Schweiz

Google Street View: Datenschützer Thür klagt vor Bundesgericht

Aktualisiert am 03.09.2009 34 Kommentare

Er wolle von den höchsten Richtern der Schweiz wissen, ob es das Recht auf das eigene Bild noch gebe, sagt der eidgenössische Datenschutzbeauftragte.

Will eine «richterliche Entscheidung»: Hanspeter Thür in «10vor10».

Will eine «richterliche Entscheidung»: Hanspeter Thür in «10vor10».
Bild: 10vor10/SF

Der eidgenössische Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür wird losgelöst von Googles Datenschutzbestrebungen vor Bundesgericht klagen, wie er gegenüber «10vor10» des Schweizer Fernsehens bestätigt.

«Es braucht eine höchstrichterliche Entscheidung des Bundesgerichts, ob es das Recht auf das eigene Bild noch gibt», sagt Thür gegenüber der Nachrichtensendung.

«Das Beispiel zeigt, dass wir als Aufsichtsbehörde erst hinterher kommen», sagte Thür im Interview mit SF. Deswegen fordert er ein verschärftes Gesetz, das eine Bewilligungspflicht für Internetfirmen vorsieht.

Google verspricht Verbesserungen

«Wenn Google neue Produkte veröffentlicht, halten wir uns an die geltenden lokalen Gesetze», liess Google verlauten. Die Firma hat am Mittwoch im Gespräch mit Thür Vorschläge zur Verbesserung des Online-Dienstes Street View präsentiert. So will die Firma künftig mehr Details über den Fahrplan der Aufnahmewagen bekannt geben.

Auch die Verwischungstechnologie in Street View werde man «deutlich verbessern», und zwar sowohl bei Nummernschildern als auch bei Gesichtern, sagte Peter Fleischer, Datenschutzbeauftragter von Google, am Mittwoch in einer Telefonkonferenz. Diese Verbesserungen würden innerhalb der nächsten Wochen umgesetzt.

(oku)

Erstellt: 03.09.2009, 08:26 Uhr

34

Kommentar schreiben







 Ausland



Verbleibende Anzahl Zeichen:

Mit dem Absenden des Kommentars erklärt sich der Leser mit nachfolgenden Bedingungen einverstanden: Die Redaktion behält sich vor, Kommentare nicht zu publizieren. Dies gilt insbesondere für ehrverletzende, rassistische, unsachliche, themenfremde Kommentare oder solche in Mundart oder Fremdsprachen. Kommentare mit Fantasienamen oder mit ganz offensichtlich falschen Namen werden ebenfalls nicht veröffentlicht. Über die Entscheide der Redaktion wird keine Korrespondenz geführt. Telefonische Auskünfte werden keine erteilt. Ihr Kommentar kann auch auf Google und anderen Suchseiten gefunden werden.

34 Kommentare

Peter Keller

03.09.2009, 13:24 Uhr
Melden

Lieber Samuel Ninck, stört es Sie wenn Cheng Guo Hu aus Peking sieht wie es in ihrer Quartierstrasse aussieht und ob Sie ihr Auto dort parkiert haben? Denken Sie jemand aus dem Web interessiert dies wirklich? Haben Sie schon versucht herauszufinden, ob Ihre Nachbarin gestern an der Bahnhofstrasse beim Einkaufen war? Wenn Sie jemand ausspionieren will dann hat er sicher nicht auf Google SV gewartet Antworten


Thomas Ernst

03.09.2009, 08:41 Uhr
Melden

Wenn wir so weiterfahren, darf in Zukunft keine Sportübertragung, keine Konzertübertragung oder sonst irgendwas öffentliches über einen Bildschirm in die gute Stube kommen. Es gibt für einen Datenschützer bessere Daseinsberechtigungen als Street View. Antworten



Schweiz

Populär auf Facebook Privatsphäre


Live @ Sunset

11. bis 22. Juli - Zürich Dolder u.a. mit B.B. King, Elton John und Alanis Morissette!

Familie, Beruf und Studium

Sonia Uhlmann ist keine typische Studentin. Dank Fernstudium hat sie den Master trotzdem geschafft.