufwand» meine, sagte Matthias Kuert, Leiter Sozialpolitik bei Travailsuisse.

In der Verordnung sei dann «Überschuss» als Gesamtertrag definiert worden. Das habe dazu geführt, dass die Versicherer weit höhere Gewinne aus der 2. Säule abschöpften, als dies das Parlament eigentlich vorgesehen habe. Das Parlament selbst lehnte es indessen erst im vergangenen Herbst ab, an der «legal quote» Anpassungen vorzunehmen.

Ähnlich lautende Kritik an den Lebensversicherungen in der 2. Säule hatte 2006 schon die SP geäussert, im Zug der damaligen Debatte über eine Senkung des Mindestumwandlungssatzes. Mit diesem wird das Alterskapital der 2. Säule in die jährliche Rente umgerechnet. Der Bundesrat wies die Vorwürfe damals zurück.

Bedingung für tieferen Umwandlungssatz

Die nun erneut aufs Tapet gebrachte Senkung des Umwandlungssatzes für Renten der beruflichen Vorsorge ist für Travailsuisse zwar nicht von vornherein tabu, wie Flügel sagte. Bedingung für ein Ja sei jedoch unter anderem, dass für das Problem der Gewinne von Lebensversicherungen eine Lösung gefunden werde.

Anfang 2012 hatte der Bundesrat den Bericht zur 2. Säule veröffentlicht. Damit ist die Diskussion um den Umwandlungssatz wieder in Gang gekommen. Die Lebensversicherungen, der Gewerbeverband, der Arbeitgeberverband und die bürgerlichen Parteien verlangen wieder offen eine Senkung des Umwandlungssatzes. (rub/sda)

Erstellt: 18.10.2012, 12:40 Uhr

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54 Kommentare

Martin Bär

18.10.2012, 12:44 Uhr
Melden 274 Empfehlung 17

Die 2. Säule (BVG, PK Obligatorium) ist eine Sozialversicherung! Gewinne sind steuerlich befreit und sollten somit in die Reserven fliessen, oder zu einer höhren Verzinsung führen. Die Verwaltgungskosten sollten ähnlich hoch/tief sein wie bei der 1. Säule (AHV). Alles andere ist Diebstahl an den Versicherten!!! Antworten


Jolanda Egger

18.10.2012, 13:25 Uhr
Melden 156 Empfehlung 20

Sag ich seit Beginn d.BVG: Die Privatversicherungen sanieren sich auf d.Buckel d.Arb.nehmer über d.Pensionskassen. Zudem greifen Firmen vermehrt in diese Kassen, ganz legal. Siehe Swissair mit 990 Mio!!
Die BVG gehört an die AHV angegliedert, wo alle Einzahler ihr pers.Konto haben. Alles andere ist - wieder einmal - Abzockerei derer, die d.Geld VERDIENEN müssen (statt ausbezahlt zu bekommen)..!!
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