Schweiz

Hat Blocher das Blocher-Prinzip verletzt?

Christoph Blochers ehemaliger Chefbuchhalter hat Millionen veruntreut. Gemäss den Prinzipien des einstigen Ems-Chemie-Chefs hätte das nie passieren dürfen.

Der Chef trägt die Verantwortung: Christoph Blocher propagiert in «Das Blocher-Prinzip» eine streng kontrollierende Unternehmensführung.

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Es handelt sich um massiven Betrug: Jahrelang hat der ehemalige Chefbuchhalter der Ems-Chemie Geld veruntreut. Zu dieser Zeit war ein Mann Chef der Ems-Chemie, der für einen harten Kurs im Umgang mit Mitarbeitern (oder in seinem Vokabular: «Untergebenen») bekannt ist: Christoph Blocher.

Der «Untergebene» hat also seinen «Vorgesetzten» hintergangen. Geht man nach Blochers Grundsätzen in seinem Buch «Das Blocher-Prinzip», hätte das nie passieren dürfen. Denn da schreibt Blocher: «Glück, Zuversicht oder auch Intuition – all das hatte ich bei wichtigen Entscheiden.» Auch hält er hoch, dass sich ein Chef in den Untergebenen hineinversetzen kann. Das scheint nicht funktioniert zu haben. Bereits 1992 fehlten in der Kasse des Unternehmens 1,5 Millionen Franken.

«Es gibt keine schlechten Untergebenen»

Nach der Verurteilung kriegen die Ratschläge, die Christoph Blocher in seinem Buch gibt, eine leicht ironische Note: «Die Auswahl der richtigen Leute ist eine wichtige Führungskunst», schreibt Blocher etwa. Das erfordere viel Menschenkenntnis. Ganz sicher könne man sich aber nie sein. Und: «Es gibt keine schlechten Untergebenen, sondern nur schlechte Chefs.»

Offenbar war der ehemalige Buchhalter ein anderer, als Blocher glaubte. Zumal Blocher bei Untergebenen weder «schlechten Charakter, Nachlässigkeiten, Drückeberger, Heuchler oder Egozentriker» duldet. Das Gericht lokalisierte beim Verurteilten eine «fast unerschöpfliche kriminelle Energie».

Zu wenig kontrolliert?

Da half auch Blochers Credo «Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser» nichts. Wer führt, kommt nicht um eine permanente Kontrolle herum, heisst es im Buch. «Man kontrolliert, was der Untergebene macht, damit man ihn, wenn er ‹vom Gleis abcho isch›, wieder ‹ufs Gleis› stellen kann», so die Ansicht Blochers. Auch wenn dies bedeutete, dass die Angestellten jederzeit erreichbar waren.

Im Falle des verurteilten Ex-Buchhalters reichte selbst eine strenge Kontrolle nicht aus. Gemäss Blocher geht der Fehler trotzdem auf die Kappe des Chefs: «Verantwortung tragen bedeutet, persönlich die Konsequenzen für Erfolg oder Nichterfolg zu tragen. Das gilt ausdrücklich auch dann, wenn man am Misserfolg keine persönliche Schuld trägt.» Die Begründung des Misserfolgs interessiere nicht.

Auch Chefs machen Fehler

Anderseits macht Blocher in seinem Buch auch aus der eigenen Fehlbarkeit keinen Hehl: Als Chef sei auch die «Einsicht in die Beschränktheit des eigenen Handelns erforderlich», schreibt er etwa. Und: «Selbstverständlich sind mir als Unternehmer auch Fehler unterlaufen. Darunter waren stets auch solche meiner Mitarbeiter. Aber die Verantwortung lag bei mir. Ich habe dafür zu sorgen, dass die Untergebenen keine Fehler machen. In der Regel habe ich zu wenig entschieden gefordert und kontrolliert.»

Auch könne man nie garantieren, dass keine Fehler gemacht werden, denn: «Wer viel Macht hat, kann auch viel missbrauchen.» «Aber es ist Aufgabe des Chefs, dafür zu sorgen, dass der Mitarbeiter dies nicht tut.» (baz.ch/Newsnet)

Erstellt: 03.09.2010, 15:25 Uhr

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