Schweiz

«Ich begrüsse den Entscheid sehr»

Von Daniel Foppa. Aktualisiert am 13.07.2010 7 Kommentare

Polanskis Anwalt hat der früheren Justizministerin Elisabeth Kopp Akten- einsicht gewährt, damit sie sich zum Fall äussern kann.

Weshalb setzten Sie sich derart für Herrn Polanski ein?
Als bekannt wurde, dass man Polanski verhaftete, gab ich aus einem andern Anlass ein Zeitungsinterview – wurde dann aber zum Fall befragt. Darauf erhielt ich vermehrt Anfragen, auch von US-Medien. Um präziser Auskunft geben zu können, bat ich Polanskis Anwalt um Akteneinsicht. Das Aktenstudium bestärkte mich in meiner Ansicht, dass Polanski nicht ausgeliefert werden könne. Seine Verhaftung war überstürzt.

Hatte das Bundesamt für Justiz denn eine andere Wahl? Es liegt ein internationaler Haftbefehl vor.
Man hätte sehr wohl anders handeln können. Polanski ist während Jahren in die Schweiz eingereist und unbehelligt wieder ausgereist. Das Bundesamt für Justiz hat ihm sogar eine Bewilligung für den Kauf eines Chalets in Gstaad erteilt. Zudem war Polanski zu einem halb offiziellen Filmfestival eingeladen. Wenn man ihn dann plötzlich verhaftet, ist das gegen Treu und Glauben.

Polanski hat eine Minderjährige vergewaltigt. Das Schweizervolk hat sich gegen die Unverjährbarkeit solcher Straftaten ausgesprochen.
Als Polanski seine Tat begangen hat, galt die Unverjährbarkeitsinitiative – ein Fremdkörper in unserem Rechtssystem – noch nicht. Seither sind 33 Jahre verstrichen, und Polanski ist 76 Jahre alt. Nach so langer Zeit ist ein faires Verfahren nicht mehr möglich. Zudem hat das Opfer Polanski vergeben.

Sind das nicht zweitrangige Argumente, wenn ein internationaler Haftbefehl vorliegt?
Zu beurteilen war das Auslieferungsbegehren, und dieses ist in mehreren Punkten mangelhaft. So heisst es im Auslieferungsvertrag mit den USA unter anderem, dass nur Leute ausgeliefert werden, die eine Reststrafe von mindestens sechs Monaten zu verbüssen haben. Das war bei Polanski nicht der Fall.

Es bleibt der Verdacht, Polanski werde nicht ausgeliefert, weil er ein Star ist und teure Anwälte hat.
Das sehe ich nicht so. Das Auslieferungsbegehren ist juristisch nicht korrekt. Das wäre es auch, wenn es nicht um Polanski ginge. Ich begrüsse daher den nun getroffenen Entscheid sehr. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 12.07.2010, 23:27 Uhr

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7 Kommentare

Jean-Marc Brechbühler

13.07.2010, 07:46 Uhr
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Ein absolut richtiger Entscheid. Bravo an den Bundesrat, für einmal.... Antworten


Alain Mohler

13.07.2010, 09:27 Uhr
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Frau Alt-BR E. Kopp die beste Spitzenpolitikerin die wir je hatten. Sachlich, kompetent und fundiert ohne die Realität aus den Augen zu verlieren. Bürgerlich mit hoher Sozialkompetenz, wie man es bei den quasi "Sozialen" vergeblich sucht. Eine Schande für die CH-Politik wie diese Frau aus dem Bundesrat gemobbt wurde. Eine solche Hetze ist nie wieder gut zumachen und darf es nie wieder geben. Antworten



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