Schweiz

Grünes Licht für Minarett im Kanton Bern

Aktualisiert am 21.09.2010 29 Kommentare

Weil die ursprüngliche Baubewilligung noch vor dem Minarettverbot erteilt wurde, kann im Kanton Bern ein neues islamisches Zentrum entstehen. Dies, obwohl der Bau noch diverse bauliche Mängel aufweist.

Zonenkonform: An dieser Stelle kann das Minarett gebaut werden.

Zonenkonform: An dieser Stelle kann das Minarett gebaut werden.
Bild: Thomas Peter

Der Kanton Bern hat die Baubewilligung für das Minarett des islamischen Kultus- und Begegnungszentrums in Langenthal gutgeheissen. Die Stadt Langenthal habe die Baubewilligung schliesslich vor dem Volks-Ja zum Minarettverbot erteilt, heisst es zur Begründung.

Die kantonale Baudirektion wies deshalb eine Baubeschwerde ab, wie sie am Dienstag mitteilte. Sie hiess aber zugleich Beschwerden der Nachbarn gegen das Erweitern und Erneuern des Begegnungszentrums gut.

Das Vorhaben sei zwar zonenkonform, doch gebe es andere Mängel: Die Ausnützungsziffer werde deutlich überschritten, und es habe zu wenig Abstellplätze für Motorfahrzeuge und Velos. Zudem sei der Zugang zu den Publikumsräumen nicht rollstuhlgängig. Die Verkehrssicherheit sei nicht gewährleistet. (mrs/met/sda)

Erstellt: 21.09.2010, 11:55 Uhr

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29 Kommentare

Stephan Huber

21.09.2010, 12:57 Uhr
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Christliche Gotteshäuser in orientalischen Ländern passen sich architektonisch dem jeweiligen regionalen Baustil an. Wenn sichergestellt ist, dass das bewilligte Minarett nicht wie ein Traum aus 1001-Nacht aussieht, sollte eigentlich niemand was dagegen haben. Es sei denn, der Provokationsfaktor sei dann zu gering, aber das kann die Bauherrschaft ja nicht beabsichtigt haben...oder? Antworten


cristiano safado

21.09.2010, 12:42 Uhr
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Dieser Entscheid war zu erwarten, da die berner Regierung dem Minarettverbot ablehnend gegenüber steht. Trotzdem bleibt der Entscheid rechtlich fragwürdig, da die Handlung (der Bau des Minaretts) vor Gesetzesänderung noch nicht stattgefunden hatte. Ein Weiterzug der Einsprache gegen die Baubewilligung an das Bundesgericht hat damit gute Chancen, sofern keine Minarettverbotsgegner dies beurteilen. Antworten



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