Schweiz

Holenweger nimmt Freispruch regungslos zur Kenntnis

Von Monica Fahmy. Aktualisiert am 22.04.2011 177 Kommentare

Das Bundesstrafgericht hat Ex-Bankier Oskar Holenweger auf der ganzen Linie freigesprochen. Die Bundesanwaltschaft wird einen Weiterzug des Falls prüfen. baz.ch/Newsnet berichtete live aus Bellinzona.

1/7 Oskar Holenweger und Verteidiger Lorenz Erni unterwegs zur Urteilseröffnung am Bundesstrafgericht in Bellinzona. (21. April 2011)

   

(baz.ch/Newsnet)

  • 15:50 Uhr - Zusammenfassung  

    Das Bundesstrafgericht hat Oskar Holenweger freigesprochen. Die Anklage der Bundesanwaltschaft (BA) bezüglich dem Waschen von vermeintlichem Drogengeld hat das Gericht sogar eingestellt, weil der Einsatz des ominösen «Ramos» rechtswidrig gewesen sei. Wie der Gerichtsvorsitzende Peter Popp am Nachmittag bei der Eröffnung des Urteils verkündete, erhält der 67-jährige Holenweger 35'000 Franken Genugtuung und 395'000 Franken als Ersatz für seine Kosten.

    Tatbereitschaft nicht erwiesen

    In der Kurzbegründung seines Urteils hat das Bundesstrafgericht festgehalten, dass der Einsatz von Ramos rechtswidrig gewesen sei. Ramos hatte den Bundesstrafbehörden den ursprünglichen Verdacht geliefert, dass sich Holenweger als Drogengeldwäscher anbieten könnte.

    Nach Ansicht des Gerichts hat sich Ramos bei seiner Tätigkeit nicht nur als Informant betätigt, sondern als verdeckter Ermittler. Als solcher sei es ihm untersagt gewesen, jemanden zu einer Straftat anzustiften. Dass Holenweger von sich aus zu einer kriminellen Tat bereit gewesen wäre, sei nicht erwiesen.

    Auch Einsatz von Diemer unrechtmässig

    Auch die Abhörung des Telefons von Holenweger und der Einsatz des verdeckten Ermittlers «Diemer» seien unrechtmässig gewesen, da diese Massnahmen nur auf dem von Ramos gelieferten Verdacht beruht hätten. Holenweger hatte von dem deutschen V-Mann 830'000 Euro angenommen und weitergeleitet, laut BA angeblich im Wissen darum, dass es sich um Drogengeld handle. Das Gericht hat das Verfahren gegen Holenweger in diesem Punkt deshalb eingestellt und kein materielles Urteil gefällt.

    In den übrigen Anklagepunkten hat das Bundesstrafgericht Holenweger freigesprochen. Betroffen ist der Vorwurf der BA, Holenweger habe für den französischen Industriekonzern als Drehscheibe für Schmiergeldzahlungen fungiert.

    «Ausserordentlich erleichtert»

    Nach dem Urteil des Bundesstrafgerichts hat sich Oskar Holenwegers Anwalt im Namen seines freigesprochenen Mandanten «ausserordentlich erleichtert» gezeigt. Die Bundesanwaltschaft will über einen Weiterzug erst entscheiden, wenn das schriftliche Urteil vorliegt.

    Das Bundesstrafgericht sei praktisch vollumfänglich seinen Anträgen gefolgt, sagte Holenwegers Anwalt Lorenz Erni nach der Urteilsverkündung vor den Medien. Dass das Gericht auf die Anklage im Zusammenhang mit dem Einsatz von Ramos nicht eingetreten sei, werte er als Freispruch.

    «Bellinzona ist nicht der Vatikan»

    Wenn es für die BA eine Lehre zu ziehen gebe, dann diese, dass die Verfahren in Zukunft abgekürzt werden müssten. Lienhart Ochsner als Vertreter der Bundesanwaltschaft zeigte sich nach der Urteilseröffnung erwartungsgemäss enttäuscht. Allerdings sei «Bellinzona nicht der Vatikan» mit einem Anspruch auf Unfehlbarkeit. Ob die BA das Urteil ans Bundesgericht weiterziehen werde, könne allerdings erst nach Vorliegen der schriftlichen Begründung entschieden werden.

    Den Einsatz von Ramos verteidigte Ochsner insofern, als die Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden und Kriminellen nicht ungewöhnlich sei. Selbstkritisch müsse die BA allerdings bei der Verfahrensdauer sein. Verfahren müssten künftig rascher durchgezogen werden. (vin/sda)

  • 15:40 Uhr  

    Nach Ansicht von «Weltwoche»-Journalist Daniel Ammann, der den Fall Ramos ins Rollen gebracht hatte, zeigt das Urteil des Bundesstrafgerichts, dass das Verfahren gegen Oskar Holenweger ein Justizskandal sei. Das Gericht habe sehr gute Arbeit geleistet und die Würde der Justiz wiederhergestellt. Jetzt müsse eine politische Diskussion mit der Frage nach den Verantwortlichkeiten für den Skandal folgen, sagt Ammann im Gespräch mit baz.ch/Newsnet.

  • 15:10 Uhr  

    Lienhard Ochsner, der die Anklage vertrat, zeigt sich enttäuscht über das Urteil. Gleichzeitig sagt er, «dass Bellinzona nicht der Vatikan ist». Zunächst müsse er die schriftliche Urteilsbegründung studieren. Dann werde er über einen Weiterzug des Falls an das Bundesgericht entscheiden. Ochsner äussert sein Bedauern, dass das Verfahren so lange gedauert habe. Zum Fall Ramos sagt Ochsner, dass der Einsatz von solchen Informanten «courant normal» sei.

  • 15:00 Uhr  

    In einer ersten Stellungnahme nach der Urteilsverkündung äussert sich Holenweger-Verteidiger Erni folgendermassen: «Ich bin froh, dass das Gericht in allen Punkten meiner Argumentation gefolgt ist.» Holenweger sei sehr erleichtert, sagte Erni gegenüber baz.ch/Newsnet. Das Gericht habe den Prozess fair und korrekt geführt. Zur Frage, wie hoch die Entschädigungsforderung an den Staat sein wird, macht Erni keine Angaben. Gemäss dem Gerichtsentscheid erhält Holenweger rund 395'000 Franken für seine Aufwendungen aus der Bundeskasse. Damit dürfte er nicht zufrieden sein.

  • 14:55 Uhr  

    Oskar Holenweger eilt zu seinem Auto. Fragen von Journalisten mag er nicht beantworten.

  • 14:45 Uhr  

    Der angeklagte Ex-Bankier nimmt den Freispruch regungslos zur Kenntnis. Sein Verteidiger gestattet sich am Ende der Ausführungen des Gerichtspräsidenten ein Lächeln. Während der Urteilseröffnung waren Holenweger, Verteidiger Erni und die Anklagevertreter sehr angespannt gewesen.

  • 14:42 Uhr  

    Oskar Holenweger sei zu entschädigen, sagt der Gerichtspräsident, für seinen Erwerbsausfall wegen des Strafverfahrens. Das Gericht orientiere sich da an den Ausfall am Anfang des Verfahrens. Holenweger habe Anrecht auf Entschädigung für das vorverurteilend geführte Verfahren der Bundesanwaltschaft. Die Verhandlung ist geschlossen.

  • 14:39 Uhr  

    Auch für den Anklagepunkt der Bestechung fremder Amtsträger habe die Bundesanwaltschaft keine Beweise erbracht. Auch hier: Freispruch.

  • 14:37 Uhr  

    Zur qualifizierten Geldwäscherei: Die Anklage lege nicht daran, von welchem verbrecherischen Ursprung die Gelder stammen würden, sagt Peter Popp. Es sei für das Gericht auch kein Verbrechen als Vortat ersichtlich. Auch wenn die Gelder zur Bestechung ausländischer Amtsträger verwendet worden wären, wäre es keine Geldwäscherei, da es dabei ausdrücklich um die verbrecherische Herkunft von Geldern und nicht um deren Verwendung gehe. Freispruch zum Anklagepunkt Geldwäscherei.

  • 14:35 Uhr  

    Zum Anklagepunkt der Gehilfenschaft zu ungetreuer Geschäftsbesorgung: Da der qualifizierte Tatbestand nicht gegeben sei, wäre die Tat verjährt. Der Anklage sei es zudem nicht gelungen, die Vorwürfe ausreichend zu begründen. Auch eine Schädigung der Gesellschaft, die es für diesen Tatbestand brauche, sei für das Gericht nicht ersichtlich.

  • 14:30 Uhr  

    Auch materiell genügten die von der Bundesanwaltschaft vorgelegten Beweise im Fall Alstom nicht. Der Gerichtspräsident geht auf die einzelnen Argumente der Anklage ein und erklärt, warum sie nicht genügen. So würde die Anklage etwa nicht ausführen, wie sie darauf komme, dass Holenweger fiktive Rechnungen habe ausstellen lassen.

  • 14:35 Uhr  

    Gerichtspräsident Popp führt aus, dass die Bundesanwaltschaft in Richtung entlastender Umstände kaum ermittelt habe. Im Gegenteil, die Ermittlungen seien regelrecht behindert worden, etwa durch das Zurückhalten der Ramos-Akten, durch die Irrungen um Untersuchungsrichter Ernst Roduner, der ein Drohfax an sich selber schrieb, und die Dauer des Verfahrens. Oskar Holenweger sei in allen Punkten der Anklage Alstom frei zu sprechen.

  • 14:20 Uhr  

    Zur Verwertbarkeit der Beweise für die Anklagepunkte in Sachen Alstom (Äufnung schwarzer Kassen, Bestechung fremder Amtsträger): Die Polizei gelangte erst zu Informationen, nachdem Holenweger verhaftet und eine Mitarbeiterin durch die KPMG in engem Kontakt mit der Polizei befragt worden sei. Ohne diese Informationen und die Aussage Diemer hätte die Polizei nie in diese Richtung ermittelt.

  • 14:16 Uhr  

    Der Einsatz des deutschen verdeckten Ermittlers Markus Diemer sei ebenfalls unrechtmässig gewesen, da er sich auf Ramos stützte und keine Beweise brachte, die dessen Aussage erhärtet hätten. Deshalb sei der Anklagepunkt 3.7, untaugliche Geldwäscherei (Transaktionen für Diemer), eingestellt.

  • 14:13 Uhr  

    Für die Telefonüberwachung hätte es eines dringenden Tatverdachts oder einer schwerwiegenden Tat bedurft. Die Bundesanwaltschaft habe sich auf Ramos' Aussage verlassen, Holenweger wasche Drogengeld. Um die Telefonüberwachung genehmigt zu bekommen, habe die Bundesanwaltschaft fälschlicherweise angegeben, die Aussage Ramos sei durch Ermittlungen im In- und Ausland gestützt. Damit habe die Bundesanwaltschaft die Anklagekammer des Bundesgerichts in die Irre geführt.

  • 14:10 Uhr  

    Die Anklage habe den Beweis nicht erbracht, dass Oskar Holenweger zu einer Straftat geneigt hätte. Die Bundesanwaltschaft habe die Beweisaufnahme sogar behindert, argumentiert Popp. Der Einsatz von Ramos sei nicht rechtmässig gewesen. Damit stelle sich die Frage, ob die später erfolgten Ermittlungen zulässig waren.

  • 14:05 Uhr  

    Gerichtspräsident Peter Popp begründet das Urteil. Er blendet zurück zum Fall Ramos. Beim Einsatz des verurteilten Drogendealers habe es sich um eine verdeckte Ermittlung gehandelt. Dieses Mittel habe nur eingesetzt werden dürfen, wenn eine Zielperson zu einer Straftat neigte. Sonst würde es sich um eine «Fishing Expedition» handeln.

  • 14:00 Uhr  

    Oskar Holenweger wird frei gesprochen. Er erhält 395'000
    Franken Entschädigung und eine Genugtung von 35'000 Franken.

  • 13:55 Uhr  

    Auf der linken Seite vor dem Richterpult sitzen Oskar Holenweger und sein Verteidiger Lorenz Erni. Sie wirken angespannt, genauso wie Staatsanwalt Lienhard Ochsner, der rechts vom Richterpult sitzt und sich ein paar Notizen macht.

  • 13.50 Uhr  

    Die Prozesbeteiligten betreten den Gerichtssaal.

  • 13.45 Uhr  

    Jetzt sind auch der angeklagte Ex-Bankier Oskar Holenweger und Verteidiger Lorenz Erni da. Gemeinsam mit den Anklagevertretern warten sie vor den geschlossenen Türen der Aula Penale.

  • 13.40 Uhr  

    Die Anklagevertreter, darunter Lienhard Ochsner, treffen am Bundesstrafgericht ein.

  • 13.30 Uhr  

    Vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona an der Viale Stefano Franscini 3 stehen etwa ein Dutzend Journalisten und Kameraleute. Der Angeklagte Oskar Holenweger und sein Verteidiger Lorenz Erni sowie die Vertreter der Anklage sind noch nicht vor Ort.

  • Der Fall Oskar Holenweger:  

    Im Dezember 2003 stürmten Polizisten im Auftrag der Bundesanwaltschaft das Haus von Oskar Holenweger. Der Bankier wurde wegen Verdachts auf Geldwäscherei für Drogenkartelle verhaftet. Der Vorwurf beruhte auf der Aussage eines in den USA zu zweimal lebenslänglich verurteilten kolumbianischen Drogendealers, den der damalige Bundesanwalt Valentin Roschacher zur Zusammenarbeit in die Schweiz hatte einfliegen lassen.

    Als dies die «Weltwoche» im Juni 2006 enthüllte, verlangte der damalige Justizminister Christoph Blocher von Roschacher nähere Informationen zu den Vorwürfen. Roschacher verweigerte sich aber tagelang, womit er sich eine scharfe Rüge des Bundesrats einhandelte. Im Sommer 2006 trat Roschacher als Bundesanwalt zurück und widmete sich fortan der Bergmalerei.

    Verschwörungstheorien um die «H-Papiere»

    Für Aufregung sorgten im April 2007 die sogenannten «H-Papiere», Notizen von Oskar Holenweger, in denen die Geschäftsprüfungskommission des Parlaments Hinweise auf ein Komplott gegen Valentin Roschacher sah. Allen voran die St. Galler CVP-Nationalrätin Lucrezia Meier-Schatz stürzte sich Anfang September 2007 vor den Medien auf die Komplotttheorie. Die Vorwürfe versandeten rasch, aber die Geschichte hallte nach und führte mit dazu, dass Christoph Blocher im Dezember 2007 als Bundesrat nicht wiedergewählt wurde.

    Der Anfangsverdacht gegen Holenweger hatte sich da längst in Luft aufgelöst. Die Bundesanwaltschaft verdächtigte ihn in der Folge, für den französischen Industriekonzern Alstom schwarze Kassen geäufnet zu haben. Holenweger bestreitet alle gegen ihn erhobenen Vorwürfe. Letzte Woche kam sein Fall vor Bundesstrafgericht.


    Anträge der Anklage und Verteidigung


    Die Bundesanwaltschaft fordert zweieinhalb Jahre teilbedingt sowie eine unbedingte Geldstrafe. Von der beantragten teilbedingten Freiheitsstrafe über zweieinhalb Jahre seien sechs Monate unbedingt auszusprechen, unter Anrechnung der 49 Tage Untersuchungshaft. Die unbedingte Geldstrafe sei auf 400 Tagessätze à 300 Franken festzusetzen. Nach Ansicht der Bundesanwaltschaft hat sich Holenweger der mehrfachen Urkundenfälschung, der Gehilfenschaft zu ungetreuer Geschäftsbesorgung, der qualifizierten Geldwäscherei und der Bestechung fremder Amtsträger schuldig gemacht.

    Holenwegers Verteidiger Lorenz Erni fordert einen Freispruch von allen Vorwürfen. Ausserdem beantragt er, dass Holenweger für den entstandenen Schaden einen Anspruch auf Genugtuung und Schadenersatz hat. Es habe keinen hinreichenden Tatverdacht gegeben, der die Eröffnung eines Strafverfahrens und die Anordnung von Zwangsmassnahmen wie Telefonüberwachungen gerechtfertigt hätte. Der Anfangsverdacht habe einzig auf den Angaben des mehr als fragwürdigen Informanten «Ramos» basiert. Hinzu komme, dass die Bundesanwaltschaft keine Beweise für die Vorwürfe in der Alstom-Angelegenheit geliefert habe.

Erstellt: 21.04.2011, 13:39 Uhr

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177 Kommentare

Sam Gerber

21.04.2011, 14:40 Uhr
Melden 71 Empfehlung

Nun beklagen wir die Opfer der linken Hetzer. Millionen Steuergelder wurden vernichtet, Karrieren zerstört, bloss weil ein paar Profil geile Politiker und Beamten eine gute Story brauchten. Exemplarisch ist das linke Verschwörungs-Getue, wonach alles was rechts ist und Geld hat, per Prinzip schlecht sein muss. Nein - was schlecht ist, sind die Idealisten, die alles schlecht reden! Antworten


Urs Keller

21.04.2011, 14:53 Uhr
Melden 52 Empfehlung

Nun sollte mal die BA sowie die GPK unter die Lupe genommen werden. Anklagen ohne fundierte Beweise sind für uns Bürger unzumutbar, denn das selbe könnte dir und mir auch passieren. Was Meier Schatz und Ihre Kumpanen in GPK angerichtet haben grenzt an einen Staatsstreich und muss bestraft werden. Auch Staatsstellen haben ihre Aufgabe ernst zu nehmen. Die ganze Geschichte ist ein Desaster. Antworten



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