Schweiz
«Ich verstehe die Schweizer nicht»
Von Rahel Guggisberg. Aktualisiert am 03.02.2010 85 Kommentare
Der parteilose Deutsche Professor Björn Burkhardt ist Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht an der Uni Mannheim. (Bild: zvg)
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Der Trumpf sticht nicht mehr
Die Geschichte des Bankgeheimnisses ist geprägt von Anfeindungen und mehr oder weniger gelungenen Abwehrschlachten. Diskretion hat eine lange Tradition im Schweizer Bankenwesen. Sie geht zurück auf das 16. und 17.Jahrhundert: Damals kamen die in Frankreich verfolgten Hugenotten nach Genf, wohin sie auch ihre Vermögen mitbrachten. Geheimhaltung wurde zum Merkmal und zum Trumpf des Bankenplatzes.
In einem Gesetz verankert wurde das Bankgeheimnis aber erst 1934. Seine Verteidiger verbreiten gerne die Geschichte, es sei zum Schutz jüdischer Konti vor den Nazis entstanden. Dabei war der Auslöser ein ganz anderer: die erste bundesstaatliche Hilfe für Banken. Nach dem Börsencrash von 1929 musste die Eidgenossenschaft der Schweizerischen Volksbank mit 100 Millionen Franken unter die Arme greifen. Eine stattliche Summe, denn das damalige Bruttoinlandprodukt betrug gerade mal 450 Millionen. In der Folge wollte der Bund einen modernen aufsichtsrechtlichen Rahmen schaffen. So trat am 1.März 1935 das Bankengesetz in Kraft. In Artikel 47 steht: «Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer vorsätzlich ein Geheimnis offenbart, das ihm in seiner Eigenschaft als Organ, Angestellter, Beauftragter oder Liquidator einer Bank anvertraut worden ist.»
Gold wert in der Krise
In der Weltwirtschaftskrise profitierten die Finanzinstitute vom Bankgeheimnis. Denn viele ausländische Vermögende brachten ihr Geld in die sichere Schweiz. Deutschland und Frankreich wollten diese Kapitalflucht verhindern. 1932 war es deswegen zu einem Skandal gekommen: Vertreter der Basler Bank waren in Frankreich verhaftet worden und eine umfangreiche Kundenliste französischer Anleger publik geworden.
Vor allem Druck aus USA
Rund zehn Jahre später musste die Schweiz das Bankgeheimnis zum ersten Mal lüften: Sie hatte im Zweiten Weltkrieg Raubgold sowie deutsche Vermögenswerte gelagert. Auf Druck der Alliierten lieferte der Bund 1945/ 1946 die Daten aus. Im Rahmen des Washingtoner Abkommens von 1946 gab er auch einen Teil der gebunkerten Vermögen zurück. Ebenfalls als Folge des Krieges mussten die Banken in den 60er-Jahren nach nachrichtenlosen Vermögen von Naziopfern suchen und sie melden.
Existenziell in Gefahr war das Bankgeheimnis erstmals 1984. Das Volk stimmte über eine SP-Initiative ab, die das Bankgeheimnis abschaffen wollte. Allerdings lehnten 73 Prozent den Vorstoss ab. Auslöser für die Initiative war der SKA-Skandal gewesen. Die Filiale der Schweizerischen Kreditanstalt (SKA, heute: Credit Suisse) in Chiasso hatte italienische Fluchtgelder ausserhalb der Bilanz in Liechtenstein platziert.
Um Vorwürfen zuvorzukommen, wurde 1998 auch das Geldwäschereigesetz eingeführt.
Das Ende eingeläutet?
Erneut geritzt wurde das Bankgeheimnis in den 90er-Jahren. Ab 1996 erhielt die Bergier-Kommission, welche die Rolle der Schweiz im Zweiten Weltkrieg untersuchte, Einblick in Bankdokumente, und die Schweizer Banken veröffentlichten Namenslisten.
Eine Kerbe gab es nochmals 2001. Die USA führten ein neues Quellensteuer-Abzugsverfahren ein. Demnach müssen nicht in den USA ansässige Banken mit der US-Finanzverwaltung Verträge abschliessen.
Seit 2008 brauen sich nun die Sturmwolken immer heftiger zusammen. In der weltweiten Krise forcieren die USA und mehrere EU-Länder den Kampf gegen Steueroasen. Das einst stolze Bankgeheimnis wird immer mehr zum Emmentaler Käse. Mirjam Comtesse
Herr Burkhardt*, der Kauf gestohlener Kundendaten ist laut Experten rechtswidrig. Trotzdem will Kanzlerin Angela Merkel die Daten erwerben. Was sagen Sie dazu?
Björn Burkhardt: Ich bin nicht sicher, ob der Kauf solcher Daten nach deutschem Recht rechtswidrig ist. In der Schweiz spricht man von Daten-Hehlerei. In Deutschland kennen wir das so nicht.
Deutsche Behörden wollen gestohlene Daten kaufen. Das ist Hehlerei.
Nach deutschem Recht sprechen wir von Hehlerei, wenn jemand eine Sache, einen körperlichen Gegenstand kauft, die ein anderer durch eine rechtswidrige Tat erlangt hat. Das wäre der Fall, wenn der Anbieter die CD mit den Daten gestohlen hätte. Wurden die Daten aber nur kopiert, sind sie nicht körperlich fassbar, und der Tatbestand der Hehlerei ist nach deutschem Recht nicht erfüllt. Es kommen Verstösse gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb oder die «Ausspähung von Daten» in Frage.
Fakt ist, dass diese Daten gestohlen wurden. Und der deutsche Staat will sie nun kaufen.
Entscheidend ist, wie die Person in Besitz der Daten kam. Sofern der Ankauf den Tatbestand eines deutschen Strafgesetzes erfüllt, muss man Rechtfertigungsgründe prüfen.
Welchen Rechtfertigungsgrund sehen Sie denn?
Ich sehe einen rechtfertigenden Notstand. Dieser setzt voraus, dass das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Auf der deutschen Seite sind drei Interessen im Spiel: das Interesse an der Bestrafung der Steuerhinterzieher, das Interesse an der Eintreibung von Steuerschulden und die Verhinderung weiterer Straftaten. Aus einer Rechtsgüter- und einer Interessenabwägung ergibt sich, dass es sich für Deutschland um ein höherwertiges Gut handelt als die Interessen der Schweizer Banken und deren Kunden.
Der Preis, den der Staat bezahlt, ist hoch: Er macht mit Kriminellen gemeinsame Sache, die Daten nicht aus Gründen der Steuergerechtigkeit weitergeben, sondern gegen eine Millionenprämie. Muss nicht der Staat sich strikte an Gesetze halten?
Das ist eine andere Frage, die bisher nicht abschliessend geklärt ist. In Deutschland hat sich bisher nur ein Gericht in Bochum im Zusammenhang mit den Daten der liechtensteinischen Bank LGT mit dieser Frage befasst. Dieses Gericht kam zum Schluss, dass die Daten der Bank verwertet werden dürfen. Der betroffene Deutsche legte gegen dieses Urteil Verfassungsbeschwerde ein.
Hat es Prozesse gegen Deutsche gegeben, die nach der Steueraffäre mit der liechtensteinischen Bank LGT verurteilt wurden?
Davon ist in Deutschland wenig an die Öffentlichkeit gelangt. Ich gehe davon aus, dass man den Leuten überwiegend sagte, sie sollen ihre Steuern nachbezahlen und eine Geldbusse akzeptieren.
Wie sollte sich die Schweiz aus Ihrer Sicht nun gegenüber Deutschland verhalten?
Ich glaube, auf beiden Seiten ist mehr Gelassenheit angesagt. Die Emotionen gingen zu hoch. Beide Staaten sollen sich überlegen, wie sie es in Zukunft regeln wollen, dass so was nicht wieder passieren kann. Ich verstehe nicht, warum die Schweiz ein solches Problem mit dem Bankgeheimnis hat.
Das Schweizer Bankgeheimnis sichert Kunden Diskretion.Nur in schweren Fällen, zum Beispiel Steuerbetrug, gibt die Schweiz Auskunft über Kundendaten.
Aber es kann nicht sein, dass Deutsche in der Schweiz Gelder parkieren und keine Steuern bezahlen.
Manche Schweizer haben den Eindruck, Deutschland habe etwas gegen unser Land. Ist da was dran?
Das glaube ich nicht. In jenen Kreisen, zu denen ich Kontakt pflege, achtet man die Schweiz und reist gerne in das Land.
Würde Deutschland auch gegen einen grossen Staat wie England einen solchen Druck aufbauen?
Sicher. Ich verstehe die Schweizer nicht und kann mich nicht in ihre Lage versetzen. Es geht um 1500 Daten von Deutschen, die verdächtigt werden, unserem Land zu schaden.
Dann nimmt Deutschland in Kauf, die Beziehungen mit der Schweiz schwer zu belasten.
Das ist ein ungewollter Nebeneffekt. Ich denke das liegt daran, dass Exfinanzminister Peer Steinbrück in der Vergangenheit mit unangemessenen Worten gegen die Schweiz schoss.
Wie schätzen Sie die Lage politisch ein?
Der deutsche Staat kann es nicht tolerieren, wenn sich deutsche Staatsbürger durch Anlage ihres Geldes in der Schweiz ihrer Steuerpflicht entziehen. Der Ankauf der Daten durch deutsche Behörden richtet sich nicht gegen die Schweiz, sondern gegen deutsche Steuersünder.
*Der parteilose Deutsche Professor Björn Burkhardt ist Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht an der Uni Mannheim.
> (Berner Zeitung)
Erstellt: 03.02.2010, 14:57 Uhr
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85 Kommentare
Also, wenn ich richtig verstanden habe, soll es in Deutschland straffrei sein, wenn man elektronische Daten von einem fremden Datenträger unbefugt kopiert. Das gilt wohl nur wenn's im grossen Stil gemacht wird, denn die kleinen Filesharer werden mit einem Heer von Überwachern aufgespürt und abgemahnt oder eingeklagt und verurteilt. Oder kann mir jemand den Unterschied erklären? Antworten
Es geht nicht im geringsten um die Schweiz - es geht um Deutsche Verbrecher, die ihre schmutzigen Gelder bei Banken hier verstecken. Es sind nicht die Ersparnisse einer alten Rentnerin, es sind Einnahmen, hinter denen oft mehrere Delikte stehen: (Steuerbetrug, Schwarzarbeit, Sozialvers.-Betrug, illegaler Handel und Dienste im Ausland, Industriespionage u. Schmuggel, Drogen, Waffen, etc.). Antworten
Eigentlich ist die Sache ja sehr einfach. Die, die ihr Vermögen und Einkommen nicht deklariert haben, haben sich strafbar gemacht und nicht die Schweiz und nicht die Banken. Deshalb ist es auch nicht ein Problem der Schweiz oder der Banken, sondern derer, die das Problem verursacht habe. Das die Daten geklaut wurde, ist zwar unschön, aber dafür ist die Schweiz nicht verantwortlich Antworten
dank dem bankgeheimniss, welches von banker, nationalrat, ständerat, und natürlich vom bundesrat immer als sicher gegen steuerhinterziehung od. - betrug usw. sei, verliern wir "schweizer normalos" jedes jahr ca. 4 milliarden franken steuergelder im eigenen land! bravo an unsere elite und herzlichen dank, sagt die jugend welche den abriss unserer politiker und wirtschaft ausbaden muss! wieso ..... Antworten
Die Banken sollen sich endlich auf die Zeit ohne Bankgeheimnis vorbereiten, ohne Schwarzgelder ohne Geld von anrüchigen Potentaten. Weiter müssen sie sich auch ersthaft mit der Datensicherheit beschäftigen, denn solche Vorkommnisse beschädigen das Vertrauen. Die Banken sind auch erpressbar, unzufriedene Mitarbeiter können Informationen abzügeln (siehe Fall Birkenfeld). Antworten
Die Schweizer Banken sollen doch eine Prämie von ein paar Millionen bereitstellen für den Hinweis die zur Ergreifung des Datendiebes führen. Dadurch vergeht dem Datendieb vielleicht nachher die Freude an seinem mit widerlichen Methoden verdientem Geld. Antworten
Bravo @Andreas Rosen: Ein Land,das sich darauf spezialisiert hat,illegale Schwarzgelder zu verstecken,sollte das Wort Hehlerei nur sehr zurückhaltend in den Mund nehmen. Diese Aussage kann ich nur unterstützen! Sonderbar,dass sich viele der raffgierigen CH's darüber aufregen was den DE-Steuersündern droht.Scheinheilig wollen sie die doch so ungeliebten DE's schützen.Warum wohl?.Typisch verlogeneCH Antworten
Gibt es tatsächlich Leute die diesen Unmut nicht verstehen? Müsste es nicht sogar einem Professor einleuchten? Es geht ja überhaupt nicht ums Geld. Ich denke die Schweiz hat noch länger genug davon um das arme, arme Nachbarland finanziell zu unterstützen. Fact ist aber Deutschland ist spätestens jetzt kriminell geworden. Worin unterscheidet sich diese Regierung noch von den Steuerflüchtigen? Antworten
@ Kurt Wagner, 14:47: Ja, so habe ich mir die Argumentation auch vorgestellt. Interessant, was der Herr Professor zu Viren sagen. Der Virenschreiber hat schliesslich die Daten nicht selber zerstört. Meist muss der Geschädigte auch noch selber aktiv werden, damit sich dieser installiert. Wer ist Schuld? Wer den Datenschutz nicht achtet begeht Datenklau, das war bis jetzt mein Verständnis. Antworten
@M. Altdorfer: Wie genau profitiere ich vom Geld von Steuerbetrügern? Indem von einem Teil meines zwangsläufig deklarierten und besteuerten Einkommens die UBS gerettet werden muss, gerade weil diese betrügerisch gehandelt hat? Ich muss aufpassen, dass ich mich nicht zu tode lache, sonst profitiert auch noch die AHV von mir ;) Antworten
An alle die sich hier so aufregen. Lest mal den folgenden Arrtikel des Tagesanzeiger von heute tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Bundesgericht-verweigert-Rueckgabe-der-DuvalierGelder-an-Haiti/story/21854032 Wer das Vermögen dieser Leute bunkert, darf sich nicht echauffieren über den Kauf einer gestohlenen CD. Antworten
Der Bösewicht ist der Steuerhinterzieher, sein Komplize ist die Bank. Opfer und um Millionen geprellt ist Deutschland. Der Datendieb ist ein Ganove, der sich indes nicht auf Kosten der Allgemeinheit, sondern auf Kosten von Bösewicht und Komplize bereichert. Geschimpft wird hier aber vor allem über das Opfer! . Antworten
Software, Musik, Bilder, Filme ... unterliegen dem Recht für geistiges Eigentum. Nennt sich copyright. Daten haben dies nicht. D.h. natürlich nicht das man Daten einfach stehlen darf. Die Rechtsurteile sind nicht immer nur richtig oder falsch, sondern sehr häufig Abwägungen. In D wird der Gebrauch von gestohlenen Daten als ein geringeres Unrecht betrachtet, ob es CH gefällt oder nicht. Antworten
Gut möglich dass nicht nur der Herr Professor die Schweiz nicht versteht. Wenn er damit aber das Volk meint, muss er sich sagen lassen, dass unsere Poltiker nicht die Schweiz sind. Wir, das Volk sind auch noch da! Naürlich, ein Volk hat die Regierung die es gewählt hat. Aber die Damen und Herren die im Bundesrat sitzen, wurden mit einfältigen Intrigen und billigen Tricks der Parteien bestimmt. Antworten
Warum hat eigenlich an der heutigen Pressekonferenz niemand gefragt, was man mit dem Dieb macht. Da sollte doch ein Internationaler Haftbefehl ausgestellt werden. Wenn der Name nicht bekannt ist, dann als Unbekannt. Jeden kleinen Ladendieb wird bestraft aber die grossen laufen wieder. Ich verstehe den Bundesrat nicht mehr!! Antworten
Wenn man Daten einer CD bloss kopiert und nicht gleich die ganze CD klaut das ist das weniger schlimm gemäss Prof.. Burkhardt. Wenn also chinesische Wirtschaftsspione in Deutschland Baupläne für den Transrapid oder die Airbusflugzeuge bloss kopieren anstatt die ganzen Datensätze auf einer CD' zu klauen, dann hätte der deutsche Staat Verständnis für diese Vorgehen? Antworten
Mit dem Konfiszieren (Stehlen) von Bankkontidaten soll die miserable Arbeit der jeweiligen Steuerbehörden repariert werden. Warum werden aber die hiermit erzielten Mehrerträge verschwiegen? Sie sind marginal! Es geht vordergründig um "Steuergerechtigkeit", in Tat und Wahrheit wollen politische Neidhammel den guten Ruf der Schweiz, des Wirtschaftplatzes, der Banken und der naiven Bürger demontieren Antworten
Die bürgerlichen Politiker haben sich jahrelang für das Bankgeheimnis stark gemacht und durch alle Böden den lachhaften Unterschied zwischen Steuerhinterziehung und -Betrug verteidigt. Das ist etwa das Gleiche wie der Unterschied zwischen Geld stehlen und Geld entwenden. Es gibt immer noch Exponenten (wie z.B. C. Blocher im Tele Zürich) die diesen Unsinn noch immer als gesetzeskonform halten. Antworten
habe ich was falsch verstanden...musik kopieren ist eine straftat. bankdaten kopieren ist keine hehlerei weil es ja dem aufspüren der steuerhinterzieher dient. hmmm. wenn ich also morgen beim meiner bank daten klaue werde ich noch belohnt. wenn ich hingegeben musik (mp3 files) downloade und weitergebe, werde ich gebüsst. hmmm irgendwie krank dieser planet und wen wunderts wenn krieg ausbricht. Antworten
Empören tun sich die Schweizer sicherlich zu Recht. Reagieren müssten aber die deutschen Stimmbürger! Sie sind es, die immer wieder Politiker wählen, die nichts anderes können als Geld zu verschwenden und die hohle Hand zu machen. In einem solchen Staat müssen die Bürger sich selber in die Pflicht nehmen! Die historisch gewachsene Obrigkeitsgläubigkeit wäre endlich abzustreifen! Antworten
@Rolf Iseli, Adrian Sauter und Co.: Illegal zurückgehaltene Angaben über Auslandsvermögen, die wegen dem untauglichen Sicherheitsdispositiv der betroffenen Bank doch noch beim Deutschen Staat landen, lassen sich juristisch in keiner Art und Weise mit dem Diebstahl von geistigem Eigentum vergleichen. Antworten
Deutschland wir diese Unterstützung eines Kriminellen (unzweifelhaft handelt es sich hier um einen Diebstahl nach deutschem und nach schweizer Recht) noch bitter bereuen. Wartet nur, bis die US-Steuerbehörde auf die selbe Idee - nun jedoch gegen Deutschland gerichtet - kommt ... Kriminelle gehören in den Knast ! Antworten
@ Sonia Burkart- Späte Erkenntnis, aber erkannt! Zu viele klammern sich noch immer an den vermeintlichen Rettungsring, der ist aber schon lange nicht mehr tragfägig und hat dem Normalbürger noch nie etwas gebracht. Dem " gemeinen" Volk darf man nicht alles anvertrauen, es wird einfach nicht verstanden und man glaubt uralten Mythen.Was hätte man sich doch alles ersparen können Antworten
Wenn die Banken 35 % von jedem realisierten Gewinn (folglich Einkommen) als Verrechnungssteuer einbehalten und abführen würden, hätten wir dieses Theater nicht. Die Deklaration würde sich dann lohnen. Ein Staat, der sich mit mehr als 35 % vom Gewinn bedient, ist sowieso unanständig. Antworten
@Stefan Meier: Sehr originell, Ihre Argumentation, aber leider falsch. Der Vergleich mit dem Raubkopieren hinkt doppelt: die Informationen auf der CD sind kein geistiges Eigentum (es sei denn, die Bank hätte sie frei erfunden) und viel schlimmer noch, die Informationen GEHÖREN bereits rechtmässig Deutschland, hätten doch die Betroffenen laut Gesetz ihre Vermögen in der Schweiz angeben müssen. Antworten
@Fr. Burkart: Sie liegen total falsch. Auch sie und ich als "Normalos" profitieren wenigstens indirekt davon. Die Schweiz hat viel Wohlstand erreicht weil "fremdes" Geld in unseren Banken liegt. Das Bankgeheimnis ist ein Garant für dafür dass ausländisches Geld hierher kommt dass übrigens nicht immer schwarz sein muss. Antworten
Hätten bestimmte herren besser auf die machenschafften ihrer angestellten geachtet oder sie nicht gar gebilligt, hätten wir nur streit mit den deutschen wegen des Fluglärms! doch wir haben ja auch mehrere bezeichnungen für steuerhinterziehung, oder!?! Antworten
Es gibt doch sicher auch Abkommen zwischen Deutschland und der Schweiz, bei der Verfolgung und Festnahme von Datendieben und -Hehlern Amtshilfe zu leisten. Dann müsste die deutsche Regierung, auch wenn sie solche Daten kauft, alles unternehmen und zumindest alle verfügbaren Informationen an die Schweiz lieferen, die zur Festnahme und Verurteilung eines Täters führen kann. Antworten
Ich kann das scheinheilige Gehetze der SVP nicht mehr ertragen. Diese Daten sind von Steuerbetrügern und Steuerbetrug ist eine Straftat , genauso wie Pädophilie eine Straftat darstellt. Wenn auf der CD die IP Adressen von Pädophilen wären, dann wäre sicher niemand gegen die Verwendung dieser Daten. Es geht doch ausschl. um den bedeutenden wirtschaftlichen Faktor dieser Schwarzgelder für die CH. Antworten
In Sachen Datenschutz macht doch gerade Deutschland immer ein Riesentheater und vor allem die Deutschen, die ja fast panische Angst mit Pin-codes und dergleichen haben. Bankgeheimnis ist auch Datenschutz wie es in jedem Land gibt. Und nochmals: Der Kontoinhaber an sich ist selbst verantwortlich für eine korrekte Steuerabführung und keine Bank. Trotzdem kann ich alle DEs gut verstehen, die's umgehn Antworten
Ich erinnere da nur an all die Verurteilungen in Deutschland bezüglich Raubkopien. Das ist vom Vergehen her in etwa gleichgestellt. Ich denke was in Deutschland für den Bürger gilt, sollte auch für den Staat verbindlich sein. Ansonsten würde ich die Urteile aufheben und eine Entschädigung wegen Verunglimpfung zahlen und Datendownload als Volkssport ausschreiben. Antworten
Da fragt man sich heuchlerischer Weise warum die Diskussionen um die vielen Deutschen in der Schweiz eskalieren. Genau wie der Staat bei der Minarett - Initiative völlig überrascht da stand. Was haben wir eigentlich für unfähige Politiker und Parlamentarier in der Schweiz.. Kein Charisma - Können sich nicht durchsetzen gegenüber dem Ausland - Schlicht und einfach inkompetent. Antworten
Mich nervt zunehmend, dass im Zusammenhang mit diesem unsäglichen 'Bankgeheimins' dauernd von der Schweiz/den Schweizern als solches geschrieben wird. Hallooooo, ich als Normalo-Schweizerin und -Angestellte habe NULL und NICHTS von diesem 'Geheimnis'! Schafft diesen Mist endlich ab, er dient nur denen, die eh schon genug (materielles) haben, seien es nun Banken oder in- und ausländische Steuerbetrüger! Antworten
Ich kann nur jedem Schweizer Bürger ein Buch empfehlen. VIelleicht macht sich ja dann eine gewisse Scham breit und das Rechtsempfinden wird zurecht gerückt. Schurkenstaat Schweiz?: Wie sich der größte Bankenstaat der Welt korrumpiert und andere Länder destabilisiert (Gebundene Ausgabe) von Werner Vontobel (Autor), Viktor Parma (Autor) Antworten
ich kann deutschland sehr gut verstehen. jedoch müssten sie sich mit der frage ihrer steuerpolitik befassen. wer gibt denn schon gerne die hälfte seines einkommens ab? aber ist es richtig, dass schweizer banken gelder von steuerflüchtigen annimmt? es ist zwar nicht strafbar nach schweizerischem recht, aber unmoralisch auf jeden fall. Antworten
Hätten die Schweizer Banken ein gutes Gewissen würden sie sich nie so gegen diese Daten wehren - denn sie wollen ja angeblich keine Steuerkriminellen. Wer jetzt aufjault weiss halt was gespielt wird. Die Frage, wie kriminell sich diese Hinterzieher gegenüber den ehrlichen Steuerzahlern verhalten wäre doch das Thema, nicht ob der Staat wissen darf was die Schweizer Banken so verstecken. Antworten
Wenn ich auf dem Flohmarkt ein Velo kaufe und weiss dass dies gestohlen ist, werde ich bestraft. Wie in Deutschland das Gesetz nach Lust und Laune gebogen wird, ist ja schon traurig. Dies ist die beste Legitimierung für jedermann zu machen wass er will, die machens ja auch. Antworten
Gemäss steter Rechtssprechung des Bundesgericht: "Ist das Beweismittel aber nicht an sich verboten, so genügt eine Interessenabwägung zur Sicherstellung des verfassungsrechtlich gebotenen fairen Verfahrens. In derartigen Fällen ist daran festzuhalten, dass nicht bereits aus dem verfahrensrechtlichen Verstoss bei der Beweisbeschaffung eine absolute Unverwertbarkeit gefolgert werden kann". Antworten
@ Mari-Sybilla Lotter- So ist es, betr Bundesgericht Lausanne!Diesem Artikel in der Süddeutschen ging gestern auf BR-Fernsehen eine Diskussion u.a.mit Herrn Prantl und auch mit Roger Köppel, einem störrischen und strammen SVP Genossen der Schweiz, voraus.Dieser Herr Köppel ist recht unangenehm durch seine Verbissenheit und Verdrehung aufgefallen. Antworten
Es macht nichts wenn Deutschland das Geld bekommt.Soll es ihnen gut tun. Wir müssen danach nicht mehr auf gute Nachbarschaft sehen und betreiben den gekröpften Nordanflug. Falls wir den Druck etwas entschärfen wollen kopieren wir doch Daten in Luxenburg oder England. Danach verschenken wir die CD an die EU. Diese können die Daten zuweisen. Deutsche welche richtig Steuern sparen ziehen in die CH. Antworten
Der Professor hantiert mit einer Rechtsmeinung darüber, wie Daten definiert werden. Der Grund liegt darin, daß der Daten-Begriff ( wie auch Information) sich bisher einer verbindlichen Definition entzogen hat. Daher kann er behaupten, bei Daten handele es sich um körperlose Substanz, also keine "Sache", mithin käme Hehlerei garnicht in Betracht. Wohl ein Mißbrauch der Definitionsmacht. Antworten
Alle diejenigen die die Schweiz reinwaschen wollen, sollen mal folgenden Artikel des Tagesanzeiger`s von heute lesen http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Bundesgericht-verweigert-Rueckgabe-der-DuvalierGelder-an-Haiti/story/21854032 Wer Gelder von fast allen Diktatoren der Welt bunkert, soll sich nicht über gestohlene CD`s aufregen. Antworten
Es gibt sehr viele Schweizer mit Wohnsitz in der Schweiz, welche ein Konto in Deutschland haben um Geld vor dem schweizerischen Fiskus zu verstecken. Wie kommen die schweizerischen Steuerbehörden an diese Daten ran? Gar nicht! Deutschland hat auch ein Bankgeheimnis, spielt aber den Heiligen. Deutschland könnte ja im Gegenzug der Schweiz 1500 Adressen von CH-Steuerbetrügern der CH anbieten. Antworten
Wiso nimmt der Bundesrat das Geschäft mit den CDs nicht selber in die Hand, auf folgende Art: Der Bundesrat erstellt Cds mit ca 1000 ausländischen Bankkundendaten, verlang dafür ca 3 Mio Euro pro Kopie und bietet sie den interessierten Regierungen an. Die so erworbene Cd würde dann nicht unter Hehlerei fallen da die Daten ja nicht gestohlen sind. Natürlich mit Copyright versehen. Antworten
Die Banken sind doch selbst Schuld sie legen sich ja die Kuckuck -Eier, mit den tausenden von deutschen Bankangestellten , selbst ins Nest. Eigentlich ist doch die ganze Angelegeheit so etwas wie Industriespionage. Und speziell die westlichen Staaten legen doch so wert darauf das diese gerichtlich verfolgt wird. Es ist doch typisch für die USA und die EU, man misst mit unterschiedlichen Ellen ! Antworten
Sorry, liebe Kommentar-Schreiber!Wenn ich als ehrlicher Bürger hier meine Steuern getreu nach Lohnzettel bezahle, kein Haus habe und auch sonst nicht viel abziehen kann, dann ist es mir nur recht, wenn diejenigen, die unaufrichtig, lügnerisch und Diebe sind, auffliegen und ihr zum Teil schmutziges Geld (z.B. auch Terrorgeld) endlich mal offen dargelegt wird und sie zur Kasse gebeten werden. Antworten
Fakt ist, dass diese Daten nicht öffentlich zugänglich sind, dem Geschäftsgeheimnis, Bankgeheimnis und der Datenschutzgesetzgebung unterstehen. Dürfen wir die Krankengeschichte von Frau Merkel aus der Arztpraxis entwenden und in der Zeitung veröffentlichen? Ist das dann auch völlig legal? Antworten
wer sagt denn, dass es überhaupt diese CD gibt? nur weil sie kommuniziert wird, muss sie physisch nicht unbedingt existieren. aber die fiktion reicht ja schon, um die selbstanzeigen in DE zu fördern, was wiederum geld in die kassen spült. ein herrlicher spass von spin doctors ... Antworten
§ 259 StGB Hehlerei (1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf ......Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der zweck heiligt nicht die Mittel! Antworten
Datenkauf hin oder her, Bankkundengehemnis so, fast so oder anders: Pflegen wir unseren Standort Schweiz, damit in der Schweiz schuftende Bürger nicht zunehmend vom Staat gemolken werden, wie das in Deutschland seit Jahren der Fall ist und es auf unabsehbare Zeit bleiben wird. Antworten
Die Beamten zu Bern werden das Problem jener Banken, die auch deutsche Bürger zum Steuerbetrug - pardon, zur schweren Steuerhinterziehung - pardon, zur Steuerhinterziehung angestiftet haben, sicher lösen. Die Kosten muss dann halt der Steuerzahler übernehmen. Wenn es nicht reicht, müssen die Bankenvertreter - pardon, Volksvertreter zu Bern halt AHV, ALV, IV & PK-Renten weiter kürzen........ Antworten
Im Ausland scheint man zu meinen, wir hätten das Bankgeheimnis für unredliche Ausländer erfunden. Dem ist natürlich nicht so. Es handelt sich um ein datenschutzrechtliches Prinzip, das zuallererst für alle in der Schweiz wohnhaften und steuerpflichtigen Bürger gilt. Die EU erwartet sonst immer, dass EU-Ausländer nicht diskriminiert werden. Es darf nicht zweierlei Recht angewendet werden. Antworten
Helfen können nur kooperative Gespräche und Verhandlungen. Schön, dass sich endlich ein Bundesrat, Didier Burkhalter, sachlich in diesem Sinne geäussert hat. Unser Staat besteht nicht nur aus der UBS, welche mit 60'000 Mio Fr. gerettet wurde, und welche bereits wieder 4'000 Mio Bonus verteilen will. Grossbanken sollten auch keine Klumpenrisiken sein, welche die Schweiz stark beschädigen können. Antworten
[Zitat: ... Wurden die Daten aber nur kopiert, sind sie nicht körperlich fassbar, und der Tatbestand der Hehlerei ist nach deutschem Recht nicht erfüllt...]. Wie sieht es denn mit Software-Piraterie aus? Nach diesem Grundsatz wäre dies ja auch legal, weil die Software ja nicht gestohlen, sondern nur kopiert ist... Antworten
Einfache Arithmetik. 1. )Datenkauf 143 Kunden in Liechtenstein = 150 MIO Euro + Selbstanzeigen 250 MIO Euro = 400 MIO Euro 1500 Kunden in der Schweiz................ 2. ) Aushandeln von Abkommen mit der Schweiz: Quellensteuer auf Zinsen 2008: 67 Mio Euro ==> Verhandlungsposition der Schweiz = KEINE Antworten
So wie manchem von uns die deutsche Interpretation des Sachverhaltes als "Hehlerei" oder eben nicht auf den ersten Blick "schräg" oder zumindest wortklauberisch erscheint, so muss es vielen EU-Bürgern (und anderen) gehen, wenn sie sich die schweizerische Abgenzung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung anhören müssen.... Antworten
aha ich verstehe. Wenn ich also Entwicklungs Mitarbeiter von Audi bin und die neusten Forschungsergebnisse auf CD kopiere und diese dann an die Chinesen verkaufe, ist das nicht Hehlerei - es geht ja nichts verloren und die CD habe ich mir selbst gekauft - tolle Geschäftsidee, wieso bin ich da nicht schon lange draufgekommen?!? :) Antworten
@Matthias Aggeler, diese Argumentation ist falsch! Daten unrechtmässig zu kopieren ist tatsächlich Diebstahl nach dem Gesetz. Ich würde ihnen empfehlen den entsprechenden Gesetzestext zu lesen. Nachlesen können sie es auch in der Wikipedia unter dem Stichwort Diebstahl. Antworten
Der Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht an der Uni Mannheim sollte sich mal klarmachen, dass es sehr wohl Diebstahl für immaterielle Dinge gibt. Man nennt das gemeinhin "geistiges Eigentum". Aus diesem Grund ist das Kopieren von Software (zu Recht) strafbar. Antworten
wenn der geehrte strafrechtsprofessor die meinung vertritt ein verbrecher solle gestohlene daten an einen staat für sehr viel geld verkaufen können und das soll so in ordnung sein dann muss ich mich schon fragen wieso so ein mensch junge menschen unterrichten darf Antworten
Lieber Herr Müller: In diesem Artikel (http://derstandard.at/1263706579293/Deutschland-kauft-Daten-Auch-Oesterreich-will-Steuersuender-CD-auswerten) wird das Recht dargelegt. Herr Burkhardt dürfte nicht so Unrecht haben was das deutsche Recht angeht. Antworten
In Deutschland dreht man wie man es will, die Tatsache bleibt die, dass BRD total verschuldet ist. Nicht in dem Masse wie Amerika aber immerhin zu fast 80% des Deutschen BIP. In den letzten Tagen biegen die Deutsche ihr Recht zu Recht und da soll doch jemand noch verstehen wollen.Der Deutsche schämt sich zu sagen, dass des Schäubles und Merkels Kassen leergefegt sind - sind selber schuld. Antworten
Ergänzend wäre darauf hinzuweisen, dass die Schweizer Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen ähnlich vorgegangen ist. (Das Schweizerische Bundesgericht in Lausanne hat schon im Oktober 2007 entsprechend Stellung genommen.) Darauf geht heute ein Artikel in der Süddeutschen Zeitung ein, mit dem Kommentar: "Der Schweiz ist nicht recht, was in der Schweiz Recht ist." Antworten
Die Auslegung der Daten-Hehlerei ist verblüffend, reinste Wortklauberei, aber dennoch verständlich, wenn man den Artikel gelesen hat. Ich glaube, da werden wir noch viele Versionen hören. Spannung allemal! Dennoch, Daten verwenden und das "Betrugsgeheimnis" endgültig in die Vergangenheit verbannen.Die Schweiz muss sich einfach neu erfinden und finden. Antworten
Der Ankauf der Daten durch deutsche Behörden richtet sich nicht gegen die Schweiz, sondern gegen deutsche Steuersünder. Und das Bankkundengeheimnis richtet sich nicht gegen den Deutschen Staat sondern FÜR den Bürger. Wenn etwas für eine Sache ist, ist es immer gegen etwas anderes auch wenn "gegen" nicht "gegen" ist, sonder nur durch die Sprache auf "gegen" limitiert ist. Antworten
Dieses Interview zeugt sehr klar von überlegenen Art des Argumentierens der Deutschen (hier in der Person des Prof. Burkhardt) : Er kann in einen Ausführungen fast überzeugen, dass anhand des Gegenstandes bestimmt werden kann, ob es Diebstahl ist oder nicht. Gelassenheit fordert er in einer Situation, in der Werte wie Respekt, Loyalität und Ehrlichkeit mit den Füssen getreten wird. Ich verstehe .. Antworten
Gemäss Herr Burkhardt könnte sich für Deutschland der Handel mit gestohlenen Patenten (sie sind ja nur kopiert...) lohnen und so vielleicht das Finanzloch etwas stopfen. War nur eine spontane Idee von mir, geht möglicherweise auch mit Microsoft-Programmen u.ä. Antworten
Was der Journalist hier schreibt ist falsch, Daten können nicht gestohlen werden. Das Problem besteht rechtlich tatsächlich, den Diebstahl würde bedeuten das die Daten danach für die Bank nicht mehr verfügbar wäre. Aber ja, darum erfindet man ja so tolle Ausdrücke wie Raubkopieren. Das funktioniert dann so, das man dem Computer Gewalt androht wenn er nicht sofort die Daten auf CD schreibt. Antworten
Schweiz
Umfrage
Erst Metropolitanregion dann Kantonslobbyist – und nun eine parlamentarische Gruppe: Die Region Basel will in Bern besser gehört werden. Braucht es diese neue Organisation?


Stefan Zueger
Der Herr Rechtsprofessor hat aber was wichtiges vergessen (wollen (?) er wird ja vom Staat bezahlt): Bei der Interessenabwaegung steht neben den wirklich nicht sehr schuetzenswerte Interesse der Banken und deren Kunden das Interesse der Buerger an einem Staat der sich an seine eigenen Gesetze haelt. Dies ist ein verfassungsmaessiger Grundsatz (Rechtsstaat!). Notstand wegen EUR 1.50 / Einwohner? Antworten